
(Bild: Walter Studer / blick.ch)
Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 sind eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte. Zu den Betroffenen zählen etwa Verdingkinder, Heimkinder oder sogenannt «administrativ Versorgte». Das geschehene Unrecht und das immense Leid lasteten und lasten noch heute schwer auf den Opfern. Auf Bundesebene wurden gesetzliche Grundlagen für eine umfassende gesellschaftliche und individuelle Aufarbeitung und zur Ausrichtung von finanziellen Leistungen – namentlich in Form eines Solidaritätsbeitrages zugunsten der Opfer – geschaffen.
Das entsprechende Bundesgesetz sieht ausdrücklich auch zusätzliche «freiwillige Zuwendungen der Kantone» vor. Während der Kanton Zürich aber untätig blieb, schaffte die Stadt Fakten und einen kommunalen Solidaritätsbeitrag. Der Kanton Schaffhausen zieht nun nach und hat ein Gesetz für einen kantonalen Solidaritätsbeitrag in die Vernehmlassung geschickt. Nicht nur die Stadt Zürich, auch andere kommunale Behörden und der Kanton Zürich haben Zwangsmassnahmen angeordnet. Es gilt darum nun, diese historische Mitschuld und die Mitverantwortung der Zürcher Behörden am grossen Leid der Betroffenen anzuerkennen. Mitte Januar haben wir deshalb mit Unterstützung von SP, Grünen, EVP und GLP ein dringliches Postulat eingereicht. Es darf nicht sein, dass Opfer unterschiedlich hohe Solidaritätsbeiträge erhalten, je nachdem welche Behörde die Massnahme angeordnet hat. Und die abwartende Haltung des Regierungsrats ist auch höchst unangebracht. Viele der Opfer sind bereits in fortgeschrittenem Alter und warten schon lange auf Genugtuung.