Bereits Anfang Jahr hat die AL das Chaos bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) scharf kritisiert und Abhilfe gefordert: Budgetierte Verbilligungsgelder kommen nicht bei den Betroffenen an, Zehntausende müssen erhaltene Verbilligungen zurückzahlen.
Anfang September hat der Regierungsrat das Budget 2024 und den Finanzplan (KEF) 2024-2027 veröffentlicht. Und was lesen wir da bei der individuellen Prämienverbilligung? Das von der AL mit einer Initiative erkämpfte sozialpolitische Ziel, dass rund 30% der Zürcher Bevölkerung IPV erhalten, soll ab kommendem Jahr sukzessive abgebaut werden. Erst auf 26%, dann auf 25%, ab 2027 schliesslich auf 24%. Und das gegen die politische Willenserklärung sämtlicher Parteien. 2019 wurde das Einführungsgesetz zum KVG (EG KVG) im Kantonsrat ausführlich beraten. In seinem Eintretensvotum erklärte Claudio Schmid (SVP), damaliger Präsident der vorberatenden Kommission:
«Nach intensiven Beratungen hat sich die Kommission einstimmig dafür ausgesprochen, das neue System mit Eigenanteil mit dem bisherigen sozialpolitischen Ziel, dass rund 30 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung erhalten, zu verbinden.»
Heute will die Regierung dieses sozialpolitische Ziel fallen lassen, ohne offiziell darüber zu informieren. Sie macht es feige durch die Hintertür, über den Finanzplan KEF. Damit missachtet sie den Kantonsrat. Vor vier Jahren wies der Kommissionspräsident ebenfalls darauf hin, dass die stetig steigenden Krankenkassenprämien auch für den Mittelstand eine immer grössere Belastung darstellen.
Was damals gesagt wurde, stimmt noch heute. Die IPV kann schon lange nicht mehr mit der Prämienerhöhung Schritt halten. Hinzu kommt, dass seit dem Systemwechsel der Eigenanteil jährlich neu festgelegt wird. Und dies nicht nur einmal, sondern bis zu dreimal pro Jahr. Damit resultiert ein pures Chaos für Bezügerinnen und Bezüger. Für sie geht jegliche Planungssicherheit flöten.
Die Regierung zeigt keinerlei Bereitschaft, hier Gegensteuer zu geben. Die AL fordert:
- Festhalten am Leistungsziel von 30% der Versicherten
- Ein klar definierter Zielwert für den Eigenanteil, um den Betroffenen ein Minimum an Planungssicherheit zu gewähren
- Korrektur der Bestimmung, wonach für den definitiven IPV-Anspruch die Steuerdaten des Bezugsjahrs massgebend sind, was zu jahrelanger Ungewissheit führt.