In der Herbstsession hat die bürgerliche Mehrheit zwei Vorlagen durchgedrückt, mit denen das ordeli löchrige Schweizer Mietrecht weiter geschwächt werden soll. Dagegen hat der Mieterinnen- und Mieterverband – unterstützt von SP, Grünen, AL, Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse, Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) und WeCollect – ein Doppelreferendum ergriffen.
Untermiete mit bürokratischen Schikanen erschweren
Abbau-Vorstoss Nr. 1 stammt aus der SVP-Küche, er wurde vom Hauseigentümerverbands-Präsidenten Hans Egloff lanciert. Er will die Untermiete massiv erschweren. Die Untermiete findet regelmässig Anwendung bei der Vermietung an Wohngemeinschaften, wo ein:e Hauptmieter:in den Vertrag übernimmt und an die anderen untervermietet. Und sie bietet die Möglichkeit, die steigende Mietbelastung mit Partner:innen zu teilen oder nach dem Auszug der Kinder oder einem Todesfall einer Unterbelegung entgegenzuwirken. Ein sinnvolles Instrument für eine nachhaltige Wohnraumnutzung also.
Schon nach geltendem Recht braucht es für die Untermiete die Zustimmung des Vermieters, die jedoch auch formlos erfolgen kann; die Zustimmung kann verweigert werden, allerdings nur unter sehr restriktiven Bedingungen. Neu soll jetzt eine Reihe von bürokratischen Erschwernissen eingeführt werden: So wäre zwingend ein schriftliches Gesuch und die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, und sämtliche personellen und sonstigen Änderungen bei der Untermiete müssten laufend gemeldet werden. Zudem könnte die Untermiete, auch für ein einzelnes Zimmer, auf zwei Jahre beschränkt werden – ein absolutes No-Go bei WG-Vermietungen! Verletzen Mieter:innen eine der neuen Formvorschriften oder Meldepflichten, könnte ihnen innert Monatsfrist gekündigt werden.
Kündigungsschutz schwächen
Abbau-Vorstoss Nr. 2 stammt aus der FDP-Küche und will «Eigenbedarfs»-Kündigungen erleichtern. Wenn Vermieter:innen bei einer Kündigung «Eigenbedarf» für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte anmelden, ist stets Vorsicht angezeigt. Häufig handelt es sich um einen vorgeschobenen Grund und es geht effektiv um eine Rachekündigung oder schlicht darum, mit einem neuen Mietverhältnis eine höhere Miete und mehr Profit zu erzielen. Unterm alten Mietrecht war der «Eigenbedarf» die Allzweckwaffe, mit der Vermieter:innen ihren Eigentumsanspruch praktisch widerstandslos durchsetzen konnten. Mit der Revision von 1990 wurde seine Tragweite etwas eingeschränkt. Um eine Mieterstreckung auszuschliessen oder nach einem Kauf den Mieter:innen mit der gesetzlichen Mindestfrist kündigen zu können, war neu ein «dringender» Eigenbedarf – und zwar in zeitlicher wie sachlicher Hinsicht – erforderlich. Diese bescheidene Errungenschaft soll jetzt rückgängig gemacht werden. Statt «dringend» muss der Eigenbedarf bloss noch «wichtig und aktuell» sein, ein reiner Gummibegriff. Ganz abgesehen davon, dass es in diesen Verfahren nie darum geht, ob ein «Eigenbedarf» effektiv realisiert wird, sondern nur darum, ob er vom Vermieter mehr oder weniger glaubhaft «geltend gemacht» wird. Ist die Schlichtungs- oder Gerichtsverhandlung einmal vorbei, löst er sich oftmals in Luft auf – ohne dass die gekündigten Mieter:innen nachträglich etwas davon hätten.
SVP FDP und ihr Sponsor HEV: Das Immohai-Trio
Hinter den beiden Vorlagen steht das Immohai-Trio von SVP, FDP und Hauseigentümerverband (HEV). Wer hier die Strippen zieht, zeigt ein Blick in die Wahlfinanzen. Der HEV Zürich schmiert SVP und FDP und ihre Spitzen-Exponent:innen mit mehr als einer halben Million Franken:
Betrag | |
Kampagne HEV Kanton Zürich | 75’000 |
Kampagne HEV Zürich Yasmine Bourgeois (FDP), Gregor Rutz (SVP) | 70’000 |
Kampagne HEV Region Winterthur | 65’000 |
Beitrag an SVP Kanton Zürich | 50’000 |
Beitrag an FDP Kanton Zürich | 40’000 |
Beitrag an FDP Stadt Zürich | 40’000 |
Beitrag an die Mitte Kanton Zürich | 30’000 |
Beitrag an Hans Ulrich Bigler (SVP) | 50’000 |
Beitrag an Martin Farner (FDP) | 65’000 |
Beitrag an Sonja Rueff-Frenkel (FDP) | 50’000 |
Beitrag an Yasmine Bourgeois (FDP) | 30’000 |
Total | 565’000 |
Perfide Salamitaktik
Mit den beiden Vorlagen markiert die Immobilienlobby klar ihre Herr-im-Haus-Position. Statt im Paket, kommen sie als Einzelvorlagen daher – offensichtlich, um die Bekämpfung mit dem Referendum zu erschweren. Inhaltlich erweisen sie sich als kleinlich, ideologiegetrieben und in Teilen als realitätsfremd. Wenig erstaunlich, werden sie auch vom Bundesrat abgelehnt.
Das Leitmotiv dieses Doppel-Angriffs auf das Mietrecht ist klar: Man will insgesamt den Kündigungsschutz schwächen, um Mieter:innen leichter rauswerfen und anschliessend mit einer Neuvermietung mehr Profit scheffeln zu können. Die beiden Vorlagen sind erst der Anfang, sozusagen ein Testlauf. Nach bewährter Salamitaktik sind schon zwei weitere Abbauvorlagen von HEV-Präsident Egloff in der Warteschlaufe in den eidgenössischen Räten. Die eine will die Anfechtung der Anfangsmiete massiv erschweren, die andere die Durchsetzung «orts- und quartierüblicher» Mieten erleichtern. Zielt Paket 1 auf die Schwächung des Kündigungsschutzes, sollen mit dem zweiten Paket die Abwehrrechte der Mieter:innen gegen Mieterhöhungen abgebaut werden.
Gegen diese Salamitaktik hilft nur eins: Wir müssen diesen Angriff schon in der Startphase stoppen! Und bei den Wahlen die Immobilien-Lobby schwächen und den Mieterschutz stärken: weniger Immohaie, mehr AL in Bundesbern!
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