Den Auftakt macht die mit einem AL-Postulat angestossene Energiekostenzulage für Haushalte mit kleinem Portemonnaie. Sie wurde – begleitet von einer kleinen AL Kundgebung – im Mai vom Gemeinderat beschlossen und soll bis Ende Jahr ausbezahlt werden. Die Teuerung bei den Heiznebenkosten wird zu 100% ausgeglichen. Für einen 1-Personen-Haushalt mit Gasheizung gibt es 595 Franken, für einen 4-Personen-Haushalt 1309 Franken; heizt der Vermieter mit Öl, gibt es 549 resp. 1221 Franken. Alle Empfänger:innen von Prämienverbilligungen – mindestens 45’000 Personen – sollen in den Genuss der Zulage kommen.
Aktiv für griffigen Wohnschutz
Sanierungen sind in der Regel mit Leerkündigungen verbunden, was aus technischen Gründen meist gar nicht nötig ist (Heizungsersatz, Fassadendämmung, Fensterersatz etc. können ohne Weiteres in bewohntem Zustand ausgeführt werden). Die Leerkündigung erlaubt dem Eigentümer, die Miete danach frei und massiv höher festzusetzen. Eine neuere ETH-Studie zeigt das Ausmass der Verdrängung: Die nach der Erneuerung einziehenden Miethaushalte haben ein 3600 Franken höheres Monatseinkommen als die Vormieter:innen.
Hier will die vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) zusammen mit den Linksparteien soeben lancierte kantonale Wohnschutz-Initiative Gegensteuer geben und eine Rechtsgrundlage schaffen, damit die Gemeinden Wohnschutzvorschriften erlassen können. Was viele nicht wissen: Zusätzlich zum bundesrechtlich geregelten Mieterschutz im Obligationenrecht können Kantone und Gemeinden bei der Bewilligung von baulichen Massnahmen (Renovation/Sanierung, Um- und Ausbau, Ersatzneubau) auch zeitlich befristete Auflagen zur Mietzinsgestaltung machen (je nach Eingriffstiefe Höchstmieten während 3 bis 10 Jahren). Da bei einer Neuvermietung nur der behördlich gedeckelte Mietzins verlangt werden kann, Aktivist:innen der AL statten dem Immohai Swiss-Life ein Bsüechli ab und prangern die überrissenen Mieterhöhungen an.
Die AL ist mit den Nationalrats-Spitzenkandidatinnen Anne-Claude Hensch und Sarah Casutt im Initiativkomitee prominent vertreten, Niggi Scherr, Mitverfasser des Initiativtextes, vertritt den MV im Komitee. Die AG «Wohnen & Planung» wird nach der Sommerpause Aktionen zur Unterschriftensammlung organisieren.
Zweitwohnungs-Skandal: Warten auf André?
Mitte März erreichte uns aus Luzern ein aufregendes Abstimmungsresultat. Zwei Drittel der Stimmberechtigten sagten Ja zur Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren». Künftig dürfen Wohnungen über Plattformen wie Airbnb nicht während mehr als 90 Tagen im Jahr für Kurzaufenthalte vermietet werden. Vollmundig verkündete der städtische SP-Co-Präsident Oliver Heimgartner gleich danach: «Es braucht endlich klare Regeln. Das Wohnungsproblem ist so akut, dass wir nicht länger zuschauen dürfen, wie Immobilienfirmen mit solchen gewerbsmässigen Vermietungen die Preisspirale weiter anheizen.»
Offensichtlich hat die SP hier eine verschobene Temperaturwahrnehmung. Es wäre in Zürich schon lange möglich, aktiv etwas gegen diese Entwicklung zu tun – lange bevor sie das heutige Ausmass erreichte. Bereits 2010 hat der Gemeinderat eine Motion von Niggi Scherr überwiesen. Sie verlangt vom Stadtrat eine Vorlage zur Anpassung der BZO, wonach Zweitwohnungen und Business Apartments nicht mehr auf den Wohnanteil angerechnet werden. Passiert ist dann 10 Jahre nichts! Nachdem André Odermatt zweimal vergeblich versucht hatte, die missliebige Motion ohne Umsetzung abzuschreiben, brauchte es im Januar 2020 einen weiteren Auftrag aus dem Parlament, bis der Stadtrat im darauffolgenden Sommer endlich eine Zweitwohnungsbestimmung vorlegte. Nicht überraschend: Anbieterfirmen von Zweitwohnungen laufen mit Rekursen Sturm dagegen, das Verfahren wird voraussichtlich bis vor Bundesgericht gezogen.
Mit zwei Anfragen wollte die AL-Fraktion im Frühjahr wissen, was der Stadtrat unternimmt, um der vom Gemeinderat beschlossenen, aber noch nicht rechtskräftigen Zweitwohnungsbestimmung bei aktuellen Umnutzungen Nachachtung zu verschaffen: Soll die Regelung erst Wirkung zeigen, wenn keine Rekurse mehr hängig sind – in Monaten, wenn nicht in Jahren? Zwar gibt ihm das Planungs- und Baugesetz (PBG) wirksame Instrumente in die Hand, doch die Antworten des Stadtrats zeigen klipp und klar: er will gar nix unternehmen! Derweil die SP weiter «Warten auf André» spielt, wird die AL-Arbeitsgruppe «Wohnen & Planung» mit Quartierspaziergängen und kreativen Aktionen die aktuellen Brennpunkte sichtbar machen.
Aus: AL-Info 2303