In der Budgetdebatte beantragte Nicole Wyss mit der KEF-Erklärung Nr. 21, für die Jahre 2024 – 2027 weiterhin an mindestens 30% der Versicherten individuelle Prämienverbilligungen (IPV) auszurichten, statt diesen Anteil 2024 auf 26% und dann schrittweise auf 24% abzubauen. Ihr Antrag wurde mit 108 zu 64 Stimmen abgeschmettert. Hier ihr Votum:
Seit 1996 haben wir in der Schweiz das Krankenkassenobligatorium. Diese sozialpolitische Errungenschaft basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Die Jungen unterstützen die Alten, die Gesunden unterstützen die Kranken. Nur beim Einkommen greift die Solidarität nicht, dank Kopf-Prämien zahlt jeder gleichviel, ob arm oder reich. Um ansatzweise etwas Fairness ins System zu bringen, verpflichtet das KVG die Kantone, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren.
2001: AL erkämpft Mindestquote für Prämienverbilligung
Dank einer Volksinitiative der AL galt ab 2001 der Grundsatz, dass mindestens 30 Prozent der Bevölkerung eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) erhalten. Auch bei der Totalrevision des EG KVG vor vier Jahren haben sich alle Parteien dafür ausgesprochen, an diesem Ziel festzuhalten und dieser Leistungsindikator stand bis 2023 auch im KEF. Nun soll dieses Ziel sukzessive abgebaut werden. Aber warum?
Immer weniger Menschen erhalten IPV
Von 2010 bis 2020 erhielten in Zürich immer mindestens 400’000 Personen und um die 30 Prozent eine Verbilligung. Laut BAG-Statistik sinkt die Zahl der Bezüger 2021 und 2022 auf 387’000 und 327’000 und die Bezugsquoten sacken auf 25% und 20.9% ab. Und das sind erst die provisorischen Zahlen. Die Zehntausende, welche die IPV bei der definitiven Festsetzung nachträglich verlieren, sind noch gar nicht berücksichtigt.
IPV-System läuft aus dem Ruder
Seit der Systemumstellung läuft alles so ziemlich aus dem Ruder. Das neue System ist komplex, intransparent und volatil. Mit dem Hüst und Hott bei den Einkommensgrenzen bietet es weder den Behörden noch den Bezugsberechtigten Planungssicherheit. Armutsgefährdete Menschen, die jeden Franken umdrehen müssen, sind jahrelang im Ungewissen, ob sie die IPV definitiv zu gut haben oder zurückzahlen müssen. Die stetig steigenden Krankenkassenprämien stellen auch für den Mittelstand eine immer grössere Belastung dar.
Prämienverbilligung ist keine Sozialhilfe
Und was macht die Gesundheitsdirektion? Sie will aus der Not eine Tugend machen und die permanente Unterschreitung der 30 Prozent-Quote kurzerhand legalisieren. Dazu sagen wir klar Nein! Ich kann nur wiederholen: Prämienverbilligung ist keine Sozialhilfe. Sie soll Haushalte gezielt davor schützen, in die Sozialhilfe abzurutschen. Die IPV ist eine enorm wichtige Entlastung für einen breiten Teil unserer Bevölkerung und soll es bleiben.