
Seit der Ablehnung der Volksinitiative “6 Wochen Ferien für alle” hat sich die Diskussion um Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt keineswegs erschöpft. Die Initiative hatte 2012 das Ziel, die Länge des Mindesturlaubs von minimal 4 Wochen auf 6 Wochen einheitlich zu erhöhen. Viele Gegner:innen von damals anerkannten das Anliegen der Erholungszeit für die Arbeitnehmenden, lehnten aber staatliche Regulierungen ab. Mehr als 10 Jahre später zeigt sich, dass der Druck auf Arbeitnehmende in den meisten Bereichen kaum abgenommen hat.
Viele Arbeitsprozesse haben sich durch zunehmende Digitalisierung noch beschleunigt. So geben im “Barometer Gute Arbeit”, einer repräsentativen Umfrage von TravailSuisse und der Berner Fachhochschule, rund 40% der Befragten an, häufig arbeitsbedingten Stress zu erleben. Dies wird dann problematisch und gesundheitsgefährdend, wenn Arbeitnehmende Stress als dauerhaft empfinden und sich nicht davon erholen können. Laut dem “Barometer Gute Arbeit” 2023 ist die Hälfte der Beschäftigten im Gesundheitswesen und Baugewerbe nach der Arbeit so erschöpft, dass sie wenig bis keine Kraft mehr haben für Freizeit- oder Familienaktivitäten.
Wenig erstaunlich, dass sich Betriebe im Gesundheitswesen nicht mehr vor der Frage drücken können, wie die Arbeitsbedingungen zeitgemäss anzupassen sind, sei es die Möglichkeit zur Selbststeuerung des Dienstplans, sei es die 35h-Woche. Bei letzterem schläft die Stadt Zürich. Der Stadtrat blockiert seit Jahren die Test-Einführung einer 35h-Woche in Schichtbetrieben und verpasst damit die Chance, wichtige Erkenntnisse für eine allfällige spätere flächendeckende Implementierung zu sammeln. Das hat die AL dazu bewogen, mit einer parlamentarischen Initiative die Gestaltung der Arbeitsbedingungen an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die AL fordert, den Mindesturlaub für städtische Angestellte von aktuell vier auf fünf Wochen jährlich anzuheben. Der Vorstoss soll dazu beitragen, durch eine Reduktion des Beschäftigungsgrades Fachkräfte zu erhalten, deren Gesundheit und insbesondere die Vereinbarkeit von Lohn- und Care-Arbeit ohne Lohneinbusse zu fördern.
Die Angestellten im Stadtspital Zürich, in den Gesundheitszentren für das Alter, bei der Stadtpolizei, bei Schutz und Rettung, bei den städtischen Gesundheitsdiensten, beim Umwelt- und Gesundheitsschutz, bei Entsorgung und Recycling, beim Elektrizitätswerk, bei den Verkehrsbetrieben und den sozialen Einrichtungen sind systemrelevant und damit unverzichtbar. Ihrer Arbeit, ihrem Engagement und ihrer Bereitschaft, durch Schichtarbeit auf Einiges zu verzichten, gebührt höchster Respekt und Wertschätzung! Sie ermöglichen tagtäglich das Gelingen in dieser Stadt. Mehrere Tausend Schichtarbeitende in diesen Betrieben würden von einem erhöhten Mindestferienanspruch profitieren, weil dank diesem Vorstoss in den Funktionsstufen 1-11 fünf zusätzliche Ferientage gesprochen würden.
Eine zusätzliche Woche Ferien bringt bessere Erholung, fördert die Gesundheit der Mitarbeitenden und verringert die Anzahl Absenzen. Dies bedeutet im Gegenzug Konstanz und gleichbleibende Arbeitsqualität für die Stadt Zürich als Arbeitgeberin. Der Arbeitskräftemangel wird sich weiter zuspitzen. Umso wichtiger ist es, mit wirksamen Massnahmen den Fachkräften eine langfristige Perspektive zu bieten. Die Stadt Zürich soll mit gutem Beispiel vorangehen.
Die zusätzlichen Kosten für eine Woche Ferien werden durch langfristige Vorteile bei Weitem ausgeglichen. Für die AL ist es zentral, dass eine zusätzliche Ferienwoche der Erholung dient und nicht mit einer einmaligen Entschädigung abgegolten wird.
Dieser Beitrag ist als “Meh-Biss!”-Kolumne im P.S. Nr. 45-24 vom 20.12.2024, S. 10 erschienen.