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AL fordert 80 Millionen Franken ewz-Bonus für Haushalte und Gewerbebetriebe

Mit einer parlamentarischen Initiative fordert die Alternative Liste (AL) die Ausschüttung von 80 Millionen Franken aus dem ewz-Rekordgewinn von 2023 als Bonus an alle Kundinnen und Kunden, die regulierte Stromtarife bezahlen. Damit knüpft die AL an ihre erfolgreichen Vorstösse in den Nullerjahren an, auf deren Basis verteilt über 10 Jahre über 400 Millionen Franken rückvergütet wurden.

21. August 2024 von Christian Häberli

(Bild: ewz)

2023 hat der städtische Energieversorger ewz einen Rekordgewinn von 370 Millionen Franken erzielt. Dieser stammt vor allem aus dem Energiehandel. Nach der Gewinnablieferung von 80 Millionen Franken an die Stadtkasse weist das ewz immer noch ein Eigenkapital von 2’222 Millionen Franken auf. Obwohl das ewz seit 2019 jedes Jahr 80 Millionen Franken Gewinn an die Stadt abgeführt hat, ist das Eigenkapital innerhalb von fünf Jahren um stattliche 605 Millionen Franken angewachsen.

2023 deckt das Eigenkapital das Anlagevermögen – Kraftwerke und Kraftwerksbeteiligungen – zu 115% ab – ein Rekordwert. Er zeigt, dass das ewz äusserst solide finanziert ist. Es verfügt über mehr als ausreichend Eigenkapital, um die Herausforderungen der Energiezukunft zu meistern.

AL fordert Volksdividende

Mit der am 21. August 2024 eingereichten parlamentarischen Initiative will die AL-Fraktion die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung am guten Geschäftsgang des ewz beteiligen. Sie haben in den letzten Jahren die regulierten, kostenbasierten Tarife bezahlt, während Grosskunden auf Vertragsbasis bis 2021 von den tieferen Marktpreisen profitieren konnten. Der beantragte Bonus in Höhe von 80 Millionen Franken trägt zur Stärkung der Kaufkraft bei. Er stellt zugleich eine Volksdividende dar, sind die Kund:innen doch auch Mitbesitzer:innen des städtischen Elektrizitätswerks. 

Bei rund 235’000 Kund:innen mit Grundversorgung in Zürich und Graubünden ergibt das einen Betrag von 340 Franken pro Haushalt und Gewerbebetrieb. Für Steuerpflichtige mit einem durchschnittlichen Einkommen entspricht das einer Steuerfusssenkung um 19 Prozent für Einzelpersonen und 8 Prozent für Verheiratete. Für über 90 Prozent aller Steuerpflichtigen bringt der Bonus mehr als eine 3-prozentige Steuerfusssenkung.

Auch nach dieser Bonusaktion beträgt das Eigenkapital noch 78.5% der Bilanzsumme des ewz und deckt weiterhin 111% des Anlagevermögens ab. Eine Bonusaktion im Umfang von 80 Millionen Franken ist also ohne weiteres finanziell vertretbar.

Mit ihrem neuen Vorstoss knüpft die AL an die von ihr lancierten ewz-Bonusaktionen der Nullerjahre an. Als der Stadtrat 2001 eine Kompetenzübertragung für Stromlieferungen zu Sonderkonditionen an grössere Unternehmen beantragte, ergriff die AL – erfolglos – das Referendum und legte – erfolgreich – Rekurs ein. In der Ratsdebatte forderte AL-Gemeinderat Niklaus Scherr statt Tarifgeschenken für Grossbezüger einen einheitlichen, bezugsunabhängigen Bonus für alle, scheiterte aber klar mit 91 zu 12 Stimmen von AL und Grünen. Eine unmittelbar darauf eingereichte Einzelinitiative Scherr scheiterte ebenso deutlich. Erfolg hatte dagegen die 2002 eingereichte und vom Gemeinderat vorläufig unterstützte Einzelinitiative der AL-Aktivistin Isa Maiorano «Strompreisrabatt für alle!»: Im März 2003 beantragte der Stadtrat die «Ausschüttung ausserordentlicher Gewinne des Elektrizitätswerks als befristete Bonusaktion». Für die Jahre 2003 – 2014* gab es für tarifgebundene Kund:innen einen Bonus zwischen 7% und 16% des Strombezugs.

Insgesamt wurden weit über 500 Millionen Franken* rückvergütet.

*Zahlen gegenüber erster Fassung angepasst.

Kategorie: Aktuell Stichworte: EWZ

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