
Die Alternative Liste (AL) hat heute im Kantonsrat eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit der die Dividendenbesteuerung für Grossaktionär:innen im Kanton Zürich erhöht werden soll. Künftig sollen Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (ab 10 % Anteil an einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer AG oder GmbH) zu 70 statt 50 Prozent steuerbar sein – wie es das Bundesrecht schon heute vorsieht.
Die Forderung ist nicht neu: Bereits 2022 hatte die AL mit ihrer kantonalen Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» eine breite Debatte angestossen. Die Initiative wurde nur knapp abgelehnt – mit 49,5 % Ja-Stimmen. Es fehlten gerade einmal 4’310 Stimmen. Doch zentrale Informationen lagen der Öffentlichkeit damals nicht vor.
Heute sind die Zahlen da. Mit über zweijähriger Verzögerung veröffentlichte der Regierungsrat auf Druck der AL endlich die neuen Zahlen: Im Jahr 2019 bezogen 11’301 Personen im Kanton Zürich Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen in der Höhe von 3,09 Milliarden Franken. Davon gingen 1,81 Milliarden Franken an nur 493 Personen, die jeweils über eine Million Franken bezogen. Das sind knapp 60 % des Gesamtvolumens, verteilt auf weniger als 0,1 % der Steuerpflichtigen.
Die geltende Teilbesteuerung wurde lange mit dem Argument der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung gerechtfertigt. Doch die Zahlen zeigen: Es handelt sich um ein strukturelles Steuerprivileg für eine kleine, sehr vermögende Gruppe. Der breite Mittelstand profitiert davon nicht – im Gegenteil: Ihm fehlen diese Mittel an anderer Stelle im Service public.
Gianna Berger (Kantonsrätin der AL, Zürich):
„Diese Zahlen zeigen, wie extrem die Schere auseinandergeht: Wenige kassieren Millionen an Dividenden und zahlen nur die Hälfte Steuern, während der Druck auf die Mehrheit wächst. Dieses Steuerprivileg befeuert die Ungleichheit und untergräbt das Vertrauen in ein faires System.“
Die AL fordert deshalb eine politische Korrektur: Der steuerbare Anteil bei Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen soll auf 70 % erhöht werden. Diese Anpassung betrifft ausschliesslich eine privilegierte Minderheit. Kleinanleger:innen und KMU bleiben davon unberührt.
Mit dem Vorstoss will die AL den politischen Druck aufrechterhalten, die Verteilungskrise ernst zu nehmen – auch im Steuersystem.
Medienmitteilung der Alternativen Liste vom 26. Mai 2025