Der Kantonsrat hat am Montag mit seinem Ja zu Schritt 2 der Steuervorlage 17 eine Senkung des einfachen Gewinnsteuersatzes von Unternehmen von 7% auf 6% beschlossen. Mit einem gemeinsamen Vorstoss beantragen die Stadtzürcher Fraktionen AL, SP und Grüne sowie die drei Gemeinderät:innen der EVP gestützt auf Art. 33 Abs. 2 der Kantonsverfassung das Gemeindereferendum gegen diesen Entscheid. Auf Kantonsebene ergreifen die vier Parteien gleichzeitig auch das Volksreferendum.
Mit der Steuervorlage verlieren der Kanton und die Gemeinden insgesamt jedes Jahr rund 350 Millionen Franken, auf die sie angesichts der grossen anstehenden Investitionen angewiesen sind. Investitionen in wirtschaftsrelevante Bereiche wie zum Beispiel Infrastruktur und Bildung sind wichtig und wiederum im Interesse von Unternehmen.
Von der Steuervorlage besonders betroffen ist die Stadt Zürich mit jährlichen Ertragseinbussen von über 100 Millionen Franken. Eine derart übermässige Steuersenkung für Unternehmen ist einerseits unnötig, da die Stadt und der Kanton Zürich als Unternehmensstandort bereits heute attraktiv sind. Andererseits ist sie aber auch ungerecht: Von der Senkung des Gewinnsteuersatzes profitieren primär Grossunternehmen und ihre mehrheitlich im Ausland ansässigen Aktionär:innen, wohingegen die Zürcher Bevölkerung die Zeche bezahlt.
Wie unsere parlamentarischen Kolleg*innen im Kantonsrat erachten wir den Entscheid als einen Affront gegenüber der Bevölkerung und fordern eine Volksabstimmung.