Die Rechnung der Stadt Zürich weist für das Jahr 2022 einen Ertragsüberschuss von 297.2 Millionen Franken auf. Beim Gesamtergebnis zählt die Rechnerin eine Verbesserung gegenüber dem Budget von satten 614.1 Millionen Franken.
Die bemerkenswerte Abweichung vom Budget lässt sich in verschiedenen Posten finden: Auf der Einnahmeseite steht, unter anderem, ein grosses Plus an Steuereinnahmen, insbesondere bei den natürlichen Personen und aus der Grundstückgewinnsteuer. Andrerseits lassen sich zum Beispiel tiefere Ausgaben bei Sach- und Betriebsaufwand (weniger Sozialleistungen) und beim Personalaufwand durch nicht besetzte Stellen aufgrund von Fachkräftemangel (Bildung und Gesundheit) verorten.
Zeichen der Gentrifizierung
Der für 2023 budgetierte Wert für die Grundstückgewinnsteuer ist im laufenden Rechnungsjahr bereits getoppt. Der Anstieg der Steuerkraft im städtischen Bonanza ist ein Zeichen für die anhaltende Veränderung der Bevölkerungsstruktur. Aktuell erfahren einzelne Quartiere einen massiven Abbruch- und Sanierungsschub von Liegenschaften und damit verbundenen Leerkündigungen. Für einkommensschwache Haushalte wird das Wohnen in Zürich unerschwinglich. Aus Sicht der AL ist der Entwicklung dieser sozialen und geografischen Segregation mit Vehemenz entgegenzuhalten. Die von der Immobilienlobby angezettelte Kampagne gegen den mit 100 Millionen dotierten Wohnraumfonds und den Rahmenkredit von weiteren 200 Millionen Franken ist angesichts eines 2022 eingenommenen Ertrags der Grundstückgewinnsteuer von 421 Millionen Franken (Rechnung 2011 137 Millionen Franken) absurd.
Sozialer Ausgleich / Fachkräftemangel
Das starke Wachstum der städtischen Steuerkraft im Jahr 2022 (plus 3,5%) und der grossen Schere zum kantonalen Mittelwert (43%) könnten in Zukunft einen höheren Ressourcenausgleich nötig machen. Mehrinvestitionen wie zum Beispiel im Kinderbetreuungsangebot über die Stadtgrenze hinaus würden Zürich etwas von der Zentrumslast befreien.
Dem Fachkräftemangel kann nur mit strukturellen Verbesserungen begegnet werden. Die Stadt Zürich hat die finanziellen Mittel für die Umsetzung von Arbeitszeitverkürzung im Care-Bereich, gute Arbeitsbedingungen in Bildung und Betreuung und für soziale Ausgleichsmassnahmen für Haushalte mit tiefen Einkommen wie der Energiekostenzulage. Unbestritten sollte auch der am 18. Juni 2018 zur Abstimmung kommende kommunale Mindestlohn von 23 Franken 90 sein.
Die AL begrüsst die Aussagen von Daniel Leupi, mit positiven Rechnungsabschlüssen Schulden abbauen zu können, hofft jedoch angesichts der grossen genannten Aufgaben auf eine besonnene Schuldentilgung und eine erneute Verteidigung jeglichen herbstlichen Gelüsts, Steuerfusssenkungen anzugehen.*
Es reicht, dass Ernst Stocker den Steuersatz für Unternehmen um weitere 14 Prozent senken will.
*Diese Medienmitteilung wurde am 22. März nach neuen Aussagen von Daniel Leupi korrigiert.