Bei der kommenden Abstimmung über das kantonale Strassengesetz, einem Gegenvorschlag zur Mobilitätsinitiative der SVP, ist auf dem Stimmzettel nicht auf den ersten Blick ersichtlich, worum es eigentlich geht: nämlich um eine kantonale Anti-Tempo 30-Initiative gegen die Städte Zürich und Winterthur. Damit soll gezielt der politische Wille der städtischen Stimmbevölkerung ausgehebelt werden, weil auch stadtferne Einwohner:innen wie jene des beschaulichen Dörfchens Gütighausen über städtische Verkehrspolitik abstimmen können.
Konkret soll Winterthur und Zürich die Zuständigkeit für die Temposignalisation auf Hauptstrassen entzogen und bis «auf Ausnahmefälle» nur noch die Höchstgeschwindigkeit angeordnet werden. Würde die Initiative angenommen, wären sinnvolle Lärmschutzmassnahmen und Temporeduktionen wie die an der Technikumstrasse in Winterthur nicht mehr möglich. Generell würde eine städtische Verkehrsplanung erschwert und bürokratischer, da für jede kleine Tempoanpassung der Kanton beigezogen werden müsste.
Die Vorlage muss auch in den grösseren Kontext einer zunehmenden bürgerlichen Aggression gegen die Städte Zürich und Winterthur gestellt werden. Und es ist längst nicht nur die SVP, die in dieses Horn bläst, sondern auch die sich früher einmal als staatstragend verstehende FDP. Auch sind es mitunter ihre städtischen Parlamentarier:innen, die am lautesten gegen den politischen Willen der eigenen Wohnsitzgemeinden vorgehen.
Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Verkehrspolitik: So will die bürgerliche Seite – mit gütiger Hilfe der GLP – mit einer in diesem Jahr eingereichten Motion den Zentrumslastenausgleich angreifen. Und gerade erst kürzlich überwiesen FDP und SVP eine Einzelinitiative, die sich unter dem Vorwand «Keine Steuergelder für Terroristen» gegen die humanitäre Unterstützung des UNRWA (UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge) durch die Stadt Zürich richtet. Da die bürgerliche Seite in den Städten politisch nicht punkten kann, schert sie sich immer weniger um die sonst so hochgelobte Gemeindeautonomie und geht über den Kanton. Umso wichtiger ist es daher, dass am 30. November diese Vorlage versenkt wird!