Der Stadtrat macht mit der von der AL lancierten Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte zügig vorwärts. Der anfangs August publizierte Ausführungsbeschluss verspricht eine prompte und umfassende Umsetzung. Mit Genugtuung hat die AL-Fraktion vom Entscheid des Stadtrats Kenntnis genommen, für 2023 die Energie-Teuerung zu 100 Prozent auszugleichen.
Substanzielle Entlastung für zahlreiche Haushalte
Dank dem vollen Teuerungsausgleich auf den gestiegenen Heizkosten können die Betroffenen mit substanziellen Entlastungen rechnen. Für einen 1-Personen Haushalt mit Gasheizung gibt es eine pauschale Zulage von 595 Franken, ein 4-Personen-Haushalt erhält 1309 Franken; wird die Wohnung mit Öl beheizt, sind es 549 respektive 1221 Franken.
Knappe Antragsfrist
Bis Mitte September sollen 34’000 bezugsberechtigte Haushalte vom Amt für Zusatzleistungen (AZL) ein Antragsformular erhalten. Das Zeitfenster für die Antragstellung ist äusserst eng: Bis am 30. September muss das Formular in Papier- oder elektronischer Form retourniert werden. Aufgrund der negativen Erfahrungen der letzten zwei Jahre beim Rücklauf der Anträge für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) rechnet der Stadtrat damit, dass bloss drei Viertel der Angeschriebenen effektiv einen Antrag einreichen, also nur rund 25’500 Haushalte mit insgesamt 45’000 Personen.
IPV-Antragsdebakel darf sich nicht wiederholen
Die AL hofft, dass sich die negative Prognose des Stadtrats nicht bewahrheitet und sich das Antragsdebakel bei der IPV nicht wiederholt. Wir sind zuversichtlich, dass die Stadt und das federführende Amt für Zusatzleistungen alles unternehmen, damit möglichst viele Betroffene den entsprechenden Antrag auch stellen. Auch die AL wird mit aktiver Aufklärungsarbeit dazu einen Beitrag leisten.