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Zweitwohnungen: Gerichtsurteil beendet Laisser-faire-Politik des Stadtrats

Das Verwaltungsgericht bestätigte heute, dass Business-Apartments in der Stadt Zürich nicht mehr dem gesetzlichen Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen. Die Medienmitteilung der AL.

6. Juni 2024 von Tanja Maag

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(Bild: Ein Business-Apartment in Unterstrass)

Die AL begrüsst dieses Urteil mit grösster Genugtuung! SP-Stadtrat André Odermatt hat während mehr als zehn Jahren die Umsetzung einer bereits 2010 überwiesenen Motion der AL für griffige Gegenmassnahmen zu Zweitwohnungen verschleppt und verschlampt. Auch nachdem der Gemeinderat die verlangte Regelung 2021 endlich beschlossen hatte, hat Odermatt eine massive Zunahme von Zweitwohnungen in Kauf genommen. Allein 2023 ist deren Anzahl um knapp 10 Prozent gestiegen. Resistent zeigte sich die SP-Exekutivvertretung ebenso gegenüber hartnäckigem Nachbohren der AL als auch gegenüber der Option, die damals beschlossene, aber noch nicht in Kraft gesetzte, planerische Regelung zu unterlaufen
 
Die AL wird alles daransetzen, dass ab jetzt keine Umnutzungen mehr bewilligt werden und dass die seit 2020 vorgenommenen Umnutzungen rückgängig gemacht werden, damit die zweckentfremdeten Zürcher Wohnungen wieder für die Wohnbevölkerung zur Verfügung stehen.
 
Mehr Hintergrundinformationen zum Thema im Blog von Niklaus Scherr.

Kategorie: Aktuell, Wohnen Stichworte: Airbnb, Business Apartments, Zweitwohnungen

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Zweitwohnungen: Gerichtsurteil beendet Laisser-faire-Politik des Stadtrats

Tanja Maag

Gemeinderätin, Co-Präsidentin AL-Gemeinderatsfraktion

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