Seit 2016 erlaubt der Kanton den Gemeinden, separate Fonds zur Finanzierung von Bau, Erwerb und Erneuerung von Mietwohnungen zu bilden. Dank einer von der AL initiierten Motion der linksgrünen Parteien, die 2018 überwiesen wurde, dürfte die Stadt Zürich hier bald eine Pionierrolle übernehmen.
Die Umsetzungsvorlage des Stadtrats, über die wir am 18. Juni abstimmen, ist ein gut austariertes Regelwerk. Die AL konnte SP und Grüne davon überzeugen, keine zusätzlichen Anträge zu stellen. Nicht zuletzt deshalb konnten wir im Parlament eine breite Abstützung bis hin zur GLP erreichen.
Abschreibungsbeiträge aus dem Wohnraumfonds gehen ausschliesslich an gemeinnützige Bauträger und verschaffen diesen etwas mehr finanziellen Spielraum. Der Fonds ist allerdings kein Allheilmittel. Im extrem überhitzten Wohnungsmarkt werden gemeinnützige Kaufinteressenten nie Höchstgebote abgeben, weil so kein preisgünstiger Wohnraum entstehen kann. Das Argument der Gegenseite, der Wohnraumfonds wirke preistreibend, ist also falsch. Für Verkäufer:innen von Wohnhäusern oder Bauland, die nicht auf Biegen und Brechen die Maximalrendite herausholen wollen, könnte das Angebot eines gemeinnützigen Bauträgers aber attraktiv genug sein. Verantwortungsbewusste Immobilienbesitzer:innen könnten damit einen Beitrag gegen die St, Moritzisierung der Stadt Zürich leisten und helfen, Liegenschaften dauerhaft der Spekulation zu entziehen.
Der Fonds soll mit 100 Mio Franken starten und mit einem Rahmenkredit um weitere 200 Mio Franken aufgestockt werden. In einer separaten Vorlage wird über die Verankerung des Wohnraumfonds in der Gemeindeordnung abgestimmt.