Bund
Volkstiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)»
Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz)
Kanton Zürich
Steuergesetz (Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer)
AL-Kampagne zur Abstimmung vom 10. Juni: NEIN zur Steuergesetz-Vorlage!
Am 10. Juni 2018 stimmen wir im Kanton Zürich über Steuergeschenke für Grossbanken und Immobilienfirmen ab. In Zukunft soll die Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer für juristische Personen zugelassen werden. Was furchtbar technisch tönt, ist ganz einfach. Wer ein Grundstück mit Gewinn verkauft, muss darauf eine spezielle Steuer, die Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Diese Steuer wird unabhängig vom Einkommen erhoben und fliesst vollumfänglich den Städten oder Gemeinden zu. Der Kantonsrat will nun, dass juristische Personen ihre Grundstückgewinne mit den Geschäftsverlusten verrechnen können und so in schlechten Jahren die Grundstückgewinnsteuer umgehen können.
AL sammelte über 4’000 Unterschriften
Im Kantonsrat haben AL, SP, Grüne, EVP und Grünliberale gegen diese einseitige Bevorzugung von Banken und Immofirmen gestimmt. Gegen diese Änderung hat die AL erfolgreich das Referendum ergriffen und im Alleingang über 4’000 Unterschriften gesammelt.
Die Gesetzesänderung ist aus folgenden Gründen skandalös:
Städte und Gemeinden einseitig betroffen
Weil die Grundstückgewinnsteuer alleine den Städten und den Gemeinden, nicht aber dem Kanton zufliessen, zahlen auch diese alleine die Zeche. Der Stadt Zürich gehen durch diese Gesetzesänderung Millionen verloren. Alleine im Jahre 2012 hätte die Stadt rund 44 Millionen Franken weniger Steuern eingenommen. Profitiert hätte die Grossbank Crédit Suisse, welche für eine Milliarde ihren Sitz Uetlihof an einen norwegischen Fonds verkaufte. Weil die CS seit Jahren Verluste schrieb, hätte sie keine Grundstückgewinnsteuer zahlen müssen, obwohl sie dank der allgemeinen Wertsteigerung auf Immobilien einen enormen Millionengewinn realisierte. Auch in Winterthur und in Pfäffikon wären durch diese Revision in einem Jahr bis zu 1,5 Millionen Steuern weniger eingenommen worden.
Nur Firmen profitieren. Privat gehen leer aus
Von der Gesetzesänderung profitieren nur juristische Personen. Nur sie können diesen Gewinn mit Geschäftsverlusten verrechnen. Privatpersonen besitzen dieses Privileg nicht. Diese müssen immer Grundstückgewinnsteuern bezahlen. Jede Rentnerin und jeder Rentner muss beim Eintritt ins Altersheim Grundstückgewinnsteuern bezahlen, wenn sie ihr Einfamilienhaus, in welchem sie dreissig Jahre lang lebte, verkaufen muss.
Weitere Steuersenkungen für Firmen folgen
Wegen der Steuerreform 17, welche auf die vom Volk abgelehnte Unternehmungssteuerreform III folgen soll, will der Kanton die Gewinnsteuern für Firmen um sage und schreibe 25% senken. Dies führt zu einer massiven Entlastung von juristischen Personen. Einen Grund bereits vorgängig Zückerchen an die Firmen zu verteilen ist, besteht nicht.
Sparen bei den Kleinen. Geldsegen für die Grossen
Die Finanzpolitik des Kantons ist klar. Sparen bei den Kleinen. Entlastung für Gutverdienende, Banken und Firmen. Mit dem Sparprogramm 2016, genannt Leistungsüberprüfung 16, sollen ca. 2 Milliarden gespart werden. Bei der Bildung, beim öffentlichen Verkehr, bei der Prämienverbilligung für Krankenkassen wird gespart. Die Lehrwerkstätten für Möbelschreiner und jene für das Modegewerbe mussten gar aufgehoben werden. Wer das Schiff benutzte, hatte einen Fünfliber Zuschlag zu zahlen. Das Sparprogramm war unnötig, denn der Kanton schreibt heute satte Gewinne, so dass er die Steuern senken will. Davon profitieren Gutverdienende unverhältnismässig viel.
Mit der Abstimmung vom 10. Juni 2018 können wir zeigen, dass einseitige Klientelpolitik für Banken und Immobilienfirmen nicht im Interesse der Bevölkerung ist.
Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung Verkehrsfonds)
Der Kanton Zürich hat einen hervorragend funktionierenden ÖV, auf den wir zurecht stolz sind. Doch die anstehende Gesetzesänderung gefährdet die ÖV-Finanzierung. Deshalb sagen wir entschieden Nein zum Verkehrsfonds-Pfusch am 10. Juni 2018.
Der Verkehrsfonds
Der Verkehrsfonds finanziert ÖV-Projekte im Kanton Zürich. Beispielsweise das Tram Hardbrücke. Bisher steht im Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG), dass der Kanton Zürich jährlich 70 Mio CHF in diesen Fonds einbezahlt.
Die Vorlage
Per Gesetzesänderung soll diese Einlage für drei Jahre von 70 Mio auf 20 Mio CHF pro Jahr reduziert und anschliessend während 17 Jahren auf 60 Mio CHF erhöht werden.
Dieses Manöver dient lediglich dazu, die Rechnung des Kantons für zwei Jahre etwas zu schönen. Dieser Pfusch gehört abgelehnt.
Entwicklung des Fondsbestandes des Verkehrsfonds mit der PVG Gesetzesänderung.
Die Konsequenzen
Mit dieser Gesetzesänderung ist der Fonds innerhalb der nächsten 20 Jahre pleite (siehe Grafik). Entweder muss dann kurzfristig sehr viel bezahlt werden oder wichtige Projekte werden verschoben oder gar nicht umgesetzt. Dem ÖV als platzsparendes, effizientes Verkehrsmittel mit geringer Umweltbelastung wird mit dieser Vorlage massiv geschadet. Darum sagen wir Nein zur Ausbremsung des ÖV am 10. Juni 18.
6 Gründe für ein Nein
Nein zur Schwächung unseres ÖVs
Ob fürs Pendeln oder in der Freizeit: Viele von uns benutzen den ÖV. Und wir können stolz sein: Der Zürcher ÖV gehört zu den besten. Und das soll auch so bleiben.
Die Bahn braucht auch den Bus
Der Verkehrsfonds finanziert primär Tram- und Bus-Infrastruktur. Doch auch die Bahn braucht Tram und Bus, denn der ÖV funktioniert nur als Gesamtsystem.
Der Verkehrsfonds ist kein Selbstbedienungsladen
Der Verkehrsfonds darf nicht dazu missbraucht werden, kurzfristig das Budget zu schönen.
ZVV-Erfolgsgeschichte wird gefährdet
Der Verkehrsfonds garantiert Planungssicherheit und Kontinuität für unseren ÖV. Wer daran sägt, bringt das ganze System in Schieflage.
Diverse Projekte sind betroffen
Limmattalbahn, Tram Affoltern, Glattalbahn Plus, Elektrifizierung der Buslinien 69 und 768 und weitere Projekte sind in Gefahr.
Für die Umwelt
Der ÖV ist platzsparend, effizient und ökologisch. Hier zu kürzen wäre völlig verfehlt.
Mehr Infos: https://www.verkehrsfonds-pfusch-nein.ch/
Stadt Zürich
Tagesschule 2025: Pilotphase II des städtischen Pilotprojekts mit gebundenen Tagesschulen an der Volksschule, Objektkredit von 74,57 Millionen Franken für die Jahre 2018–2022
Gemeinnütziger Wohnungsbau Kochareal
Die Vorlage von Stadt- und Gemeinderat
- bringt 350 gemeinnützige Wohnungen mit tragbaren Mieten
- über 16‘000 Quadratmeter preisgünstige Nutzflächen für KMU
- einen grossen, allgemein zugänglichen Quartierpark
- enthält ein ausgereiftes Projekt, das rasch realisiert werden kann
ACHTUNG: die Vorlage kann nur umgesetzt werden, wenn gleichzeitig die FDP-Initiative “Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal” (Vorlage 3) abgelehnt wird!
Info-Webseite von wohnbaugenossenschaften zürich (wbg) zum Koch-Areal
FDP-Volksinitiative “Koch-Areal”
Die FDP-Initiative
- führt zum Ausverkauf von städtischem Land an den Meistbietenden
- bringt teure Luxus-Wohnungen statt zahlbaren Wohnraum
- ist eine politische Mogelpackung
- ist unausgegoren und führt nur zu Verzögerungen
ACHTUNG: Damit der Bau der gemeinnützigen Wohnungen gemäss Vorschlag von Stadt- und Gemeinderat (Vorlage 2) realisiert werden kann, muss die Trötzli-Initiative der FDP unbedingt abgelehnt werden.
Volksinitiative “Freier Sechseläutenplatz”
Die AL empfiehlt JA zur Initiative, NEIN zum Pseudo-Gegenvorschlag des Gemeinderats und bei der Stichfrage: INITIATIVE.
Gegenvorschlag GR zur Volksinitiative “Freier Sechseläutenplatz”
Die AL empfiehlt JA zur Initiative, NEIN zum Pseudo-Gegenvorschlag des Gemeinderats und bei der Stichfrage: INITIATIVE.
Volksinitiative “Freier Sechseläutenplatz” Stichfrage
Die AL empfiehlt JA zur Initiative, NEIN zum Pseudo-Gegenvorschlag des Gemeinderats und bei der Stichfrage: INITIATIVE.