Bund
Die Parolen zu den Bundesabstimmungen werden im August gefasst.
Massentierhaltungsinitiative
Die Volksinitiative “Keine Massentierhaltung in der Schweiz” wurde im September 2019 eingereicht.
Die Initiative hat vier konkrete Forderungen mit denen sie der industriellen Tierproduktion in der Schweiz ein Ende setzen will. Gefordert werden eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, täglicher Zugang ins Freie, schonende Schlachtungen, eine Begrenzung der Gruppengrösse je Stall sowie die gleiche Regelung bei importierten Tierprodukten.
Die Initiative soll die Tierwürde als auch die Gesundheit von Mensch und Tier stärken. Ausserdem soll so eine zukunftsfähige Landwirtschaft gesichert werden. Betroffen von den Massnahmen seien vor allem industrielle Grossbetriebe.
Das Parlament und der Bundesrat haben sich gegen die Initiative ausgesprochen. Die geltenden Regelungen würden bereits genügenden Tierschutz bieten.
Die Vollversammlung fasst die JA-Parole.
Mehr Informationen zur Initiative.
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Der normale Mehrwertsteuer-Satz beträgt zurzeit 7,7 %, wovon ein Prozentpunkt in die AHV fliesst. Nun soll zur zusätzlichen Finanzierung der AHV die MWST um 0.4 Prozentpunkte erhöht werden. Die neuen Sätze würden also 8.1, 2.6 und 3.8 Prozent betragen. Dies soll in zehn Jahren zu Mehreinnahmen von 1488 Millionen Franken führen.
Die Zusatzfinanzierung bedingt eine Verfassungsänderung. SieBundesbeschluss ist mit der Änderung der AHV 21 verknüpft und tritt nur mit der Annahme der Gesetzesänderung in Kraft.
Die AL-Vollversammlung spricht sich gegen diese Vorlage aus. Die Mehrwertsteuer ist eine der unsozialsten Steuern, denn sie besteuert Geringverdiener:innen und Superreiche mit dem gleichen Ansatz. Deshalb trifft eine Erhöhung der Mehrwertsteuer Geringverdiene besonders. Es braucht eine andere, bessere Lösung. Deshalb lehnt die AL die Vorlage als teil des unsozialen AHV-Pakets ab.
Änderung des Bundesgesetzes über die AHV (AHV 21)
“Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren. Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.” So steht es in den Erläuterungen des Bundesrates – also im roten Abstimmungsbüchlein.
Mit dieser Reform soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre angehoben werden. Die Erhöhung erfolgt schrittweise von 64 auf 65 und soll mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert werden. Diese lauten wie folgt: “Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten.” Mehr Flexiblität wird durch die Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen, versprochen.
Das überzeugt die AL-Vollversammlung jedoch nicht. Bereits heute erhalten Frauen ein Drittel weniger Rente als Männer. Mit der neuen Reform wird auf Kosten der Frauen gespart. Ausserdem ist mit der Erhöhung des Frauenrentenalters noch lange nicht genug. Die Rentenaltererhöhung für alle auf 67 Jahre ist schon geplant. Nur Gutverdienende können sich eine Frühpensionierung leisten, während alle anderen noch lange schuften müssen. Problematisch wird dies erst recht, da es Ü60-Jährige bereits heute sehr schwer auf dem Arbeitsmarkt haben.
Eine AHV-Reform auf dem Buckel der Frauen und Wenigverdienenden? Die Vollversammlung sagt klar Nein.
Mehr dazu im Artikel von Vorstandsmitglied Lisa Letnansky aus dem aktuellen AL Info.
Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Steuerzahler:innen in der Schweiz können diese Steuer zurückfordern, wenn die Zinsen in der Steuererklärung angegeben werden. Für ausländische Personen und Unternehmen erweist sich dies als schwieriger. So würden Obligationen vermehrt im Ausland ausgegeben werden und dies schade der Schweizer Wirtschaft. Bundesrat und -parlament wollen dies ändern. Mit dem neuen Gesetz soll die Verrechnungssteuer auf neuen Obligationen, Zinsen ausländischer Privatpersonen sowie juristischer Personen gestrichen werden.
Die Argumente des Referendumgskomitees: “Mit der geplanten Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen erhalten einige wenige Grosskonzerne neue Sonderrechte. Sie werden begünstigt, wenn sie Geld am Kapitalmarkt besorgen. Gleichzeitig fördert die Abschaffung die Steuerkriminalität von Grossanleger:innen* und Oligarch:innen*. Das führt insgesamt zu Steuer-Ausfällen von jährlich bis zu 800 Millionen Franken. Der Bund schätzt, dass davon rund 500 Millionen ins Ausland abfliessen. Am Schluss müssten einmal mehr die Bürgerinnen und Bürger für diese Kosten aufkommen.” Mehr dazu.
Die AL schliesst sich dieser Argumentation an und beschliesst eindeutig eine Nein-Parole.
*Zitat zur Einhaltung einer Gendergerechten Sprache von der AL angepasst
Kanton Zürich
Kantonale Verfassungsänderung, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»
Im März 2019 lancierten die Jungen Grünen Zürich die Kreislauf-Initiative, die einen ressourcenschonenden Konsum basierend auf den drei Grundsätzen “Reduce”, “Reuse” und “Recycle” fordert. Also bei der Produktion und beim Konsum bestehende Materialien und Produkte so lange wie möglich wiederzuverwenden.
Der Regierungsrat, namentlich Martin Neukom, arbeitete einen Gegenvorschlag aus, der sogar Erweiterungen beinhaltet. Im Fokus steht neu unteranderem die Baubranche, die den grössten Anteil an Abfall produziere. Allgemein soll die zur Abstimmung stehende Vorlage günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern schaffen und Stoffkreisläufe schliessen. Der Gegenvorschlag der Initiative sieht eine Verfassungsänderung vor, deshalb kommt die Vorlage an die Urne.
Der Gegenvorschlag wurde einstimmig von Grüne bis SVP im Kantonsrat angenommen. Diesem Entscheid folgt auch die AL-Vollversammlung und empfiehlt ein Ja.
Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»
Stür-Blog Nr. 1: Gegensteuer geben
Stür-Blog Nr. 2: Das KMU-Märli und die wahren Profiteure
Stür-Blog Nr. 3: Bschiss an der AHV
Es wird über die im Jahr 2020 von der AL eingereichte Initiative abgestimmt.
Die 2008 eingeführte reduzierte Dividendenbesteuerung wurde und wird als Entlastungsmassnahme für KMU verkauft. Tatsächlich profitiert bloss eine verschwindend kleine Minderheit von 1 Prozent aller Steuerpflichtigen davon. Und fast zwei Drittel der steuerlich privilegierten Dividendeneinkünfte entfallen auf ein paar hundert Personen. Es handelt sich um eine eigentliche Lex Blocher, Frey, Martullo, Matter, Reinhart, Ringier, Supino & Co.
Seit 2008 sind eine Reihe von Einzelfirmen in verschiedenen Branchen in Einpersonen-GmbH’s und -AG’s umgewandelt worden, um einen Teil des Unternehmer:innen-Lohns steuerprivilegiert als Dividende auszuzahlen und gleichzeitig der AHV-Beitragspflicht zu entziehen. Auch hier will die AL-Initiative gegensteuern und Fehlanreize zur Steuer- und AHV-Minderung reduzieren.
Unsere Initiative ist äusserst moderat abgefasst. Sie verlangt nicht die vollständige Abschaffung des Steuerrabatts auf Dividenden, sondern bloss eine Erhöhung des steuerbaren Anteils von 50 auf 70 Prozent, wie das auch für die direkte Bundessteuer gilt.
Die Vollversammlung steht voll hinter der Initiative und empfiehlt allen Stimmbürger:innen ein JA.
Hintergrund-Infos in der Serie Stür-Blogs von Niggi Scherr.
Mehr Infos auf der Kampagnenseite.
Stadt Zürich
Volksinitiative «Eine Europaallee genügt – jetzt SBB-Areal Neugasse kaufen»
Noigass-Saga Nr. 1: Heimliche Immo-Gigantin SBB
Noigass-Saga Nr. 2: Wer im Glashaus sitzt…
Noigass-Saga Nr. 3: SBB – gib unser enteignetes Land zurück
Die Volksinitiative «Eine Europaallee genügt – jetzt SBB-Areal Neugasse kaufen» verlangt, dass die Stadt das Areal Neugasse von der SBB kauft oder im Baurecht übernimmt. Damit könnte die Stadt auf dem 30 000 m2 grossen Areal im Kreis 5 eine zu 100 Prozent gemeinnützige Wohn- und Geschäftsüberbauung bauen. Die Initiative wurde im März 2018 vom Verein Noigass mit über 7000 Unterschriften eingereicht.
Nachdem die SBB erklärt hatte, dass für sie ein Verkauf oder eine vollumfängliche Abgabe im Baurecht keine Option sei, beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat, die Initiative als ungültig zu erklären. Aus seiner Sicht ist sie nicht umsetzbar. Der Gemeinderat erklärte die Initiative jedoch für gültig und will die Stimmberechtigten über die Initiative entscheiden lassen.
Nach Einreichung der Initiative haben Gespräche zwischen der Stadt und der SBB stattgefunden. In einer Vereinbarung verpflichtet sich die SBB, neben einem Drittel gemeinnütziger Wohnungen, die im Baurecht von einer Genossenschaft gebaut werden sollen, ein weiteres Drittel mit gedeckelten Mieten anzubieten. Zudem soll die Stadt ein Baurecht für den Bau eines Schulhauses erhalten. Diese Vereinbarung wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen und ist nicht Gegenstand dieser Abstimmung.
Der Verein Noigass hält an seiner Initiative fest. Seine Argumente:
- Als öffentlicher Betrieb muss die SBB ihren Beitrag leisten zur Verwirklichung des Ziels, dass bis 2050 ein Drittel aller Mietwohnungen in Zürich gemeinnützig sind. Von den seit 2000 auf SBB-Arealen in der Stadt Zürich erstellten Wohnungen sind bis jetzt bloss ein Fünftel gemeinnützig. Nur wenn auf dem Areal Neugasse 100 Prozent gemeinnützige Wohnungen erstellt werden, wird ein Anteil von einem Drittel erreicht.
- Zwei Drittel des Neugasse-Areals gehörten ursprünglich der Stadt Zürich, die gezielt Land aufgekauft hatte, um auf einer grösseren Parzelle Wohnungsbau zu ermöglichen. Im Jahr 1925 musste sie 18’000 m2 für den Bau des Bahn-Depots zwangsweise an die SBB abtreten. Wenn diese das Land nicht mehr zum ursprünglichen Zweck brauchen, soll sie es der Stadt nun zu fairen Konditionen zurückerstatten.
- Es geht nicht nur um Zürich: Bis 2040 will SBB Immobilien schweizweit 12’000 Wohnungen bauen und überwiegend zu Maximalpreisen vermieten. Mit einem kräftigen Ja zur Initiative würde die Zürcher Bevölkerung ein klares Signal für einen Kurswechsel nach Bern senden.
Die AL-Vollversammlung folgt diesen Argumenten und hat die JA-Parole beschlossen.
Mehr Infos:
In der Blog-Serie Noigass-Saga beleuchtet Niggi Scherr verschiedene Hintergrundaspekte
Abstimmungsflyer des Vereins Noigass
Webseite des Vereins Noigass
Volksinitiative «Wissenschaftlicher Pilotversuch Grundeinkommen»
Die Vorlage sieht einen Pilotversuch zum Grundeinkommen mit einer unbestimmten Anzahl von Personen aus Zürich über mindestens 36 Monate vor. Das monatliche Grundeinkommen soll unabhängig von Vermögen, Einkommen und Erwerbsstatus und als einheitlicher Betrag in Franken ausbezahlt werden. Dieser darf nicht unter dem sozialen Existenzminimum liegen. Nach oben wird eine progressive Sondersteuer berechnet, so dass der Auszahlungsbetrag sich zu einem Betrag von Null Franken vermindert. Der Pilotversuch soll durch Eigenmittel der Stadt finanziert, und an einer oder mehreren Schweizer Hochschulen ausgeschrieben und wissenschaftlich ausgewertet werden.
Das Grundeinkommen kann die Existenz der Schwächsten ohne vielfältige bürokratische Konstruktionen sichern. Ausserdem kann der Pilotversuch Hinweise darauf geben, wie ein Grundlohn ausgestaltet werden muss: ob er bedingungslos oder bedingt gewährt werden soll und welchen Menschen er zugute kommt.
Im Gemeinderat stellte die AL-Fraktion den Antrag, die Vorlage ohne Empfehlung (Ablehnung) des Stadrats an die Stimmbevölkerung zu überweisen. Unabhängig der Stärken und Schwächen der Vorlage begrüsst die AL die Diskussion und fordert, dass sich Zürich auch in sozialen Themen als Pionierstadt beweist.
Die Vollversammlung der AL empfiehlt mit vereinzelten Gegenstimmen ein JA.
Die Vorlage inklusive Minderheitsstandpunkt der AL-Fraktion.
Definitive Einführung der Tagesschule, Änderung der Gemeindeordnung
Damit für die definitive Einführung der Tagesschule eine verfassungsmässige Grundlage geschaffen werden kann, soll die Gemeindeordnung angepasst werden. Über diese “Verfassungsänderung” müssen die Stimmbürger:innen entscheiden.
Die Gemeindeordnung regelt den Grundsatz, die öffentliche Volkschule als Tagesschule zu führen. In der Tagesschule sollen Unterricht und Betreuung durch pädagogische, organisatorische, personelle und räumliche Massnahmen verbunden werden, wie die Gemeindeordnung weiter festhält. Der Gemeinderat wurde beauftragt, eine entsprechende Verordnung zu verfassen. Konkretisiert wird die Ausgestaltung der Tagesschule deshalb nicht in der Gemeindeordnung, sondern in der detaillierteren Verordnung.
Zur Abstimmung liegen zwei Varianten (Stadtrat und Gemeinderat) vor. Für die Einführung einer der beiden Varianten ist die Annahme der Gemeindeordnung nötig.
Um den Grundstein für die Tagesschule zu legen, stimmt die AL der Änderung der Gemeindeordnung zu.
Verordnung über die Tagesschulen (VTS), Variantenabstimmung
Im Rahmen des Pilotprojekts «Tagesschule 2025» werden bis Ende 2022 insgesamt 30 städtische Volkschulen als Tagesschulen geführt. Das bedeutet: an Tagen mit Nachmittagsunterricht (gebundene Mittage) werden Schüler:innen ab dem 2. Kindergartenjahr in der Schule verköstigt und bis 17 Uhr betreut. Die Teilnahme an den gebundenen Mittagen ist freiwillig. Die Tagesschule soll ab 2023 etappenweise bis zum Schuljahr 2030/31 an den Schulen der städtischen Volksschule definitiv eingeführt werden.
Gegen die vom Gemeinderat ausgearbeitete Verordnung haben SVP und FDP das Parlamentsreferendum ergriffen, weshalb die Verordnung vors Volk kommt. Mit einem “Buebe-Trickli” gibt der Stadtrat seine ursprüngliche Verordnung, die “Tagesschule light” ebenfalls in die Abstimmung.
Die Variante Gemeinderat beinhaltet insbesondere auch wichtige Forderungen, die unsere AL-Fraktion eingebracht hat. Zum Beispiel, dass Tarife der ungebundenen Mittage einkommensabhängig zwischen 4.50 und 18 Fr. zu fixiert sind. Die Fraktion hat sichergestellt, dass bei der Betreuung am Mittag nicht weiter gespart werden kann. Neu würden den Schulen für die Mittagsbetreuung mindestens 28 Fr. pro Schülerin und Schüler für eine Mittagszeit von 80 Minuten zur Verfügung stehen (Kostenstand 2021), davon mindestens 19 Fr. für Personalkosten. Zudem konnte der Mittagstarif dank einem Zusammenschluss von Grünen, GLP und AL bei 6 Fr. erhalten bleiben.
Die Schulpflege unterstützt beide Varianten (“Tagesschule light” vs. “Variante Gemeinderat”), wobei sie bei einem Stichentscheid die “Variante Gemeinderat” bevorzugt.
A. VTS Stadtrat (Variante des Stadtrats, “Tagesschule light”)
Die Variante Stadrat, die ohne die Mitwirkung von betroffenen Mitarbeitenden erarbeitet wurde, regelt kaum Substanzielles und lässt die Schulpflege Details somit in eigener Kompetenz bestimmen. Einzig hinsichtlich Sparmassnahmen verpflichtet die Variante Stadtrat: so sollen die Tarife für gebundene Mittage von 6 auf 9 Franken pro Kind und Mittag angehoben werden, während die Zuweisung pro Kind und Mittag auf 25 Franken gesenkt wird. Dieser tiefe Tarif verunmöglicht die Anstellung von qualifiziertem Personal, weshalb nur eine Minderheit der Klassenassistenzen über eine pädagogische Ausbildung verfügt. Weiter sind ungebundene Mittage (Tage ohne Nachmittagsunterricht) nicht Teil der Tagesschule, stattdessen sollen diese Tarife individuell gemäss Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung geregelt werden.
Betrieblich ist es nicht allen Schulen möglich, alle Kinder innert 80 Minuten zu verpflegen und zurück in den Unterricht zu schicken. Die Variante Stadtrat erlaubt hier zwar eine Verlängerung der Mittagszeit auf 90 Minuten, kosten darf es allerdings nicht mehr.
Die “Tagesschule light”, reduziert die Mittagsbetreuung auf eine reine Aufsichtsaufgabe, was ebenso zu Lasten der Kinder wie von Betreuungs-und Bildungsqualität geht.
B. VTS Gemeinderat (Variante des Gemeinderats)
Die Dank dem günstigeren Einheitstarif von 6 Franken, wie ihn die VTS Gemeinderat vorsieht, bleibt die Tagesschule weiterhin für alle Familien attraktiv – auch für jene mit mehreren Kindern und tiefen Einkommen. Er ermöglicht allen Kindern die Teilnahme an den gebundenen Mittagen und erhöht dank der so entstehenden sozialen Durchmischung die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler.
Die Vollversammlung hat sich klar für die Variante des Gemeinderats entschieden und empfiehlt diese auch im Stichentscheid.
C. Stichfrage
Weitere Erläuterungen sind in den folgenden Info-Texten zu finden:
Tagesschule 2.0. – Artikel von Alt-Gemeinderätin Natalie Eberle aus dem AL Info 3/22.
Artikel von Sophie Blaser, Präsidentin VPOD Lehrberufe aus dem AL Info 4/22. (Kommt bald!)
Oder auch auf der Webseite der Stadt Zürich.
Sekundarschulanlage Im Isengrind, Neubau, Objektkredit
Die steigende Bevölkerungsanzhal im Schulkreis Glattal bringt auch eine Steigerung der Anzahl Schüler:innen mit sich. Dies erfordert mehr Raum in der bestehenden Sekunderschule. Damit der Schulkreis die zusätzlichen Schulklassen aufnehmen kann, soll auf der Schulanlage Im Isengrind auf einem unbebauten Grundstück eine neue Sekundarschule mit Doppelsporthalle und einer neuen Aussenanlage erbaut werden.
Die Vollversammlung sieht das Bedürfnis ein und folgt der Gemeinderatsfraktion mit einer Ja-Parole.
Ersatzwahl Mitglied Kreisschulbehörde Glattal
Zur Ersatzwahl in der Kreisschulbehörde Glattal empfehlen wir klar die AL-Nomination Ephraim Seidenberg.
Diese Kandidatur wird auch von der SP, Grüne, GLP, Mitte und EVP unterstützt.