Der Flughafen Zürich wickelt den Betrieb seit dem 1. Januar 1976 auf dem heutigen Pistensystem mit drei Start- und Landebahnen ab. Zwecks «Verbesserung der generellen Sicherheit und der Pünktlichkeit» beantragt die Flughafen Zürich AG eine Verlängerung von zwei Pisten.
Der Lärm von dröhnenden Triebwerken ist für die Einwohner:innen rund um den Zürcher Flughafen mittlerweile ein fast allnächtliches Ärgernis. Gemäss dem Flughafenbericht 2021 waren es 643 Flüge (während des coronbedingten Einbruchs im Flugverkehr!), welche zwischen 23 und 5 Uhr abgewickelt wurden, also fast zwei pro Nacht. Um diesen Missstand zu beheben und die «generelle Sicherheit auch bei schlechterem Flugwetter zu verbessern» will der Flughafen die Piste 28 um 400 m nach Westen (verbunden mit dem Projekt zur Glatt-Revitalisierung) und die Piste 32 um 280 nach Norden verlängern. So weit so gut.
2013 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt im Untersuchungsbericht zum Vorfall zwischen zwei startenden Flugzeugen festgehalten: «Der Flughafen ist zertifiziert und wird heute ausreichend sicher betrieben». Unter den 30 im Bericht aufgelisteten Massnahmen zur «Optimierung der Sicherheit» finden sich auch die zwei Pistenausbauten. Überraschend offen hat der Flugsicherungs-CEO Alex Bristol an einer kürzlichen Pressekonferenz erläutert: «Die Pistenverlängerungen ermöglichen, dass auf der Piste 28 und 32 mehr Flugzeuge starten und landen können». Die Kapazität wird von 66 (Nordkonzept) bzw. 60 (Ostkonzept) «leicht» auf 70 Flugbewegungen pro Stunde erhöht. Nur beim Südkonzept bleibt die Kapazität unverändert bei 50 Flugbewegungen.
Was jetzt? Erhöhung der Sicherheitsmarge oder doch Kapazitätsausbau?
Für die Gegner:innen des Pistenausbaus ist die aktuelle Kapazität das Maximum, was die Region Zürich verträgt. Die Sicherheitsmarge kann auch damit erhöht werden, dass die Kapazität reduziert wird. Und zwar auf einen Wert, der unabhängig vom Betriebskonzept (Nord, Ost, Süd) auch bei widrigen Wetterbedingungen eingehalten werden kann, damit allfällige Verspätungen bis Betriebsschluss abgebaut werden können. Eine Kapazitätsreduktion wäre auch ein klares Bekenntnis zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen. Immerhin ist der Flugverkehr für einen Viertel der menschengemachten Klimaveränderung der Schweiz verantwortlich. Die Vollversammlung der AL unterstützt das Referendum und lehnt den Pistenausbau ab.
Und es gibt weiteren Widerstand gegen das Flughafen-Wachstum. Zahlreiche Bürger:innenorganisationen haben im Oktober 2023 eine Volksinitiative zur Revision des Flughafengesetzes lanciert. Sie fordern die Einhaltung von sieben Stunden Nachtruhe. Falls trotzdem Ausnahmen gewährt werden, müssen sie mit Begründung am nächsten Arbeitstag publiziert werden.