2019 hat der Kanton eine Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8% auf 7% beschlossen. Gleichzeitig hat er bei der Aufhebung des Steuerstatus für privilegierte Gesellschaften neben den obligatorischen Massnahmen des Bundesrechts auch sämtliche fakultativen Entlastungsmassnahmen im maximalen Umfang umgesetzt. Firmen, die alle Entlastungsmassnahmen beanspruchen, können so heute schon eine Steuerbelastung erreichen, die nahe bei der in Tiefsteuerkantonen liegt. Mit der vom Kantonsrat am 4. November beschlossenen erneuten Reduktion des Gewinnsteuersatzes von 7% auf 6% würde die Steuerbelastung der Firmen insgesamt um einen Viertel sinken!
AL, SP, Grüne sowie zwei parlamentarische Kolleg:innen der EVP beantragen, wie auch der Stadtrat, mit diesem Beschlussantrag das Gemeindereferendum gegen diese Steuersenkung.
Warum?
1. Vom geplanten Steuerrabatt profitieren nur Grossunternehmungen und Grossaktionär:innen
2020 gab es im Kanton 74’512 Aktiengesellschaften und GmbHs. Laut Bundessteuer-Statistik versteuern 57’978 oder 78 Prozent keinen (oder weniger als 20’000 Franken) Gewinn. Bei den versteuerten Gewinnen hingegen liegen die Zahlen andersherum: Rund 89% der Reingewinne entfallen auf lediglich 354 Grossunternehmungen.
Für die Stadt Zürich zeigt die entsprechende Steuerstatistik 2016-2021, dass rund 90% der Steuereinnahmen aus Unternehmen mit einem Gewinn von über 1 Million Franken stammen. Auch hier würde also die vorgesehene Gewinnsatzsteuersenkung vorwiegend gewinnstarke Firmen begünstigen!
2. Gewinnsteuersenkung setzt die Stadt Zürich unter Druck
Die Stadt Zürich ist von der geplanten Senkung des Gewinnsteuersatzes besonders betroffen. Die Steuererträge der juristischen Personen belaufen sich in der Stadt Zürich auf rund einen Drittel der gesamten Steuereinträge und tragen einen bedeutenden Anteil zur Finanzierung der öffentlichen Leistungen bei. Unsere Absicht ist nicht, diesen Anteil grenzenlos auszubauen. Die Gewinnsteuersenkung setzt falsche Anreize, befeuert die Attraktivität des Standortes der Stadt Zürich, heizt die Mietzinse an und bringt keinen Mehrwert an sozialer Verantwortung. – Unsere Absicht ist es, dass die ansässigen gewinnstarken Unternehmungen weiterhin einen gerechten Anteil an die städtische Infrastruktur zahlen und nicht zusätzlich entlastet werden. Es kann nicht sein, dass die natürlichen Personen am Ende die drohenden Steuerausfälle zu tragen haben! Des Weiteren ist die Stadt Zürich tangiert, wenn es auf Kantonsebene an Geld fehlt und Projekte wie z.B. im öffentlichen Verkehr nicht zeitnah umgesetzt werden.
3. Fehlende Entlastungsmassnahme durch Dividendenbesteuerung
Als AL-Sprecherin möchte ich insbesondere ein Wort zum Verzicht des Kantonsrates auf die Erhöhung der Dividendenbesteuerung und dadurch auf ein Minimum an Steuergerechtigkeit verlieren. Die Alternative Liste unterlag 2022 mit ihrer Initiative gegen Steuergeschenke für Grossaktionär:innen in der kantonalen Volksabstimmung nur äusserst knapp. Umso ärgerlicher ist es für uns, dass der Kantonsrat Ernst Stocker in diesem Punkt nicht folgen wollte und weiterhin einen stossenden Steuerrabatt gewährt. Mit der privilegierten Besteuerung von Dividenden werden der AHV Pflichtbeiträge entzogen, während Lohnabhängige auf ihrem vollen Erwerbseinkommen Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen.
Die Antragstellenden sind der Meinung, dass die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich das letzte Wort haben soll. Sie wird entscheiden, ob
- die inakzeptablen Steuerausfälle von Schritt 2 der Steuervorlage 17 auf dem Buckel der natürlichen Personen ausgetragen werden sollen
- ob eine Entlastung von Kapital gegenüber Arbeit gefördert werden soll
- ob mit dem Verbleib der Dividendenteilbesteuerung auf 50% auf eine steuergerechte Kompensationsmassnahme verzichtet werden soll.