(Bild: SRF)
In Schaffhausen hat es gestern geknallt. Die Schaffhauser Bevölkerung hat die Ablösung des NOK-Gründungsvertrages abgelehnt und somit ist das Vorhaben gescheitert. Nun müssen sich die Eigentümerkantone überlegen, wie aus diesem Donnerschlag kein Scherbenhaufen übrigbleibt und der NOK-Gründungsvertrag trotzdem abgelöst werden kann.
Bei der jetzigen Vorlage gab es zwar in der Eigentümerstrategie und im kantonalen Gesetz Vorgaben – insbesondere gegen die Privatisierung der kritischen Infrastrukturen der Axpo. Nur sind diese Vorgaben für den Axpo-Verwaltungsrat rechtlich nicht bindend. Dies gilt auch für dieselben Vorgaben in der Zürcher Gesetzgebung. Der Schaffhauser Bevölkerung waren diese unverbindlichen Regelungen nicht genug und sie hat von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht.
Soll die Ablösung des NOK-Gründungsvertrags auch eine Volksabstimmung bestehen können, müssen die Vorgaben für die Axpo-Beteiligung, welche der Schaffhauser und Zürcher Kantonsrat in seine Gesetze geschrieben hat, in den verbindlichen Teil des Vertragswerks zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags übernommen werden. Denn nur damit ist sichergestellt, dass die kritischen Infrastrukturen der Axpo auch tatsächlich nicht privatisiert werden können. Und das ist die zwingende Voraussetzung, dass die Ablösung des NOK-Gründungsvertrag auch bei einer Volksabstimmung besteht.
Gemeinsame Erklärung der Kantonsratsfraktionen der AL und SP vom 19.8.2024