Die Energiekostenzulage, die jetzt ausbezahlt wird, geht auf ein Postulat der Alternativen Liste (AL) vom April 2022 zurück. Die AL ist sehr erfreut, dass der Stadtrat für 2023 beschlossen hat, die Teuerung bei den Heizkosten voll auszugleichen. Mit den beschlossenen Pauschalen zwischen 300 und 1500 Franken enthalten zahlreiche Haushalte substanzielle Entlastungen.
Weniger erfreut sind wir über das relativ aufwändige und bürokratische Antragsprozedere. Wer in den Genuss der Zulage kommen will, muss ein 4-seitiges Formular mit zahlreichen Fragen ausfüllen und verschiedene Belege einscannen und beilegen. Dies, obwohl die Stadt über die wesentlichen Daten bereits verfügt: zum Heizsystem anhand des Gebäuderegisters, zur Bezugsberechtigung für die Prämienverbilligung anhand der Daten der SVA. Gar nicht nachvollziehbar ist, warum die Bezugsberechtigten eine Kopie der aktuellen Heizkostenabrechnung beilegen sollen. Das ist weder in der Verordnung noch in den Ausführungsbestimmungen vorgesehen und entbehrt damit jeglicher Rechtsgrundlage*. Zudem haben vor allem grössere Verwaltungen die Nebenkostenabrechnungen 2022/23 noch gar nicht verschickt.
Die AL hätte es begrüsst, wenn die Stadt ein schlankeres Prozedere gewählt hätte, zumal das Missbrauchspotenzial sehr gering ist. So besteht – ähnlich wie bei der Prämienverbilligung – die Gefahr, dass ein Teil der Bezugsberechtigten von seinem Antragsrecht nicht Gebrauch macht. Die AL erwartet deshalb, dass die Stadt Kulanz zeigt bei Anträgen mit unvollständigen Belegen und – angesichts der ausserordentlich kurzen Antragsfrist von gut zwei Wochen – auch bei Anträgen, die verspätet eintreffen.
*Inzwischen hat das AZL im online-Antragsformular präzisiert, dass eine aktuelle Nebenkostenabrechnung und auch der Beleg für den Bezug von Prämienverbilligung nur beigelegt werden soll, falls diese vorhanden sind.