Den seit dem Amtsantritt von Anjan Sartory fällt auf, dass die Stadtpolizei bei Demonstrationen martialischer auftritt als in der Vergangenheit. So gab es am 8. März bei der Demonstration zum feministischen Kampftag ein massives Aufgebot der Polizei. Genau so an der Demonstration zum 1. Mai. Der bisherige Höhepunkt dieser wohl neuen Strategie fand am 7. Mai bei der bewilligten Demonstration von Verschwörungstheoretiker*innen und der unbewilligten antifaschistischen Gegendemonstration statt. Die Verschwörungstheoretiker*innen wurden auf dem Neumarkt praktisch eingesperrt, was diese dazu veranlasste ihre Demonstration gar nicht erst zu starten. Die Gegendemonstration wurde trotzdem ohne Vorwarnung eingekesselt und die Daten aller Teilnehmer*innen aufgenommen. Für die AL ist dies ein klarer Einschnitt in die freie Meinungsäusserung und das Demonstrationsrecht.
Dabei kam es zu diversen fragwürdigen Entscheidungen und einer unsauberen Arbeitsweise der Polizei. So wurden zum Beispiel die Personenkontrollen so durchgeführt, dass ein freier Journalist die Möglichkeit hatte Identitätskarten der kontrollierten Personen zu fotografieren und diese so zu identifizieren.
Diese zunehmende Repression der Stadtpolizei Winterthur veranlasste die AL dazu zwei schriftliche Anfragen an die Adresse der Polizei und der Polizeivorsteherin Katrin Cometta einzureichen:
Polizeiliches Vorgehen bei Demonstrationen
Polizeieinsatz gegen Aktionen am 7. Mai 2023
Für die AL ist eines klar. Einem Kulturwandel der Polizei in Richtung Repression muss von politischer Seite entschieden entgegengetreten werden. Wir wollen keine Zustände wie in Zürich oder Basel. Dieses Auftretten der Polizei gibt nicht nur ein schlechtes Bild nach aussen ab, sondern belastet die Polizist*innen zusätzlich, obwohl weiterhin nicht einmal alle Stellen besetzt sind. Niemand will eine gestresste und überarbeitete Polizei. Und nicht zuletzt ist auch der finazielle Mehraufwand enorm und belastet unnötig die Staatskasse.
Den betroffenen Menschen dieser Repression empfehlen wir bei der Kantonspolizei Einsicht in den eigenen POLIS-Eintrag zu verlangen und einen Antrag auf dessen Streichung zu stellen.
Mit Antworten der Stadtpolizei und der Polizeivorsteherin auf die schriftlichen Anfragen ist in spätestens drei Monaten zu rechnen.