
Das VPOD-Referendum gegen die KVG-Revision «EFAS» wurde abgelehnt (wenn auch nur knapp mit 46,7% Ja zu 53,3% Nein), weshalb das neue Gesetz ab 2026 in Kraft tritt. Ab dann zahlt der Kanton 4 Jahre lang 24,5 % und die Krankenkassen 75,5% der stationären UND ambulanten Leistungen der Grundversicherung. Danach gilt der definitive Schlüssel 26,9% zu 73,1 %. Ab dem siebten Jahr werden dann auch die ambulanten (Spitex) UND stationären (Heime) Pflegekosten einbezogen – und die Kantone ziehen sich aus der bisherigen Pflicht zur Restfinanzierung der Pflegekosten zurück. Die Krankenkassen übernehmen neu auch die Kostenkontrolle aller ambulanten und stationären Rechnungen.
Die Gewinner der neuen KVG-Regelung sind:
- Die Krankenkassen: Sie gewinnen an Gestaltungsmacht in der Gesundheitspolitik dank der Übernahme der Kostenkontrolle aller stationärer und ambulanter Institutionen und diverser Interventionsmöglichkeiten.
- Die Kantone: Sie werden höchstwahrscheinlich finanziell profitieren, einerseits durch den tieferen Kostenanteil der ersten vier Jahre und andererseits durch die Abschaffung der bisherigen Restfinanzierungspflicht im Pflegesektor.
Die Verlierer der EFAS-Regelung sind:
- Alle Grundversicherten ohne Zusatzversicherungen: Solange der Staat nicht mehr an die Gesundheitskosten zahlt, sinken die KK-Prämien nicht – auch nicht mit EFAS, wie versprochen. Ausserdem könnte ab 2032 die Pflegequalität sinken und/oder die Selbstzahlungen bei Pflegeleistungen erhöht werden. Davon werden im nächsten Jahrzehnt viele von uns direkt betroffen sein.
- Die Angestellten der Pflegeinstitutionen. Bei drohendem Verlust eines Pflegeheims muss das Personal reduziert werden, um Prämiensteigerungen zu vermeiden. Das erhöht den Arbeitsstress der Pflegenden und senkt die Behandlungsqualität. Beides führt zu noch mehr Unzufriedenheit am Arbeitsplatz.
Wie weiter?
Die Tatsache, dass die Annahme der EFAS-Vorlage relativ knapp ausfiel, ermuntert uns linken Gesundheitspolitiker*innen aber für neue Vorstösse:
Eine Volksinitiative für eine Einheitskrankenkasse würde die Machtzuwachs der KK-Lobby ausbremsen. Die Zeit ist reif dafür!
Eine Volksinitiative zur Erhöhung der Prämienverbilligungen auf 2 x 5 % des OKP-Volumens (wie vor 25 Jahren eigentlich vorgesehen gewesen!), könnte die Belastung durch die Krankenkassenprämien wirksam vermindern, denn die Kantone würden endlich gezwungen, schweizweit ihren vollen Beitrag an die Prämienverbilligung aus Steuergeldern beizutragen. Eine verlorene Schlacht ist nicht das Ende im Umverteilungskrieg des Gesundheitswesens!