Stopp der strukturellen Diskriminierung.
Für Güter des täglichen Bedarfs gilt in der Schweiz der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,5%. Zum „täglichem Bedarf“ gehören u.a. Brot, Wasser, Kaviar, Blumensträusse oder Viagra. Nicht aber Tampons, Binden und Slipeinlagen!
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