Eidgenössisch
Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung»
Die Volksnitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» verlangt, dass Landwirtschaftsubventionen in eine Pestizidfreie Lebensmittelproduktion fliessen. Diese Landwirtschaftsbetriebe sollen Antibiotika nicht prophylaktisch einsetzen und einen Tierbestand halten, der mit einheimischem Futter ernährt werden kann. Die Bäuerinnen und Bauern sollen zusätzlich mit Forschung, Bildung und Investitionshilfen unterstützt werden.
Die Initiative will die Trinkwasserqualität erhalten, die durch die industrielle Lebensmittelproduktion und somit dem Einsatz von Pestiziden, Importfutter und Antibiotika ständig bedroht ist. Weitere Argumente der Befürworter*innen der Initiative findest Du hier.
Die Gegner*innen dieser Initiative setzen sich aus Bäuerinnen- und Bauernverbänden, vereinzelten Bäuerinnen und Bauern oder auch der Interessengemeinschaft Bio Schweiz zusammen. Für die Pestizid- und Trinkwasserinitative wurde auch ein gemeinsames Nein-Komitee geschlossen. Der Zürcher Bauernverband erhebt bei der Trinkwasserinitiative Bedenken, dass viele Hühner- oder Schweinebetriebe durch mangelnde Ackerfläche die Auflagen nicht erfüllen können und ohne Direktzahlungen ihre Betriebe sogar schliessen müssten. Durch die erhöhten Produktionskosten würden auch Preise für Geflügel, Eier und Schweinefleisch steigen und Konsument*innen direkt betreffen. Weitere Argumente gegen die Initiative kannst Du hier nachlesen. Auch Bio Suisse hat die Nein-Parole gefasst. Sie nennt dafür vier Hauptgründe.
Die Argumente der Gegner*innen dieser Initiative wurden in der Vollversammlung rege mitdiskutiert. Die Vollversammlung entschied sich schlussendlich für die Unterstützung der Initiative.
Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
Die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» fordert den vollständigen Verzicht auf synthetische Pestizide in der Nahrungsmittelproduktion, bei öffentlichen Plätzen und Privatpersonen. Die gleichen Regeln sieht sie für die Importe vor, wodurch sie die die inländische Landwirtschaft schützen möchte. Dies soll in einer Übergangsfrist von 10 Jahren erreicht werden. Die Initiative will die ökologische und faire Landwirtschaft stärken, gesunde Lebensmittel für alle Bevölkerungsschichten zugänglich und erschwinglich machen, das Insektensterben stoppen sowie die Artenvielfalt fördern. Die Initiative beinhaltet einen Teilaspekt der “Trinkwasser-Initiative” und erweitert dies auf die Importe. Alle Argumente im Überblick findeset Du hier.
Für die Pestizid- und Trinkwasserinitative wurde ein gemeinsames Nein-Komiteegeschlossen. Die Argumente des Zürcher Bauernverband sind ähnlich zu denen der Trinkwasserinitiative. Ausserdem ist es bedenklich, ob die Initiative unter Einhaltung der WTO-Bestimmungen überhaupt durchgesetzt werden kann. Weitere Argumente gegen die Initative findest Du hier.
Die Vollvesammlung hat die Initiative klar angenommen und befürwortete eine nachhaltige Schweiz ohne synthetische Pestizide.
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Das Covid-19-Gesetz regelt die besonderen Befugnisse des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden. Das Gesetz soll nur zur Bewälttigung der Covid-19-Epidmie zum Einseitz kommen und regelt die Informationspflicht des Bundesrates und die Erarbeitung von Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie ab. Die Kompetenzen des Bundesrates und der Einbezug der Kantone und des Parlaments zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie werden somit mit diesem Gesetz präzisiert. Das Covid-19-Gesetz bildet auch die rechtliche Basis für die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung, die Härtefallhilfen für Restaurants, Hotels, die Eventbranche oder Reisebüros sowie die Unterstützung von Kultur, Sport und Medien Das Gesetz soll befristet bis Ende 2021 in Kraft treten.
Das Bundesparlament hat das Gesetz beraten und in der Herbstsession 2020 verabschiedet. Der Verein “Freundinnen udn Freunde der Verfassung” hat daraufhin das Referendum ergriffen Die Gegner*innen der Abstimmungsvorlage kritisieren, dass das Gesetz zu schnell erarbeitet worden sei und Schädliches beinhalten würde.
Die Vollversammlung stimmte eindeutig für die Ja-Parole. Sie entschied sich für das Covid-19-Gesetz und damit für eine präzisierte Kompetenzenregelung des Bundesrates sowie einer rechtmässigen Massnahmenbekämpfung.
Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)
Das CO-2-Gesetz löst keine grosse Euphorie aus. Man kann gutmütig die Ja- als auch die Nein-Parole begründen. Unser Kantonsrat Manuel Sahli erklärte dies mit einer guten Anekdote:
“Weinn eine Schülerin oder ein Schüler viel zu spät und unvorbereitet zu einem Test kommt, dann kann sie oder er auch keine gute Note erzielen.”
So kommt auch dieses Gesetz zu spät und geht nicht weit genug, um die gwünschten Ziele zu erreichen. Nichtsdestotrotz hat sich die Vollversammlung mit einem sehr knappen Entscheid für eine Ja-Parole entschieden.
Das Gesetz verlangt die Verminderung von Treibhausgasemissionen, insbesondere die auf energetische Nutzung fossiler Brenn- und Treibstoff zurückzuführende CO2-Emissionen. Damit bezweckt es unteranderem den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur unter dem vorindustriellen Niveau zu halten oder die Treibhausgasemissionen auf ein Ausmass zu reduzieren, das die Aufnahmefähigkeit von Kohlenstoffsenken nicht übersteigt. Das CO2-Gesetz aktualisiert die im Jahr 2013 beschlossenen Klimaschutzmassnahmen und nimmt Bereiche auf, die bisher vernachlässigt wurden, unteranderem der Flugverkehr. Das revidierte Gesetz ist notwendig und führt zur einer Schweiz, die unabhängig von Erdöl-, Gas- und Kohleimporten ist. Weitere Argumente findest Du im JA-Komitee Klimaschutz mit CO2-Gesetz.
Das Referendum hat ein Wirtschaftskomitee bestehend aus Verbänden der Autobranche, Gebäude- und Mineralölbranche ergriffen. Die gennanten Hauptargumente beziehen sich folglich auf den Gewerbeschutz. Mit dem Gesetz könnte es aber auch zu höheren Kosten für Mieter*innen und Hauseigentümer*innen kommen, wenn deren Objekte mit Erdgas oder Heizöl beheizt werden. Dies da die erhöhten Abgaben auf die Mietkosten abgewälzt werden oder Sanierungskosten entstehen könnten. Ungerechtigkeit entsteht hier, da Mieter*innen sich die Heizungsmethode in ihrer Wohnung nicht aussuchen können. Der Mieterinnen- und Mieterverband schätzt die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf Mieter*innen jedoch für marginal ein. Die anfallende Ungerechtigkeit beim CO2-Gesetz wird auch bei den Flugticketabgaben oder erhöhten Benzinpreisen laut. Ein Hauptargument ist auch, dass diese Abgaben besonders sozial schwächere Familien und Bürger*innen treffe.
Mehr zu dieser Vorlage im kommenden AL Info!
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Das neue Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) sieht vor, die präventiven Kompetenzen des Bundesamtes für Polizei massiv auszubauen. Das Gesetz greift unverhältnismässig schwer in die Grundrechte und die Freiheit jede*r Einzelne*n ein. Ebenso fehlt dem Bund die verfassungsmässige Kompetenz zum Erlass des Gesetzes, da polizeigesetzliche Eingriffe in die Bewegungsfreiheit in der Verantwortung der Kantone liegen. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Begriffe und polizeilichen Handlungsspielräume gefährden die Grund- und Menschenrechte der Schweizer Bevölkerung.
Sonderberichtserstatter*innen der UNO warnen bereits am 25. Mai 2020 die Schweizer Gesetzgebenden, die Anwendung dieses Gesetzes könne zu erheblichen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte führen und weltweit einen gefährlichen Präzedenzfall für die Unterdrückung politischer Opposition schaffen. Ebenso äussern über sechzig universitäre Rechtsexpert*innen scharfe Kritik und betonen das grosse Willkürpotential der Gesetzesvorlage. Das Gesetz wird am 25. September vom Parlament angenommen, woraufhin verschiedene Jungparteien das Referendum ergreifen. Die AL unterstützt das Komitee «NEIN zur Präventivstrafe», welches gemeinsam mit einer breite Koalition von Schweizer Nichtregierungsorganisationen die Abstimmungskampagne NEIN zum Willkürparagraph! gegen das Bundesgesetz lanciert.
Mehr dazu im kommenden AL Info!
Kantonal
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele
Im Kanton Zürich sind Geldspielautomaten seit den 1990er Jahren verboten. Im Jahr 2018 wurde das eidgenössische Geldspielgesetzes allerdings deutlich vom Volk angenommen, weshalb sogenannte Geschicklichkeits-Spielautomaten wie z.B. “Einarmige Banditen” noch in diesem Jahr im Kanton Zürich aufgestellt werden können. Dagegen haben Grüne und EVP gemeinsam das Behördenreferendum ergriffen. Sie argumentieren, dass der niederschwellige Zugang zu Geldspielautomaten die Spielsuchtprävention ebenso torpediert wie einen wirksamen Spieler*innenschutz, und dass in Restaurants auch Minderjährige Zugang zu Geldspielautomaten erhalten würden. Ebenso habe das Zürcher Stimmvolk bereits drei mal gegen eine Aufhebung des Verbotes gestimmt.
Die Befürworter*innen des Gesetzes argumentieren, dass die Spielsuchtgefahr aufgrund der vergleichsweise tiefen Einsätze und entsprechend mageren Gewinne bei Geldpsielautomaten vernachlässigbar sei. Ausserdem sollen Unternehmer*innen und Gastronom*innen selbst entscheiden können, ob sie einen solchen Automaten in ihrem Betrieb aufstellen wollen, wobei Gaststätten ohnehin Massnahmen zum Jugend-und Suchtschutz erfgreifen müssen. Auch der Verzicht einer Bevormungung der Bevölkerung ist ein zu berücksichtigendes Argument.
Die Vollversammlung erachtete die verschiedenen Argumente als valide, weshalb sie Stimmfreigabe beschlossen wurde.
Weitere Infos zu Glücksspielen vom Fachverband Sucht und Sucht Schweiz.
Kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle»
Niggi Scherr: Raus aus der Prämienfalle – ein klares JA!
Seit Jahren steigen die Krankenkassenprämien schneller als die Löhne. Für Familien und mittelständische Haushalte droht diese Entwicklung zur Armutsfalle zu werden, denn Krankenkassenprämien sind obligatorische Pro-Kopf Ausgaben, die keine Einkommensunterschiede berücksichtigen. Bezahlten Familien und mittelständige Haushalte zur Jahrtausendwende noch 5-7% ihres Einkommens für Prämien, sind es heute weit mehr als 10%. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde 1994 die individuelle Prämienverbilligung (IPV) geschaffen, die Haushalte mit unteren Einkommen entlasten soll. Die Anspruchsregelung liegt beim Kanton, finanziert wird die IPV idealerweise zu gleichen Teilen gemeinsam von Bund und Kantonen. Im Rahmen eines Sparübung entschied sich der Kanton Zürich im Jahr 2012, seinen Anteil um 20% auf 80% des Bundesanteils zu senken. Die Initiative fordert nun, dass der Kanton diesen Anteil wieder auf 100% des Bundesanteils erhöht.
Die Krankenkassenprämien als obligatorische Pro-Kopf Ausgaben handzuhaben ist absolut unsozial. Dementsprechend scheint es für einen Sozialstaat das Mindeste, Haushalte zu unterstützen, die ihretwegen in finanzielle Schieflage geraten. Es darf nicht sein, dass sich der Kanton aus seiner Verantwortunng stiehlt und die Staatsfinanzen auf dem Buckel der Schwächeren zu sanieren versucht. Ebenso ist das Argument, die IPV werde zu grosszügig ausbezahlt, obsolet, da ein erst kürzlich revidiertes Gesetz im Kanton Zürich sicherstellt, dass wirklich nur Bedürftige und mittelständische Haushalte IPV-bezugsberechtigt sind.
Im Sinne eines Sozialstaats und um der drohenden Verarmung von Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen entgegenzuwirken, stimmte die AL-Vollversammlung deutlich für eine Annahme der Volksinitiative.
Kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»
Die Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» der EDU verlangt eine Erhöhung der Familienzulagen um 50 Prozent. Konkret müssten die Kinderzulagen von 200 auf 300 Franken und die Ausbildungszulagen (Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahre) von 250 auf 375 Franken pro Kind und Monat erhöht werden. Der Kantonsrat hat die Initiative abgelehnt. Der Kanton will das Kindererziehen nicht finanziell honorieren und bleibt damit auch im Vergleich zu anderen Kantonen knausrig. Kinderzulagen basieren auf dem Solidaritätsprinzip und sind eine gerechte und direkte Investition, die sich an den effektiven Kosten der Kinder orientiert und kein Familienmodell benachteiligt.
Die EDU argumentiert, dass die ganze Gesellschaft, der Staat und auch die Wirtschaft bei einer Annahme profitieren. Denn auch wenn in den meisten Fällen die Arbeitgeber, sprich die Kantone diese Kosten finanzieren, profitieren sie indirekt von gestärkteren, gefestigteren Strukturen. Mit Verweis auf die Krankenkassenprämienwird argumentiert, dass diese stetig gestiegen sind, während die Kinderzulagen stagnierten, weshalb vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien vermehrt in die Armut rutschten. Der Verlust von Selbstständigkeit und Verarmung kommt die Gesellschaft noch weit teurer als eine Erhöhung der Kinderzulagen.
Um Familien zu stärken und das Kindererziehen auch finanziell zu honorieren stimmten die Vollversammlung der AL der Initiative zu.
Stadt Zürich
Totalrevision der Gemeindeordnung
Dem kantonalen Gemeindegesetz entsprechend sollen verschiedene städtische Erlasse und besonders die Gemeindeordnung der Stadt Zürich bis 31. Dezember 2021gesamthaft revidiert werden. Die geltende Gemeindeordnung ist seit Januar 1971 in Kraft und weist dementsprechend einige altersbedingte Mängel auf. Diese sollen aufgehoben, und die Verfassung mit der heute gelebten Wirklichkeit des modernen Zürichs in Übereinstimmung gebracht werden. Da sich die Gemeindeordnung allerdings bewährt hat, soll sie inhaltlich nur sanft revidiert werden.
Die Vollversammlung fasste die Ja-Parole.
Rahmenkredit von 200 Millionen Franken für den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen
Das Stadtzürcher Stimmvolk hat 2016 den Ausstieg aus der Kernenergie bis 2034 beschlossen. Um dieses Ziel zu erreichen und den Ausstoss von Treibhausgasen weiter zu reduzieren, setzt die Stadt auf einen starken Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien. Der Rahmenkredit von 200 Mio an das EWZ, welches mit dem Ausbau der Erneuerbaren beauftragt wurde, ermöglicht den dafür nötigen Handlungsspielraum.
Im Sinne von Netto-Null Zürich stimmte die Vollversammlung dem Rahmenkredit zu.
Ausbau Stadttunnel als Veloverbindung, Objektkredit von 27,65 Millionen Franken
Nicht nur in Zeiten von Corona ist das Velo das beste Fortbewegungsmittel für kurze und mittlere Distanzen. Velofahren ist umweltverträglich und gesundheitsfördernd. Der Ausbau des städtischen Velonetzes bringt uns also nicht nur dem Ziel einer klimaneutralen Stadt einen grossen Schritt näher, sondern entlastet obendrauf unser Gesundheitssystem. Glücklicherweise haben seit der Corona-Krise viele Städter*Innen das Potenzial des Drahtesels erkannt und diesen vermehrt genutzt. Die Zürcher Veloinfrastruktur hingegen hinkt immer noch massiv hinterher. Um bei der Velostadt Zürich einen Schritt vorwärts zu machen, soll der Stadttunnel unter dem Hauptbahnhof mit einem Objektkredit von 27.65 Mio als Veloverbindung ausgebaut werden. Der Stadtunnel wurde dereinst gebaut, um die A1 und A3 zu verbinden. Dieses Projekt wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Vollversammlung stimmte Ja zur Velostadt Zürich und sprach sich für die Bewilligung des Objektkredits aus.
Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Kreise 7 & 8
Der AL-Vorstand empfiehlt für das Friedensrichteramt im Kreis 7&8 Benjamin Gertsch von der SP.
Ersatzwahl Schulpräsidium Kreisschulbehörde Uto
Für das Präsidium im Schulkreis Uto empfiehlt der Vorstand Jacqueline Peter von der SP.