(Bild: Numa for Business, Übernachten in den besten Vierteln von Zürich.)
Mit einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) hat der Gemeinderat 2021 beschlossen, dass befristet vermietete Zweitwohnungen nicht mehr dem Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen. Damit soll die gentrifizierende Wirkung von Airbnb- und Business-Apartments in unseren Wohnquartieren reduziert werden. Gegen den Beschluss ergriff ein Quartett von Zweitwohnungs-Anbietern Rekurs. Konkurrentinnen waren sich plötzlich einig, zugunsten des eigenen problematischen Geschäftsmodells gegen den Schutz der Wohnbevölkerung zu klagen. Nachdem das Baurekursgericht ihre Klage abgeschmettert hatte, weist nun auch das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 14. März 2024 die Beschwerde gegen die BZO-Teilrevision zurück und bestätigt, dass Business-Apartments in der Stadt Zürich nicht mehr dem gesetzlichen Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen. Die AL freut sich riesig über dieses Urteil, da es unsere langjährige Position klar bestätigt!
Während zehn Jahren hat Stadtrat André Odermatt die Umsetzung einer bereits 2010 überwiesenen AL-Motion für griffige Massnahmen gegen Zweitwohnungen schubladisiert und hintertrieben. Auch nach dem Gemeinderatsbeschluss haben er und die HBD-Verwaltung sich dagegen gesträubt, in dieser Sache vorwärtszumachen. Raumplanungs-Fachleute sind sich einig, dass die Bausektion ab der öffentlichen Planauflage im Juli 2020 eine negative Vorwirkung im Sinne von § 234 des Planungs- und Baugesetzes hätte geltend machen können. Wenn allerdings die zuständige Behörde sich konsequent weigert, den parlamentarischen Willen umzusetzen, wird es auch für die hartnäckigste aller Parteien in diesem Rat schwierig.
Damit muss nun Schluss sein! Nach doppelt gewonnener juristischer Schlacht ist Stadtrat André Odermatt dringend zu raten, in diesem Feld schleunigst aufzuräumen! Die Zeit des Zauderns ist vorbei, die des effizienten Regierens ist gekommen. Zweckentfremdeter Wohnraum muss jetzt so schnell wie möglich der Zürcher Wohnbevölkerung zurückgegeben werden. Die AL stuft die parlamentarische Aufsicht dieser Umsetzung um einiges wichtiger ein als jetzt in Zürich ein Luzerner Airbnb-Revival zu inszenieren. Die von der SP angekündigte Initiative, Business-Apartments nach dem Luzerner Modell zu verbieten, ist ein nettes Ablenkungsmanöver, um das langjährige Schweigen des eigenen Stadtrats in dieser Sache zu übertönen. Ausser einer weiteren juristischen Kontroverse mit absehbarem Scheitern wird dieser Vorstoss nicht viel bewirken. Die AL konzentriert sich deshalb darauf, dass keine Umnutzungen mehr bewilligt und dass die seit 2020 vorgenommenen Umnutzungen rückgängig gemacht werden. Damit Wohnquartiere endlich wieder problemlos diesen Namen tragen können.