Die Schweiz hat eines der besten Gesundheitswesen der Welt, mit breitem Leistungskatalog für alle und kurzen Wartezeiten. Die Kosten im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) liegen im Mittelfeld der Industrieländer. Im Gegensatz dazu haben wir die unsozialste Finanzierung weit und breit! Mit den leidigen «Kopfprämien», Selbstbehalt, Franchisen, Spital- und Pflegeheim-Beteiligungen und ungedeckten, notwendigen Leistungen wie Brillen, Hörgeräten, Zahnbehandlungen usw. bezahlen wir 50 % der Kosten, egal ob arm oder reich. Der Staat trägt, mit einkommensabhängigen Steuergeldern, nur knapp einen Drittel der Kosten – ein Minusrekord!
Einheitliche Finanzierung Ambulant Stationär
Was hat das mit EFAS zu tun? Bis jetzt bezahlen die Krankenkassen 100 % der ambulant und 45 % der stationär erbrachten Leistungen; der Staat übernimmt 55 % der stationären Rechnungen. Dieser uralte Kostenschlüssel ist überholt. Gewisse kleinere Operationen könnten heute ambulant günstiger durchgeführt werden, doch muss die Krankenkasse dafür 100 % zahlen, für die teurere stationäre Variante aber nur 45 %. Konsequenz: Krankenkassen wie Versicherte (Selbstbehalt!) haben kein Interesse an der günstigeren ambulanten OP. Deshalb wurde schon vor 15 Jahren eine Einheitliche Finanzierung Ambulant Stationär (EFAS) gefordert.
Pferdefuss: Integration Pflegekosten
Wie funktioniert EFAS? Der Kanton soll 26,9% und die Kassen 73,1% der ambulanten UND stationären Kosten bezahlen. Im stationären Bereich fliessen die Staatsgelder nicht mehr an die Spitäler, sondern direkt an die Krankenkassen, die hier neu die Kostenkontrolle übernehmen. Aufgrund des fixen Verteilschlüssels beteiligt sich der Staat nicht mehr an der Restfinanzierung von Spitälern und vor allem der Pflegekosten, die auf Druck der Kantone in EFAS integriert wurden.
Die grosse Frage: Führt der EFAS-Schlüssel zu höheren oder tieferen Krankenkassenprämien? Im besten, aber äusserst unwahrscheinlichen Fall würden die Prämien dank ambulant günstigeren Operationen sinken. Mit der Integration der stark wachsenden Pflegekosten droht jedoch gleichzeitig ein gewaltiger Prämienschub, weil die Kantone nur noch ihren Fixanteil und nicht mehr, wie bisher, ungedeckte Restkosten übernehmen.
Machtverlagerung zu den Krankenkassen
Die Krankenkassen als – demokratisch nicht legitimierte – Verwalter unserer obligatorischen Grundversicherung kontrollieren nicht mehr nur ambulante Leistungserbringer:innen, sondern neu auch Spitäler und Heime. Mit der Ablehnung von Kostengutsprachen können sie diese unter Druck setzen, die Kosten zu senken. Dies beeinflusst die Behandlungspfade, kann die Arbeitsbedingungen im personalintensiven Pflegesektor verschlechtern und damit die Betreuungsqualität mindern.
Bürgerliche Gesundheitspolitiker:innen predigen seit Jahrzehnten, die Kosten müssten gesenkt werden, um die Prämienlast zu verringern. Das hat noch nie funktioniert, weder mit höheren Franchisen noch der Spitalfinanzierung mit den berüchtigten Fallkostenpauschalen (DRG). Es steht zu befürchten, dass das auch mit EFAS nicht gelingen wird. Dann werden wir EFAS ebenso wenig wieder los, wie die Spitalfinanzierung.
Darum stimmen wir klar NEIN!