Die stetig steigenden Miet-Nebenkosten machen für die Mieter:innen heute schon eine 13. Monatsmiete, für etliche sogar eine 14. aus. Nachdem sie bereits ab Herbst 2021 gestiegen waren, explodierten die Gaspreise nach dem Überfall Putins auf die Ukraine ab März 2022 regelrecht; beim städtischen Gasversorger Energie 360o verdoppelten sie sich binnen kurzem. Im März 2022 warnte der Mieterinnen- und Mieterverband vor massiven Nachzahlungen von bis zu 1000 Franken und mehr bei den kommenden Nebenkostenabrechnungen und forderte Ausgleichsmassnahmen. Bereits Anfang Juni 2022 überwies der Gemeinderat ein dringlich erklärtes AL-Postulat für eine Energiezulage für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV, Working Poor und andere Haushalte mit kleinem Portemonnaie, etwa Bezüger:innen von Prämienverbilligungen. Mit Anträgen für 300 Franken Energiezulage für Bezüger:innen von AHV/IV-Ergänzungsleistungen doppelten die AL-Aktivist:innen Dafina Gash und Richi Blättler im Dezember 2022 an den Budget-Gemeindeversammlungen in Urdorf und Uetikon erfolgreich nach.
Perfekte Umsetzung des AL-Postulats
Mit der von SP-Stadtrat Golta vorgelegten Verordnung über Energiekostenzulagen wird das AL-Postulat vollständig umgesetzt. Eine Zulage wird ausgerichtet, wenn der Gas- oder Ölpreis gegenüber einem der drei Vorjahre um mehr als 30 Prozent gestiegen ist. Bezugsberechtigt sind Haushalte, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, aber weder Sozialhilfe noch EL beziehen. Bei Empfänger:innen von Sozialhilfe werden die Nachzahlungen heute schon übernommen. EL-Bezüger:innen erhalten zwar nur die Akonto-Zahlungen und keine Nachzahlungen abgegolten, das Amt für Zusatzleistungen wirkt aber darauf hin, dass die Vermieter die Akonti anpassen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Anhand des Wohnungsregisters kann ermittelt werden, ob die Wohnung mit Gas, Öl oder Holz geheizt wird; damit können je nach Preisentwicklung abgestufte Pauschalen ausgerichtet werden. Konkret sollen die Zulagen zwischen 300 und maximal 1200 Franken pro Jahr ausmachen.
SVP, FDP und GLP sagen Njet
Insgesamt also eine zielgenaue und differenzierte Unterstützungsmassnahme – genau das, was sonst bürgerliche Exponent:innen immer fordern. Trotzdem stellten FDP und SVP Antrag auf Nichteintreten. FDP-Sprecher Brunner beschwor die freisinnige Sorge um die Umwelt und das Netto-Null-Klimaziel und warf den Linken vor, Millionen für Erdöl und Gas freizugeben. Um dann gleich anschliessend zu beantragen, dass nicht nur Mieter:innen, sondern auch Haus- und Wohnungseigentümer:innen in den Genuss von Zuschüssen kommen. Ausgerechnet die Bevölkerungsgruppe, die im Gegensatz zu den Mieter:innen selber entscheiden kann, ob sie fossil heizen will oder nicht…
In der Schlussabstimmung am 24. Mai passierte die Vorlage mit 68 zu 48 Stimmen. Neben AL, SP und Grünen stimmten auch Mitte/EVP dafür. Nach Ablauf der Referendumsfrist Ende Juli ist damit der Weg frei für eine erste Auszahlung im laufenden Jahr. Laut Berechnungen des Amts für Zusatzleistungen dürften rund 34’000 Haushalte mit 58’000 Personen Anspruch haben.
AL erkämpft Gebührensenkungen bei Abfall, Wasser und Abwasser
Nicht nur bei den Heizkosten werden Mieter:innen dank AL entlastet. Dank des hartnäckigen und jahrelangen Kampfes von AL-Gemeinderat Andreas Kirstein – Motion um Motion – werden seit Anfang 2022 und 2023 die Gebühren für Wasser um 15%, für Abwasser um 80% und für Abfall um 25 – 72% gesenkt. In den Vorjahren hatten Wasserversorgung und ERZ viel zu hohe Reserven angehäuft. Diese betriebswirtschaftlich nicht benötigten Rückstellungen werden nun schrittweise abgebaut und den Konsument:innen zurückerstattet. Pro Jahr werden so rund 100 Mio Franken rückverteilt. Pro Haushalt macht das gut und gern 300 Franken und mehr – eine willkommene Entlastung bei den Miet-Nebenkosten angesichts der Mieterhöhungen, die wegen des gestiegenen Referenzzinssatzes per 1. Oktober ins Haus stehen!
Kleine Kopfrechnung zum Schluss. Ein Einpersonenhaushalt versteuert in der Stadt Zürich im Schnitt 44’800 Franken, ein Familienhaushalt 86’800 Franken. Eine 5-Prozent-Steuerfuss-Senkung, wie sie die Bürgerlichen lautstark fordern, bringt dem ersten gerade mal 86 Franken, dem zweiten 194 Franken – also bloss einen Drittel oder zwei Drittel der Entlastung bei den Wasser- und ERZ-Gebühren…
Eben: Typische AL-Politik – Taten statt Worte. Links und nützlich.