
Der Regierungsrat will künftig einen Viertel der kommunalen Grundstückgewinnsteuereinnahmen abzügeln. In ihrer Vernehmlassung lehnt die AL diesen Raubzug auf die Gemeindekassen entschieden ab und kündigt heute schon ein Referendum an. Sie kritisiert auch den schönfärberischen Titel «Finanzierung von kantonalen Infrastrukturprojekten (Änderung Steuergesetz)», der den eigentlichen Inhalt der Vorlage verschleiert.
Für die AL ist klar: Die Gemeinden leisten mit ihren Investitionen und planerischen Massnahmen einen massgeblichen Beitrag dazu. In den letzten 20 Jahren haben sie ein grosses Bevölkerungswachstum absorbiert und dafür erhebliche Infrastruktur-Investitionen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Verkehr und Energie geschultert. Im Zuge der von Bund und Kanton vorgegebenen Verdichtung nach innen und dem Klimawandel stehen auch in den nächsten zwei Jahrzehnten weitere grosse Investitionen an, Die parallel zu diesen Aufwendungen steigenden Grundstückgewinnsteuererträge erlauben eine stabile Finanzierung ohne Anstieg der Neuverschuldung. Heute stammt jeder elfte Steuerfranken aus dieser Steuer. Fällt ein Teil davon wegen der Abtretung an den Kanton weg, werden die Gemeinden die Steuern erhöhen müssen.
Der finanzielle Engpass bei den Investitionen, den der Regierungsrat als Begründung anführt, ist zum Teil hausgemacht. Regierungs- und Kantonsrat haben aus freien Stücken entschieden, den Staatssteuerfuss in zwei Schritten von 100 auf 98 Prozent zu senken.
Im Übrigen hält die AL fest, dass die Gemeinden bereits seit Jahren einen markanten Ausfall bei den Immobiliensteuern hinnehmen müssen. Mit der Abschaffung der Handänderungssteuer im Jahr 2005 entgehen ihnen nach damaliger Schätzung 120 Mio CHF Einnahmen pro Jahr, angesichts der aktuellen Liegenschaftspreise dürften es mittlerweile gegen 200 Mio CHF sein.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten statt Griff in die Gemeindekassen
Wenn der Regierungsrat nach Mitfinanzierungsmöglichkeiten für seine Infrastrukturprojekte sucht, gäbe es durchaus Alternativen zum geplanten Raubzug auf die Gemeindekassen. Analog zu den im Strassengesetz vorgesehenen Anstösserbeiträgen für den Bau von Trottoirs könnte der Kanton auch bei Ausbauprojekten des öffentlichen Verkehrs die davon profitierenden Grundeigentümer:innen zur Mitfinanzierung heranziehen. § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Abtretung von Privatrechten (LS 781) enthält dazu eine Rechtsgrundlage:
«Auf Verlangen einer öffentlichen Unternehmung können Eigentümer, deren Liegenschaft durch dieselbe in ungewöhnlicher Weise Nutzen erwächst, mit einem Beitrag an die Kosten des Unternehmens belegt werden, gleichviel ob sie Rechte abzutreten haben oder nicht. Dieser Beitrag darf im Falle eines eingetretenen Mehrwertes bis auf die Hälfte desselben angesetzt werden.»
Änderungsantrag zum Titel der Vorlage
Zum Titel der Vorlage stellt die AL einen Änderungsantrag. Wohl schon im Blick auf eine Referendumsabstimmung hat die Regierung sich für den harmlos-nichtssagenden Titel «Finanzierung von kantonalen Infrastrukturprojekten (Änderung Steuergesetz)» entschieden, der den eigentlichen Inhalt verschleiert. Das Volk hat Anspruch auf Transparenz. Die AL schlägt deshalb folgenden Titel vor: «Beteiligung des Kantons am Grundstückgewinnsteuerertrag (Änderung Steuergesetz)».
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