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Mietrecht: Angriff stoppen

Am 24. November fällt ein Richtungsentscheid. Die Immolobby will das Terrain für noch höhere Mieten vorbereiten. Der Blog von Walter Angst.

24. Oktober 2024 von Walter Angst

Am 24. November fällt ein Richtungsentscheid. Die Immolobby will die Rechte der Mieterinnen und Mieter aushöhlen und das Terrain für noch höhere Mieten vorbereiten.

Für die Abstimmungen haben die schamlosen Abzocker:innen den «Bund für mehr Wohnraum» gegründet. Er verkauft die Deregulierung von Miet-, Bau- und Umweltrecht als Antwort auf die Wohnungskrise. Die Immolobby strebt die schrittweise Demontage einer der wichtigsten Sozialschutzgesetzgebungen an. Am 24. November wird über die ersten zwei Mietrechts-Vorlagen abgestimmt.

1 Recht auf Untermiete aushöhlen

Künftig soll Untermiete nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Vermieter:in und befristet auf zwei Jahre erlaubt sein. Heute kann eine Untervermietung verweigert werden, wenn dabei ein zu hoher Mietzins verlangt wird. Neu gibt es eine nicht abschliessende Liste von Verweigerungsgründen. Untervermietenden, die ihren Meldepflichten nicht nachkommen oder falsche Angaben machen, droht die ausserordentliche Kündigung (Kündigungsfrist 30 Tage, keine Erstreckung möglich).

2 Kündigungen erleichtern

Heute ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf für Verwandte und Verschwägerte der Vermieter:innen nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Eigenbedarf dringend ist. Neu soll ein «bedeutender» und «aktueller» Eigenbedarf genügen, um die Erstreckung des Mietverhältnisses auszuschliessen oder stark zu verkürzen. Heute können Mieter:innen eine Eigenbedarfskündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten, wenn der Verdacht besteht, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wird oder nicht dringlich ist. Künftig wird es der Schlichtungsbehörde kaum noch möglich sein, den angeblich «aktuellen» Eigenbedarf aufgrund von Fakten zu prüfen.

Fortsetzung bereits geplant

Die nächsten Vorlagen zur Demontage des Mietrechts hat die Rechtskommission des Nationalrats am 16. August 2024 verabschiedet. Es geht um zwei parlamentarische Initiativen des vor kurzem als Nationalrat und HEV-Präsident zurückgetretenen Hans Egloff. Stramm dafür gestimmt hat Mitte-Rechts. Noch nicht festgelegt hat sich die glp. Egloff will Folgendes:

3 Anfangsmiet-Anfechtung erschweren

Die Anfechtung der Anfangsmiete soll nur noch zugelassen werden, wenn die Mieter:innen den Vertrag mit dem zu hohen Mietzins aufgrund einer persönlichen oder familiären «Notlage» abgeschlossen haben. Bisher genügte alternativ auch die angespannte Lage auf dem lokalen Wohnungsmarkt als Begründung. Absehbar ist, dass die heute schon tiefe Zahl von Anfangsmietzinsanfechtungen – 2023 waren es im Kanton Zürich 286 Verfahren – reduziert und ihre dämpfende Wirkung auf die explosive Mietpreisentwicklung abgeschwächt würde.

4 Erhöhung der Mieten auf die «Orts- und Quartierüblichkeit»

Die zweite Egloff-Vorlage will die Voraussetzungen schaffen, dass Bestandesmieten an die Marktmieten angepasst werden können. Dies wäre sowohl bei Neuvermietungen als auch – mit rechtlichen Einschränkungen – in laufenden Mietverhältnissen möglich.

Institutionelle Anleger lobbyieren seit langem dafür, dass Mietzinsstatistiken für die Anpassung von Bestandes- an Marktmieten anerkannt werden. Lobbyist Egloff will deshalb ins Mietrecht schreiben, dass «genügend differenzierte amtliche oder branchenetablierte Statistiken zum Nachweis (der Orts- und Quartierüblichkeit) zuzulassen» sind.

Die Mietpreisstatistik der Stadt Zürich zeigt eindrücklich, was das für Folgen hätte. Der Median aller Bruttomieten der nicht gemeinnützig bewirtschafteten 4-Zimmer-Wohnungen lag 2022 bei 2400 Franken. Bei mehr als 20 Jahren alten Mietverträgen betrug die Bruttomiete1852 Franken. Bei Neubezug (bis zu 2 Jahren Mietdauer) wurden dagegen 3671 Franken verlangt.

Jetzt den Riegel schieben!

Am 24. November geht es nicht nur um ein paar Detailfragen. Wenn die Kampagne des Mieterinnen- und Mieterverbandes und seiner Verbündeten Früchte trägt und die ersten beiden Vorlagen abgelehnt werden, dürfte die Lust der Immobilienlobby auf weitere Abenteuer nachlassen. Wenn nicht, werden wir 2025 eine Doppel-Abstimmung gewinnen müssen, um zu verhindern, dass der von der Verfassung garantierte Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen zur Farce verkommt.

Kategorie: Aktuell, Wohnen Stichworte: Immo-Hai, Kündigung, Mieterschutz, Referendum, Untermiete

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Walter Angst

Co-Geschäftsleiter Mieterverband Zürich. Von 2002 bis 2023 Mitglied des Gemeinderats. Seit 2023 Vorstandsmitglied.

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