Die AL hat das Zürcher IPV-System massgeblich mitgeprägt. Mit einer erfolgreichen Initiative setzten wir 2001 eine Aufstockung der Kantonsbeiträge und die Übernahme der Kinderprämien durch und verankerten den Grundsatz, dass mindestens 30 Prozent der Bevölkerung Verbilligungsbeiträge erhalten. 2019 konnte die AL mit einem Gutachten die drohende Zweckentfremdung von Verbilligungsgeldern des Bundes für Prämienübernahmen des Kantons bei Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen verhindern.
Neues System führt zu Chaos
Das 2021 eingeführte neue System stellt auf die prozentuale Einkommensbelastung durch die Prämien ab und versprach auf dem Papier eine höhere «Bedarfsgerechtigkeit» als das bisherige Stufenmodell mit drei Pauschalen. In der Umsetzung führte es jedoch zu Destabilisierung und Chaos pur. 2021 retournierten bloss 73%, 2022 dann nur noch 68% der angeschriebenen Haushalte ihr Antragsformular. Die massgebende Messgrösse, den sogenannten «Eigenanteil», musste der Regierungsrat regelmässig nach unten korrigieren, um nicht bezogene Gelder der Vorjahre auszuschütten. Die Zahl der IPV-Beziehenden schwankte wild zwischen 25% (2022) und 34% (2024).
Praxisferner Ansatz
Der Haupt-Konstruktionsfehler: Für die Bezugsberechtigung stellt Zürich neu als einziger Kanton auf die definitiven Steuerdaten des Bezugsjahrs ab. Da diese erst ein, meistens zwei oder mehr Jahre danach vorliegen, bleiben die Betroffenen jahrelang im Ungewissen, ob sie die bereits erhaltene Verbilligung ganz oder teilweise zurückzahlen müssen. 2021 waren ein Drittel, 2022 immer noch ein Viertel mit Rückforderungen konfrontiert.
AL schlägt Alarm – Rickli klemmt
Anfang 2023 schlug die AL mit einer dringenden Anfrage Alarm. Doch ein Anfang 2025 von der Gesundheitsdirektion vorgelegter Bericht steht klar unterm Motto «Weiter so». Alle Vorschläge zur Vereinfachung des beigezogenen Experten Professor Gächter wurden verworfen. Gesundheitsdirektorin Rickli hält am Fetisch der präzisen «Bedarfsgerechtigkeit» fest. An der Anbindung der Bezugsberechtigung an die Steuerdaten des Bezugsjahrs soll nicht gerüttelt werden. Dieser Ansatz ist total unüblich und praxisfern und muss korrigiert werden. Sozialleistungen müssen für die Betroffenen verlässlich und berechenbar sein. Bei Kita-Subventionen oder beim sozialen Wohnungsbau etwa wird auf die letzten bekannten Steuerdaten abgestellt; allenfalls muss beim Antrag eine Erklärung unterschrieben werden, dass das Einkommen nicht erheblich gestiegen ist. All diese Fragen stehen 2026 zur Diskussion, weil sowieso eine IPV-Revision ansteht: die Anpassung an die neuen Vorgaben des Bundes, die als Gegenvorschlag zur eidgenössischen Prämien-Entlastungs-Initiative beschlossen wurden. Klar ist, dass der Kanton deutlich mehr Geld in die Hand nehmen muss.
Am 30. November 1x Ja, und 1x Stimmfreigabe
Mehr kantonale Mittel für die Prämienverbilligung – nämlich gleich viel der Bund – verlangt auch die kantonale Vorlage, über die wir am 30. November abstimmen. Die AL empfiehlt dazu ein Ja. Gleichzeitig kommt in der Stadt die «Prämienentlastungs-Initiative» der SP zur Abstimmung, die Haushalte bis in den Mittelstand zusätzlich entlasten will. Einen mit der AL erarbeiteten Gegenvorschlag mit klarem Fokus auf Working Poor hat die SP in letzter Minute leider fallengelassen. Die AL steht Gieskannen-Subventionen kritisch gegenüber und hat deshalb Stimmfreigabe beschlossen.