(Bild: Realgymnasium Rämibühl Zürich / rgzh.ch)
Die Alternative Liste (AL) steht für ein öffentliches, unentgeltliches und somit chancengerechteres Bildungssystem ein. Denn im Zentrum einer guten Bildungspolitik steht die Chancengerechtigkeit. Ziel von Bildung muss sein, alle hier lebenden Menschen zur Partizipation in Gesellschaft, Kultur und Politik zu befähigen. In der Schule sollen Kinder und Jugendliche miteinander und voneinander lernen. Aus diesem Grund setzt sich die AL seit vielen Jahren für ein einheitliches Oberstufensystem ein, das den Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Das Langzeitgymnasium soll deshalb abgeschafft und in ein ganzheitliches Oberstufensystem integriert werden.
Im Kanton Zürich läuft alles darauf hinaus, das Langzeitgymnasium noch mehr von der Volksschule abzukoppeln und noch elitärer zu gestalten. Mit dem seit 2023 in Kraft gesetzten neuen Prüfungsreglement wird der Übertritt von der sechsten Primarklasse ins Langzeitgymnasium weiter erschwert. Mit dem neuen Prüfungsreglement reagiert der Kanton Zürich auf die steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen, welche ins Langzeitgymnasium wechseln wollen. Gemäss neuem Reglement muss ein Durchschnitt von Vornote (Deutsch & Mathematik im Zwischenzeugnis Januar/Februar) und Prüfungsnote (Deutsch: Sprachbetrachtung & Aufsatz sowie Mathematik) von mindestens 4.75 erreicht werden.
Damit steigt der Selektionsdruck nach der 6. Primarklasse weiter an. Der Kanton Zürich gehört zu den zehn Kantonen in der Schweiz, die noch ein Langzeitgymnasium kennen und der Selektionsdruck bereits nach der 6. Primarschule, also auf zwölfjährige Kinder, voll durchschlägt. Unterschiedliche Studien zeigen, dass die Selektion aus neurologischer Sicht zu früh und zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt erfolgt, nämlich dann, wenn die Kinder in die Pubertät kommen.
Wie der im März 2024 veröffentlichte «Schulleitungsmonitor Schweiz 2023 – Befunde zu Selektion und Kommunikation» der Pädagogischen Hochschule FHNW (Fachhochschule Nordwestschweiz) deutlich macht, ist eine Mehrheit der befragten Schulleiter*innen aus den Kantonen Zürich, Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen der Ansicht, dass eine Selektion nach der 6. Primarschulklasse aus entwicklungspsychologischer Sicht zu früh stattfinde, und die meisten Kinder noch zu unerfahren seien, um beim Selektionsverfahren angemessen mitentscheiden zu können. Zudem sei das Übertrittsverfahren für die Kinder sehr belastend. Eine Mehrheit der Befragten stimmte zu, auf die Selektion nach der 6. Klasse zu verzichten.
Verschiedene Forschungsarbeiten weisen darauf hin, dass diese Selektion zu Diskriminierungen von sozioökonomisch benachteiligten und/oder fremdsprachigen Kindern führt. Kinder von Eltern, die studiert haben, wechseln überproportional häufig ins Langgymnasium. Diesen Befund bestätigt auch die Bildungsdirektion in ihrer Antwort auf die Anfrage 91/2024 «Effektivität und Effizienz der Zürcher Gymnasien?». Diskriminierend wirkt sich auch aus, dass die Unentgeltlichkeit der zehnjährigen Volksschulzeit mit dem Übertritt ins Langzeitgymnasium nicht mehr gegeben ist. So müssen die Eltern beispielsweise Schulmaterial, Schulbücher, Klassenlager und Klassenreisen selber bezahlen.
Aus all diesen Gründen reicht die AL heute im Kantonsrat eine Motion ein, mit der sie die Abschaffung des Langzeitgymnasiums verlangt. Die Abschaffung des Langgymnasiums im Kanton Zürich ist ein erster Schritt zu einer chancengerechteren Gesamtschule. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in der obligatorischen Schulzeit dieselbe Schule besuchen. In der Volksschule sollen nicht nur Lehrpersonen unterrichten, sondern Kinder und Jugendliche sollen auch voneinander und miteinander lernen. Mit unserem Vorstoss bezwecken wir auch eine Stärkung der unentgeltlichen Volksschule.
Medienmitteilung vom 16. September 2024.