
(Bild: Nino Steffen / unsplash)
Am 18. Mai stimmt die Stadtzürcher Stimmbevölkerung über die Vorlage «Übertrag der Beteiligung an der Betreiberin des Flughafens vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen» ab. Im Kern handelt es sich um eine finanzrechtliche Angelegenheit. Die Vorlage stellt aber auch die politische Frage nach dem Sinn einer Beteiligung der Stadt Zürich an der Flughafen Zürich AG (FZAG).
Aktuell hält die Stadt Zürich fünf Prozent der Anteile an der FZAG – ein Erbe aus der Gründungszeit des Flughafens Kloten 1946. Damals beteiligte sich die Stadt mit 7,5 Millionen Franken an dessen Bau. Die FZAG-Beteiligung wird noch als einzige Beteiligung im städtischen Finanzvermögen geführt, wo Werte angesiedelt sind, die jederzeit verkauft werden können.
2019 wollte der Stadtrat die Beteiligung ins Verwaltungsvermögen übertragen. Das kantonale Gemeindeamt hielt dies für rechtlich unzulässig und verlangte für die Übertragung einen Ausgabenbeschluss. Somit kommt der Stimmbevölkerung das letzte Wort zu, denn der dafür notwendige Objektkredit in der Höhe des Buchwerts der Beteiligung am 31. Dezember 2024 muss an der Urne bewilligt werden. Diese Mitbestimmung hat die AL schon 2019 gefordert.
Mit dem Übertrag ins Verwaltungsvermögen schreibt die Stadt Zürich der FZAG Beteiligung strategische Relevanz bei der Verfolgung «öffentlicher Ziele» zu. So dient das Verwaltungsvermögen gemäss Gemeindegesetz der unmittelbaren Erfüllung öffentlicher Aufgaben, wie bspw. der Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. Die AL setzt sich seit jeher für eine starke öffentliche Hand ein. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Beteiligung an der FZAG tatsächlich eine öffentliche Aufgabe ist. Zwar profitiert die Stadt von Aktiengewinnen und Dividenden. Finanzielle Vorteile allein sind aber noch kein Grund, eine Beteiligung im städtischen Verwaltungsvermögen zu führen. Ein weiterer kritischer Punkt sind die sehr begrenzten Einflussmöglichkeiten der Stadt im Rahmen der Beteiligung – trotz Eigentümer:innenstrategie und Verwaltungsratsmandat.
Die AL-Gemeinderatsfraktion und die AL-Vollversammlung empfehlen deshalb, die Vorlage abzulehnen und plädieren für den Verkauf der städtischen Anteile an den Kanton Zürich. Dieser könnte sich dank eines höheren Anteils besser zum Beispiel für die Erreichung nachhaltiger strategischer Ziele einsetzen. Und die Beteiligung bliebe dennoch in demokratischen Strukturen verankert.
Beitrag aus AL-Info 02/25, Seite 2.