Bund
Änderung des Filmgesetzes
Das revidierte Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz) soll an den digitalen Wandel im Filmkonsum angepasst werden. So sollen ausländische Fernsehsender und Streamingdienste 4% des in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in Schweizer Film- und Serienproduktionen investieren. Diese Regelung gilt bereits für Schweizer Fernsehsender, die damit einen wichtigen finanziellen Beitrag für die Förderung der Schweizer Filmbranche leisten.
Bisher gelten für Streamingdienste in der Schweiz keine Mindestquoten für das ausgestrahlte Programm. Nicht so im restlichen Europa, wo bereits verschiedene Quoten, Abgaben oder Investitionspflichten vorgeschrieben sind. Mit dem revidierten Gesetz sollen auch in der Schweiz mindestens 30% der Inhalte europäische Produktionen sein. Also die bereits in der EU geltende Quote und Vorgabe zur Teilnahme am MEDIA-Programm der Europäischen Union. Da die Quote an keine Qualitätsvorgaben gebunden ist, behaupten Gegner:innen, dass das Angebot darunter leiden werde. Allgemein wird ein Angebotsmangel von internationalen Produktionen befürchtet sowie die Sonderbesteuerung von privaten Unternehmen kritisiert. Das Referendum wurde von den Jungparteien der FDP, GLP und SVP ergriffen.
Die Vollversammlung der AL anerkennt die Dringlichkeit der Gesetzesrevision für die Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung der Schweizer Filmbranche. Sie hofft, dass dies, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, zur Förderung von jungen und diverseren Produktionen führt. Deshalb empfiehlt die AL ein JA.
Änderung des Transplantationsgesetzes
Die Gesetzesänderung beruht auf der 2019 eingereichten Initiative “Organspende fördern – Leben retten”. Diese forderte einen Systemwechsel von der Zustimmungslösung (Spende nur mit Zustimung) zur Widerspruchslösung (Keine Spende nur bei Widerspruch). Die Bundesversammlung lehnte sie jedoch ab und arbeitete einen indirekten Gegenvorschlag aus. Die Initiative ist vorerst bedingt zurückgezogen.
Der Gegenvorschlag, der zur Abstimmung kommt, bringt nicht nur den Systemwechsel zu einer Widerspruchsregelung, sondern legt auch Rechte für Angehörige fest, die im Fall einer Spende in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. In der Schweiz herrscht ein grosser Organ-Mangel, der mit der Gesetzesänderung verringert werden könnte. Zusätzlich werden Angehörigen schwierige Entscheide erspart.
Die Gegner:innen machen geltend, dass Schweigen nicht Zustimmung bedeutet. Auch könnten nicht alle Personen über diese Änderung informiert werden. Diese Gefahr bestehe vor allem bei sozial schwächeren Personen und bei Menschen, die die Landessprache nicht genügend beherrschen.
Für die Vollversammlung der AL überwiegen die Pro-Argumente und es wird die Ja-Parole gefasst.
Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (No-Frontex-Referendum)
Für die operative Kontrolle der Aussengrenzen der Schengen-Staaten ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) zuständig. Gemäss der EU ist die Rolle von Frontex folgend definiert: “Frontex unterstützt die EU-Länder und die assoziierten Schengen-Staaten bei der Verwaltung ihrer Außengrenzen. Daneben trägt die Agentur zur Harmonisierung der Grenzkontrollen in der EU bei. Sie erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Grenzbehörden in den einzelnen EU-Ländern, indem sie technische Unterstützung leistet und Fachwissen bereitstellt.”
Bei der Gründung von Frontex im Jahr 2005 betrug das Budget 6 Mio Euro, 2020 waren es bereits 543 Mio Euro. Für den Zeitaum 2021-2017 ist eine Aufstockung auf 11 Milliarden Euro geplant, um eine ständige Reserve von 10’000 Grenzschutzbeamt:innen und deren Ausrüstung zu finanzieren. Wie Frontex selbst auf der Karriere-Seite ihrer Hompeage wirbt “Join the fastest growing EU Agency”.
Die Haupt-Aktivitäten von Frontex beinhalten:
- Rückführungen von «irregulären Migrant:innen» (dabei: direkte und indirekte Verwicklung in illegale Pushbacks)
- Planung und Durchführung von Ausschaffungen in der gesamten EU
- Aufrüstung lokaler Grenzschutzbehörden und Ausstattung mit wichtigem Know-How (speziell im Bereich der Überwachung über die Angleichung an europäische Standards und Systeme)
- Verfassen von sogenannten «Risikoanalysen» samt Handlungsempfehlungen (wie Verstärkung von Grenzkontrollen, Ausweitung von Frontex-Einsätzen oder Aufstockung der Agentur-Ressourcen)
Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund und ist damit Unterstützer:in der Frontex. Der Bundesrat und das Parlament haben entschieden, dass die Schweiz sich finanziell am Ausbau beteiligen sollen. Die AL stellt sich klar gegen diesen Entscheid und unterstützt das von NGOs getragenen Referendum gegen die Verordnung und gegen den Ausbau von Frontex.
Die Befürworter:innen argumentieren, dass eine Ablehnung die automatische Beendigung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den Schengen- und Dublin-Staaten bedeuten würde. Die EU-Staaten und die EU-Kommission können der Schweiz jedoch entgegenkommen.
Angesichts der aktuellen Krise und der diskrimierenden und rassistischen Kategorisierung internationaler Flüchtlinge ist die Verordnung und jegliche Unterstützung von Frontex untragbar. Wir empfehlen ein NEIN.
Kanton Zürich
Verfassung des Kantons Zürich (Klimaschutzartikel)
AL-Kantonsrätin Anne-Claude Hensch Frei hielt im Rat ein Votum zum Klimaschutzartikel, das ein JA an der Urne bestens begründet:
“Für die AL-Fraktion ist sonnenklar, dass der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel wichtige langfristige Ziele unseres Kantons darstellen. Von daher gehören sie ohne Wenn und Aber in die Kantonsverfassung. Dies schafft Transparenz bezüglich der öffentlichen Aufgaben und den zu ergreifenden Massnahmen von Kanton und Gemeinden in diesem Bereich, welche dadurch auch demokratisch legitimiert werden. Mit dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel findet überdies die benötigte Koordination mit internationalem Recht und Bundesrecht statt, und zwar so, dass bei einer allfälligen Änderung des übergeordneten Rechts keine Revision der Kantonsverfassung nötig wird. (…) Die vorgeschlagene Verfassungsänderung, welcher der Kantonsrat heute sicher den Weg ebnet, legt eine notwendige Grundlage für eine aktivere und hoffentlich griffigere Klimapolitik. Die Alternative Liste wird dezidiert dafür eintreten, dass diese Klimapolitik und dazugehörige gesetzliche Bestimmungen die unteren Einkommen nicht zusätzlich belasten, denn Klimapolitik soll zwar möglichst wirkungsvoll und nachhaltig sein, aber nicht die Umverteilung des Vermögens von unten zu den Spitzenverdienern und Vermögendsten weiter befeuern. Eine solche Solidarität ist für die AL hier ein Muss. Um den Verzicht auf liebgewonnene Annehmlichkeiten, ja um schmerzhafte Verhaltensänderungen, wird in Zukunft sowieso niemand herumkommen – auch nicht die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der SVP-Fraktion. Allein auf weiter Flur lehnen sie mit ihrem Minderheitsantrag die vorliegende Verfassungsänderung ab und verkennen die Situation. Noch können sie sich vorgaukeln, die Einhaltung des Status quo genüge, aber ihr Aufenthalt im Wolkenkuckucksheim neigt sich nun unweigerlich dem Ende zu.”
Verfassung des Kantons Zürich (Stimmrechtsalter 16)
Mit der Verfassungsänderung soll das Alter für das aktive Stimm- und Wahlrecht auf 16 Jahren herabgesetzt werden. Das passive Wahlrecht – die Möglichkeit, selbst für ein Amt zu kandidieren – bleibt bei 18 Jahren.
Mit dem Stimmrechtsalter 16 soll die neue Generation stärker eingebunden werden. Viele junge Menschen sind politisch aktiv. Auf Strassen und Plätzen wird demonstriert oder gestreikt, Jungparteien verzeichnen Zuwachs. Politisch interessierte Jugendliche sollen auch in den Institutionen eine Stimme erhalten. So können 16-jährige Schüler:innen auf allen Bildungsstufen in das demokratische System der Schweiz eingeführt werden. Damit kann auch ein Gegengewicht gegen die starke Überalterung der Stimmbevölkerung geschaffen werden.
Die Gegner:innen kritisieren die Trennung von aktivem und passivem Wahlrecht als inkonsequent. Mit dem 18. Lebensjahr trete die Volljährigkeit mit allen Rechten und Pflichten ein, mit dem Stimmrechtsalter 16 würden dagegen nur die Rechte, aber nicht auch die Pflichten der Volljährigkeit berücksichtigt.
Die Vollversammlung der AL hat die Ja-Parole beschlossen.
Mehr Infos der Befürworter:innen hier.
Kantonales Bürgerrechtsgesetz
Nachdem der Bund das Bürgerrechtsgesetz revidiert hat, muss auch das kantonale Bürgerrechtsgesetz daran angepasst werden. Die SVP hat dagegen das Referendum ergriffen.
Das Bürgerrechtsgesetz ist restriktiv und wurde in vielen Bereichen strenger. Dies aufgrund der Änderungen im Bundesgesetz. Einige Versuche zu weiteren Verschärfungen durch die SVP konnten im Kantonsrat verhindert werden. Verschiedene Verbesserungsvorschläge der Linksparteien scheiterten dagegen an der fehlenden Zustimmung der GLP und anderer Mitte-Parteien.
Die Vollversammlung der AL nimmt das Gesetz an, weil ein Erfolg der SVP zu Ungewissheiten führen könnte. Das Gesetz müsste in der neuen Legislatur erneut behandelt und könnte noch weiter verschärft werden.
Würdest du die Einbürgerung schaffen? Hier geht es zum Selbsttest der Stadt Zürich.
Kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)»
Seit Anfang 2021 gelten auf Bundesebene 14 Wochen Mutterschutz und gerade mal 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Initiative fordert je 18 Wochen bezahlte Elternzeit für jeden Elternteil bei Geburt oder Adoption eines Kindes. Der nicht gebärende Elternteil darf die Elternzeit gleich im Anschluss der Geburt oder nach der Beendigung der Elternzeit des gebärenden Elternteils beziehen.
Die Elternzeit soll durch die Erwerbsersatzordnung finanziert werden. Die geforderten 18 Wochen sind im internationalen Vergleich sehr moderat. Eine Elternzeit, in der sich Eltern vollkommen den neugeborenen Kindern widmen können, ist für die physische und psychische Gesundheit unabdingbar. Gleichzeitig ist die geforderte Elternzeit für beide Elternteile ein entscheidender Schritt für die Gleichstellung von Frau und Mann!
Wie schon die Kantonsratsfraktion sagt die Vollversammlung klar Ja zur Initiative.
Stadt Zürich
Klimaschutzziel Netto-Null 2040
Die Vorlage will das Ziel Netto-Null 2040 in der Gemeindeordnung festschreiben. Bis 2040 sollen die direkten Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet auf netto null sinken. Die Vorlage zielt auch auf die indirekten Emissionen, die ausserhalb der Stadt durch den Konsum der städtischen Bevölkerung entstehen (Produktion, Transport etc.): diese sollen bis 2040 gegenüber 1990 um 30 Prozent reduziert werden.
Zwar wird mit der Vorlage das vom Klimastreik und einer gemeinsamen Motion von AL, Grünen, GLP, SP und EVP geforderte Ziel Netto-Null 2030 nicht erfüllt. Der Stadtrat konnte jedoch anhand von Szenarien glaubhaft darlegen, dass eine komplette Dekarbonisierung der Stadt in nur acht Jahren die Grenzen des Machbaren sprengt, zu massiven Eingriffen in das Stadtgefüge und zu sozialen Verwerfungen führen würde. Der Gemeinderat hat die Vorlage gegenüber dem Antrag des Stadtrats substanziell verschärft. Klima-Massnahmen, die die Stadt selbst direkt beeinflussen kann, sollen bereits bis 2035 umgesetzt werden. Es gibt auch klare Vorgaben für die Umsetzung: ein mindestens lineares Absenktempo, jährliche Berichterstattung und verschärfte Massnahmen, sollte das Ziel nicht erreicht werden.
Bei der Behandlung im Gemeinderat betonte die AL-Fraktion stets die soziale Frage. So verlangte sie konkrete flankierende Massnahmen bei energetischen Gebäudesanierungen, um zu verhindern, dass Mieter:innen vertrieben oder ihnen einseitig die Kosten der Dekarbonisierung auferlegt werden. Für die AL ist klar: Ein ökologischer Umbau, der die soziale Dimension nicht von Anfang an mitdenkt, ist zum Scheitern verurteilt.
Mehr dazu im Artikel “Sozialverträglich & ökologisch” von AL-Gemeinderat David Garcia Nuñez im aktuellen AL-Info.
Mehr Infos zur Vorlage hier.
Die Vollversammlung der AL empfiehlt ein klares JA.
Vorbereitungsarbeiten zur Einführung der Züri City-Card, Rahmenkredit von 3,2 Millionen Franken
Die Abstimmungsvorlage zur City Card beruht auf einer 2018 eingereichten Motion von AL, SP und Grünen. Gleichzeitig wurde damals vom Verein Züri City Card eine Petition mit über 8000 Unterschriften eingereicht.
In der Motion wird der Stadtrat aufgefordert, eine Vorlage für einen Stadtausweis, die “Züri City Card”, vorzulegen. Diese soll für alle Bewohner:innen der Stadt als Identifikationsdokument dienen. Als Antwort hat der Stadtrat einen Bericht zur Züri City Card vorgelegt und dem Gemeinderat einen Rahmenkredit von 3.2 Millionen Franken beantragt. Über diesen Kredit stimmen wir am 15. Mai ab, weil die SVP dagegen das Referendum ergriffen hat.
Der vom Stadtrat vorgelegte Bericht zeigt, dass eine City Card rechtlich möglich ist und nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst. Als anerkanntes Ausweispapier kann sie im einfachen Verkehr mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen den Alltag von Sans-Papiers in vielen Bereichen erleichtern. Der Bericht zeigt aber auch, dass die City Card aufgrund des übergeordneten Rechts an Grenzen stösst, etwa als Ausweis bei polizeilichen Kontrollen.
Der Rahmenkredit, über den wir abstimmen, dient lediglich zur Finanzierung der “Vorbereitungsarbeiten zur Einführung der Züri City-Card”, also noch nicht für ihre effektive Lancierung. Auch ist der Stadtrat bisher eher vage geblieben über die konkrete Ausgestaltung dieses Stadtausweises. Umso wichtiger ist es jetzt, mit einem klaren Ja am 15. Mai ein Signal für die Umsetzung zu geben. Mit ihrem Referendum will die SVP diesen Prozess im Keim ersticken. Sie versucht auch, einzelne Inhalte des Berichts für ihre Zwecke zu nutzen und mit polemischen Vorstössen im Gemeinderat gegen Sans-Papiers Stimmung zu machen.
Die Vollversammlung der AL sagt klar JA zur Vorlage und damit für die Inklusion von Sans-Papiers in das gesellschaftliche Leben!
Mehr dazu im Artikel “City Card soll Sans-Papiers schützen” von Willi Wottreng, Gemeinderat AL und Vorstandsmitglied Verein Züri City Card, im aktuellen AL-Info.
Die Antworten zu häufig gestellten Fragen kannst du hier nachlesen! Mehr Infos auch hier.
Koch-Park, Objektkredit von 22,883 Millionen Franken
Auf dem städtischen Koch-Areal in Altstetten/Albisrieden sollen von privaten Bauträgern im Baurecht gemeinnützige Wohnungen und ein Gewerbehaus erstellt werden. Die Vorlage, über die wir abstimmen, betrifft den öffentlich zugänglichen Park, der von der Stadt finanziert wird. Mehr Infos gibt es hier.
Die Vollversammlung empfiehlt ein JA.
Sekundarschule Radiostudio Brunnenhof, Objektkredit von 82,4 Millionen Franken
Im teils unter Denkmalschutz stehendem Radiostudio Brunnenhof soll eine Sekundarschule eingebaut werden. Da SRF das Studio nicht mehr benötigt, tritt die Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich (RFZ) das Areal der Stadt im Baurecht für 50 Jahre ab. Mehr Infos zur Vorlage.
Für den Umbau der Liegenschaft in Etappen wird ein Objektkredit von 82,4 Millionen Franken verlangt. Die Vollversammlung fasst die JA-Parole.
Schulanlage Borrweg, Objektkredit von 83,3 Millionen Franken
Die 45 Jahre alte Schulanlage Borrweg soll durch einen Neubau ersetzt werden, der für 18 statt bisher 8 Klassen Platz bietet. Die Vorlage im Detail.
Die Vollversammlung gibt die JA-Parole aus.
Schulanlage Lavater, Objektkredit von 34,3 Millionen Franken
Die Schulanlage Lavater muss gesamthaft instand gesetzt werden. Mehr Infos zur Vorlage.
Die Vollversammlung sagt einstimmig Ja.
Kreisschulbehörden
Wie es für Wahlen von Kreisschulbehörden üblich ist, haben sich die Parteien in allen Schulkreisen im Rahmen der interparteilichen Konferenz (IPK) auf eine gemeinsame Liste für die Wahlen am 15. Mai geeinigt. Auf der IPK-Liste sind sämtliche Parteien gemäss ihrem Wahlergebnis der Gemeinderatswahlen 2022 vertreten.