Eidmattstrasse 6 in Hottingen
Am 13. März haben in Luzern 64 Prozent an der Urne Ja zur SP-Initiative «Vermietdauerbeschränkung für Kurzaufenthalte» gesagt. Künftig dürfen Wohnungen über Plattformen wie Airbnb nicht länger als 90 Tage im Jahr vermietet werden. Ein paar Tage später wurden in Zürich Forderungen von SP-Präsident Oliver Heimgartner laut: «Es braucht endlich klare Regeln». Er liess vollmundig verlauten: «Das Wohnungsproblem ist so akut, dass wir nicht länger zuschauen dürfen, wie Immobilienfirmen mit solchen gewerbsmässigen Vermietungen die Preisspirale weiter anheizen.» Die Rede war auch von einer Volksinitiative oder von einem Vorstoss im Gemeinderat. Völlig richtig, dachte ich mir, denn als Aktivist in Bewegungen von Mieter:innen ist mir der Skandal der Zweitwohnungen schon lange gewaltig ein Dorn im Auge. In meiner unmittelbaren Nachbarschaft, im Kreis 7, treiben die Business-Appartments ihre vor allem preislich üppigen Blüten: An der Eidmattstrasse 6 vermietet die Nest Temporary ein Gebäude im Besitz der Spross Immobilien AG zu sagenhaften Monatsmieten von bis zu 4’200 Fr. für eine Einzimmerwohnung und von bis zu 7’300 Fr. für eine Zweizimmerwohnung. Dieselbe Nest Temporary, die vor kurzem wegen ihrer «1-Bedroom Appartments» an der Kanzleistrasse im Kreis 4 in die Schlagzeilen geriet. Weitere Luxus-Logen vermietet sie an der Neptunstrasse im Kreis 7, an der Weinbergstrasse und an der Stampfenbachstrasse im Kreis 1.
AL-Vorstoss 2010 überwiesen…
Weshalb haben wir in Zürich kein Instrument, um diese empörende Umwandlung von Wohnraum in hochprofitable Zweitwohnungen zu verhindern? Haben wir etwas verschlafen? Nein. Schon 2009 hat Niggi Scherr ein Postulat eingereicht, in welchem er den Stadtrat ersucht hat zu prüfen, «ob er nicht im Hinblick auf eine Anpassung der BZO möglichst rasch einen Grundsatzentscheid für die Nichtanrechnung von Zweitwohnungen, Hotelnutzungen und Business-Appartments auf den Wohnanteil fällen und damit gestützt auf § 234 PBG (negative Vorwirkung) ein weiteres Unterlaufen der Wohnanteilsbestimmungen verhindern könnte».
…und vom Stadtrat bis 2020 verschleppt
Doch in den folgenden Jahren passierte wenig, viel zu wenig: Das Hochbaudepartement unter Führung von SP-Stadtrat André Odermatt sah trotz einer stetigen Zunahme der Praxis wenig Handlungsbedarf: Es brauchte einen Auftrag des Gemeinderats vom 8. Januar 2020, um den Stadtrat zum Erlass der Zweitwohnungsbestimmung zu bringen, der am 11. Juli selbes Jahres aufgelegt wurde. Gegen diese Regelung laufen Anbieter:innen von Zweitwohnungen, darunter die Nest Temporary, Sturm. Nachdem das Baurekursgericht ihren Rekurs abgeschmettert hat, liegt das Verfahren heute beim Verwaltungsgericht. Mit einem Weiterzug ans Bundesgericht ist zu rechnen.
AL-Fraktion verlangt vorsorgliche Massnahmen
Die AL-Fraktion, die sich weiterhin auf den Standpunkt stellt, dass mit der vom Stadtrat erlassenen Bestimmung eine negative Vorwirkung besteht, hat am 15. März eine schriftliche Anfrage eingereicht. Deren Beantwortung sollte in den kommenden Tagen erfolgen. Sie stellt namentlich die Frage, welche Auswirkung die beschlossene, aber noch nicht rechtskräftige Änderung von Art. 6 BZO auf aktuelle Umnutzungen hat. Soll die vom Gemeinderat gewollte Regelung erst dann Wirkung zeigen, wenn keine Rekurse mehr hängig sind? Das heisst in Monaten, wenn nicht in Jahren!
In einer weiteren schriftlichen Anfrage, die ich im Mai zusammen mit David Garcia Nuñez eingereicht habe, wollen wir es noch einmal genauer wissen: Ist die Umwandlung von Wohnungen in Business-Apartments durch die Nest Temporary in Häusern mit einem Wohnanteil von 80% oder 100% tatsächlich statthaft? Was unternimmt der Stadtrat, um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen und die Nutzung als Zweitwohnungen zu unterbinden? Sind da nicht Bussen oder Verwaltungszwang in Betracht zu ziehen?
Ich freue mich, wenn das bald 15-jährige Warten auf Massnahmen bald ein Ende nimmt und der rot-grüne Stadtrat bei dieser brennenden Frage zu handeln beginnt. Denn der Weg über eine Volksinitiative wäre nicht nur aufwändig, sondern auch langwierig.