(Bild: Lianhao Qu / unsplash)
Die Alternative Liste Zürich lehnt die Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes entschieden ab. Die Vorlage erweitert die präventiven Befugnisse der Kantonspolizei bei Datenbearbeitung, Datenaustausch und dem Einsatz algorithmischer Analysesysteme massiv – ohne ausreichende rechtliche Schranken. Damit droht ein Paradigmenwechsel hin zu anlassloser Massenüberwachung, der die Grundrechte der Bevölkerung ernsthaft gefährdet.
In der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit hat die bürgerliche Mehrheit eine Gesetzesrevision vorangetrieben, die den präventiven Polizeibereich tiefgreifend ausweitet. Statt gezielter Massnahmen bei konkreten Gefahren erlaubt die Vorlage die systematische Erfassung, Verknüpfung und Auswertung grosser Datenmengen von unbescholtenen Personen. Die AL kritisiert insbesondere, dass zentrale Vorgaben zu Verhältnismässigkeit, Zweckbindung und Grundrechtsschutz ungenügend umgesetzt werden.
KI-gestützte Bildabgleiche: Schwerer Grundrechtseingriff ohne Anlass
Besonders problematisch ist die geplante Zulassung intelligenter Analysesysteme zum Abgleich von Bildmaterial mit polizeilichen Datenbanken im präventiven Bereich. Der Einsatz solcher Systeme ist heute bewusst auf den strafprozessualen Bereich beschränkt und an klare Voraussetzungen geknüpft. Die Strafprozessordnung regelt Bildabgleiche zur Aufklärung schwerer Verbrechen und Vergehen. Eine Ausdehnung dieser Instrumente auf den präventiven Bereich würde den Weg für eine anlasslose und massenhafte Identifizierung von Personen ebnen.
Algorithmische Analysen: Fehlentscheide, Profilbildung und Diskriminierung
Die Teilrevision erlaubt zudem den Einsatz algorithmischer Analysesysteme und technischer Überwachungsinstrumente zur präventiven Lagebeurteilung. Solche Systeme bergen erhebliche Risiken für Fehlentscheide, intransparente Profilbildung und strukturelle Diskriminierung. Internationale Erfahrungen zeigen, dass algorithmische Polizeisysteme bestehende Vorurteile reproduzieren und verstärken können – mit der Folge von Over-Policing und racial profiling.
Die AL hat deshalb Minderheitsanträge eingebracht, um den Einsatz technischer Überwachungsgeräte wie Standortbestimmungssysteme klar auf die Verhinderung von schweren Straftaten zu beschränken. Ohne diese Einschränkung droht der flächendeckende Einsatz solcher Instrumente ohne konkrete Gefährdungslage – ein klarer Verstoss gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Sicherheit braucht klare Grenzen
Die AL stellt nicht in Frage, dass Polizei wirksame Mittel zur Verbrechensbekämpfung braucht. Entscheidend ist jedoch, dass diese Mittel gezielt, gesetzlich klar begrenzt und rechtsstaatlich kontrolliert eingesetzt werden.
Die Alternative Liste Zürich lehnt die Teilrevision des Polizeigesetzes deshalb ab. Sie fordert eine grundrechtskonforme Gesetzgebung, die präventive Polizeibefugnisse klar begrenzt, den Einsatz von KI-Systemen restriktiv regelt und ausufernde Massenüberwachung konsequent ausschliesst.