Am 28. August 2023 hat der Kanton Zürich nach jahrelanger Verschleppung, als Schlusslicht in der Schweiz, die elektronische Eigentumsabfrage im GIS eingeführt. Laut Medienmitteilung der Notariate Kanton Zürich desselben Tages sind fünf Abfragen pro Tag und Person zugelassen; zudem muss eine Captcha-Sicherheitsabfrage beantwortet werden. Diese Regelung ist deutlich restriktiver als in anderen Kantonen: Baselstadt lässt 20 Abfragen zu, St. Gallen begnügt sich mit der Captcha-Sicherheitsabfrage, in Bern ist keine Restriktion erkennbar.
Kaum gestartet, ist der Zugang zur online-Abfrage vollständig kollabiert. Seit Anfang Oktober erhält man die Mitteilung, die «maximale Anzahl der täglich zulässigen Abfragen» sei erreicht, obwohl gar keine Abfrage durchgeführt werden konnte. Wenn man Glück hat, erlaubt das System 2 Abfragen pro Tag. Reklamiert man beim GIS, wird in einer standardisierten Mailantwort auf «technische Probleme» verwiesen, man arbeite an der Lösung.
Gravierend und staatspolitisch äusserst heikel erscheint uns die klammheimliche Änderung der Zahl der täglich zulässigen Abfragen auf der Webseite der Notariate Kanton Zürich. Dort wurde die am 28. August 2023 aufgeschaltete Medienmitteilung nachträglich korrigiert und die Anzahl der täglichen Abfragen von 5 auf 2 reduziert, ohne über die Gründe zu informieren und ohne die Änderung kenntlich zu machen. Ein solch intransparentes Vorgehen gegenüber der Öffentlichkeit ist inakzeptabel und schwächt das Vertrauen in staatliche Institutionen.
Insgesamt zeigt sich im Umgang der Verwaltung eine Kultur der Verschleierung statt eine positive Fehlerkultur.
Wir bitten daher den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wann traten die technischen Probleme auf und von wem wurden sie wann entdeckt?
2. Was genau ist die Ursache der technischen Probleme? Welche der beteiligten Verwaltungsstellen ist dafür verantwortlich?
3. Was wurde konkret unternommen, um die Probleme schnellstmöglich zu beheben, damit wieder 5 Abfragen pro Tag und Person durchgeführt werden können? Bis wann ist wieder mit einem funktionierenden System zu rechnen?
4. Wieso wurden die Probleme nicht gleich öffentlich kommuniziert? Wäre der Kanton dazu nicht gemäss Öffentlichkeitsprinzip verpflichtet gewesen? Wer trägt die Verantwortung für die (Nicht)-Kommunikation?
5. Wer hat mit welcher Befugnis den Text auf der Webseite der Notariate Kanton Zürich verändert und die Zahl der Abfragen von 5 auf 2 reduziert? Wurde mit diesem Vorgehen gegen das Öffentlichkeitsprinzip verstossen?
6. Sind für die aktuelle Reduktion auf 2 Abfragen pro Tag ausschliesslich technische Probleme verantwortlich?
7. Welche Instanz hat den Grundsatzentscheid gefällt, dass im Kanton Zürich bloss 5 Eigentumsabfragen pro Tag und Person zugelassen sind? Hält der Regierungsrat es nicht für angezeigt, sich der liberaleren Praxis der anderen Kantone anzuschliessen, die 10 oder mehr Abfragen pro Tag zulassen?
Anne-Claude Hensch Manuel Sahli Nicole Wyss