(Bild: Patrick Federi / Unsplash)
Wer mit Wohnraum spekuliert und einzig die maximale Rendite anpeilt, begeht Rechtsbruch. Einerseits weil der vorgeschriebene Renditedeckel von maximal 3.25 % nicht eingehalten wird und andererseits, indem den Bewohnenden ihr Recht auf ein Dach über dem Kopf „zu tragbaren Bedingungen“ (Bundesverfassung) immer mehr verwehrt wird, weil der Profit an oberster Stelle steht. Monopoly also, Angebot und Nachfrage, auch beim Grundbedürfnis Wohnen.
In der Stadt Zürich sind bezahlbare Wohnungen seltener als Perlen in Austernschalen. Bis 2050 sollen in der Stadt mindestens ein Drittel der Wohnungen preisgünstig sein, so will es eine grosse Mehrheit. Der Anteil solcher Wohnungen stagniert allerdings konstant. Eine Folge davon ist die Verdrängung der Bevölkerung mit kleinem und mittlerem Portemonnaie aus ihren Quartieren, aus der Stadt. Eine Möglichkeit, dieser St. Moritzisierung entgegen zu wirken, wäre die Erhöhung des Anteils subventionierter Wohnungen, welche Menschen mit geringen Einkommen vorbehalten sind. Diese sind in der Stadt Zürich seit 1980 von fast 25‘000 auf heute rund 6‘700 geschrumpft.
Die AL fordert aktuell im Gemeinderat in einem Postulat, dass verschiedene Szenarien geprüft und umgesetzt werden, die eine markante Erhöhung der Anzahl subventionierter Wohnungen bewirken sollen. Nicht nur die Stadt soll solche Wohnungen für Menschen mit geringen Einkommen anbieten.
Auch was das Drittelsziel betrifft ist für die AL klar: Auch private Investoren müssen in die Pflicht genommen werden und einen Anteil preisgünstiger Wohnungen bauen. Die Stadt allein kann es nicht richten und auch wenn sie aktuell im Rahmen einer grossen Kaufoffensive ganze Siedlungen erwirbt, ist der Preis dafür sehr hoch und die Wirkung bezogen auf das Drittelsziel leider minim.
Grossinvestorinnen und Immobilienspekulanten müssen sich an der Umsetzung des Drittelsziels beteiligen. Manchmal gelingt dies auf freiwilliger Basis, wie das Beispiel der renditeorientierten Mobimo zeigt, die in Zürich eine Überbauung mit 44 Prozent (!) gemeinnützigen Wohnungen realisiert hat und trotzdem Gewinne macht.
Freiwilligkeit bleibt aber die Ausnahme, es braucht griffige Hebel. Die Stadt kann grundsätzlich nur dort etwas einfordern, wo die Bauträgerschaften einen Mehrwert erhalten, beispielsweise bei einer höheren Ausnutzung der Fläche. Mit der Umsetzung des Artikels 49b PBG kann ein Anteil preisgünstiger Wohnungen eingefordert werden, wenn Grundstückbesitzende von Auf- Ein- oder Umzonungen profitieren und damit der Landwertsteigt. Zonenänderungen sollen also zukünftig keine Geschenke mehr sein.
Die AL hat die Initiative „Hier leben, hier wohnen, hier bleiben“ lanciert, die einen Anteil von mindestens 50% preiswerter Wohnungen bei Um- und Einzonungen verlangt, bei Aufzonungen betrifft das die gesamte zusätzliche Geschossfläche. Kleinere Bauten sind von dieser Regelung nicht betroffen. Investoren profitieren weiterhin von einem, zwar geringerem, Mehrwert des Bodens, ein Grossteil des Gebäudes kann weiterhin zu Marktpreisen gewinnbringend vermietet werden. Zudem erlaubt das kantonale Gesetz auch bei preisgünstigen Wohnungen explizit „eine angemessene Rendite“. Angemessen, aber nicht unanständig!