Nach dem 27. Februar ist es zu spät für die Briefwahl per Post. Auch wenn Du am Abstimmungswochenende verhindert bist, hast Du bis am Samstag verschiedene Möglichkeiten zum Abstimmen:
Briefwahl
Zustellung erfolgt in der Regel per B-Post, zu spät eingetroffene Kuverts werden nicht mehr berücksichtigt. Die Post garantiert Zustellung innert drei Arbeitstagen. Darum:
- spätestens Dienstag, 27. Februar der Post übergeben
- ab 28. Februar: bei Stadt-/Gemeindeverwaltung vorbeibringen oder in speziellen Briefkasten Stadthaus/Gemeindeverwaltung einwerfen (in der Regel bis Samstag 12h)
- Stadt Zürich: Briefkasten Stadthaus, Stadthausquai 17, bis Sonntag 7h
- Winterthur: Briefeinwurf bei der Einwohnerkontrolle, Pionierstrasse 7, bis Samstag 12h
Persönliche Stimmabgabe Stadt Zürich
Stadthaus (Stadthausquai 17):
Freitag 08h00-16h30 (für alle städtischen Wahlkreise)
Samstag 07h00– 17h00 (für alle städtischen Wahlkreise)
Sonntag 07h00 – 12h00 (für alle städtischen Wahlkreise)
Wahllokale:
Sonntag 10h00 – 12h00
Persönliche Stimmabgabe Stadt Winterthur
Einwohnerkontrolle:
Donnerstag/Freitag (Pionierstrasse 7, zu Bürozeiten)
Hauptbahnhof:
Samstag 10h00 – 18h00 (für alle städtischen Wahlkreise)
Wahllokale:
Sonntag je nach Lokal 10h00/10h30 – 11h30/12h00
Übrige Gemeinden
Angaben auf dem Stimmrechtsausweis beachten.
Stellvertretung
Jede(r) kann bei der persönlichen Stimmabgabe im Wahlbüro neben dem eigenen noch zwei weitere Stimmzettel für den gleichen Wahlkreis abgeben. Voraussetzung ist, dass
- er/sie selber stimmen geht (keine Briefwahl vorher!)
- die Stimmrechtsausweise der vertretenen Personen von diesen persönlich unterschrieben sind.
Wer in der Stadt Zürich seine Stimme im Wahllokal Stadthaus abgibt, kann auch zwei Stimmberechtigte aus anderen städtischen Wahlkreisen vertreten.