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AL sammelt Unterschriften für mehr preisgünstigen Wohnraum

Der AL geht der geplante Gegenvorschlag zu ihrer Volksinitiative «Hier leben, hier wohnen, hier bleiben» nicht weit genug. Mit einer Einwendung zur laufenden Richtplan-Revision verlangt sie mehr preisgünstige Wohnungen und sammelt Unterschriften dafür. Hilf auch Du mit!

22. August 2025 von Tanja Maag

Unterschriftenbogen

2026 will der Stadtrat dem Gemeinderat eine Revision der städtischen Bau- und Zonenordnung (BZO) vorlegen, die in verschiedenen Quartieren eine starke bauliche Verdichtung erlaubt. Mit der städtischen Volksinitiative «Hier leben, hier wohnen, hier bleiben» fordert die Alternative Liste (AL), dass bei Aufzonungen, die eine dichtere Bebauung ermöglichen, die gesamte Mehrausnützung dauerhaft als preisgünstiger Wohnraum in Kostenmiete realisiert wird. Der Stadtrat beantragt als Gegenvorschlag zur Initiative eine Textergänzung im Abschnitt «Preisgünstiger Wohnraum» des kommunalen Siedlungs-Richtplans. Diese liegt vom 13. August bis zum 13. Oktober öffentlich auf. Alle Interessierten können dazu eine Einwendung einreichen, zu welcher der Stadtrat Stellung nehmen muss.

Gegenvorschlag: Stadtrat bleibt vage

Der Stadtrat schlägt folgende Ergänzung des Richtplans vor; «Der rechtliche Spielraum zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum soll ausgeschöpft werden». Das klingt vordergründig ganz danach, als wolle er das Anliegen der Initiant:innen vollumfänglich aufnehmen. In den Erläuterungen hält er jedoch relativierend fest, es brauche eine «vertiefte Abklärung, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Mindestanteile an preisgünstigem Wohnraum rechtlich zulässig und anreizkompatibel sind». All dies werde «im Rahmen nachfolgender BZO-Revisionen auszuloten sein». Kommt hinzu, dass sich der Stadtrat bisher stets dafür ausgesprochen hat, bei Aufzonungen höchstens die Hälfte der Mehrausnützung als preisgünstigen Wohnraum einzufordern.

AL sammelt Unterschriften für verbindlichere Formulierung

Die AL begrüsst die Absicht des Stadtrats, den Richtplan zu ergänzen. Damit wird eine behördenverbindliche Vorgabe geschaffen. Die vorgeschlagene Ergänzung bleibt jedoch zu unbestimmt und geht uns nicht weit genug. Mit einer Einwendung fordert die AL deshalb eine griffigere und verbindlichere Formulierung.

«Soweit ein Wohnanteil vorgeschrieben ist, wird bei Aufzonungen in der Regel die gesamte Mehrausnützung mit preisgünstigem Wohnraum gemäss § 49b PBG belegt. Bei Ein- und Umzonungen von Arealen, auf denen neu Wohnnutzung zugelassen wird, ist mindestens die Hälfte der für Wohnnutzung reservierten Geschossfläche mit preisgünstigem Wohnraum zu belegen. Diese Regelung gilt als Grundsatz auch für Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne.»

Damit sollen die Kernforderungen der AL-Initiative in den Richtplan aufgenommen werden. Um der Einwendung mehr Gewicht zu geben, lanciert die AL eine Unterschriftensammlung dafür. Unterzeichnen können die Einwendung alle Personen, unabhängig von Stimmberechtigung und Wohnort. Hilf auch Du mit!

Hier findest Du zusätzliche Hintergrundinformationen.

Kategorie: Aktuell, Wohnen Stichworte: § 49b PBG, Initiative, preisgünstiger Wohnraum, Richtplan

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Tanja Maag

Gemeinderätin

Kategorien Blog

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