Gemäss der «NZZ»-Wahlumfrage zu den Zürcher Wahlen 2023 erachten über 50 % der Zürcher Bevölkerung die Krankenkassenprämien als sehr problematisch («NZZ», 25.1.2023). Das ist nicht verwunderlich, denn per 2022 sind die Krankenkassenprämien im Kanton Zürich durchschnittlich um 7,1 Prozent gestiegen. In der Stadt Zürich bezahlen Haushalte heute 75 bis 100 % mehr für Krankenkassenprämien als für die Steuern. Bis weit in den Mittelstand belasten die Krankenkassenprämien Zürcher Haushalte massiv. Die Alternative Liste (AL) lehnt das unsoziale Kopfprämien-System grundsätzlich ab. Trotzdem kämpfen wir seit über 20 Jahren hartnäckig und mit Erfolg für eine Stärkung der individuellen Verbilliung der Krankenkassenprämien (IPV). Dank einer vom Volk angenommenen AL-Initiative konnten ab 2001 ein höherer Kantonsbeitrag, die Bezugsberechtigung für mindestens 30 Prozent der Versicherten sowie die volle Übernahme der Kinderprämien bei den Anspruchsberechtigten durchgesetzt werden. Diese Errungenschaften hat die AL auch bei der Totalrevision des Einführungsgesetzes zum KVG 2019 gegen Abbaupläne der Regierung mit Erfolg verteidigt. Ebenso entschieden bekämpfen wir aktuell die Tendenzen im Vollzug, die Umverteilungswirkung der IPV zu schwächen und potenziell Bezugsberechtigten ihre Ansprüche vorzuenthalten: Das 2019 beschlossene und ab 2021 umgesetzte EG KVG sollte eine möglichst stufengerechte Prämienverbilligung im bisherigen Umfang bringen. Doch bereits 2021 wurde das vom Kantonsrat gesetzte Sozialziel, dass 30 % der Versicherten IPV erhalten, verfehlt. Bloss 25 % erhielten eine Prämienverbilligung. Knapp 80 000 potenziell Anspruchsberechtigte gingen leer aus und 42,7 Mio. Franken budgetierte IPV-Gelder (8 % der Gesamtsumme) blieben ungenutzt liegen. Für 2022 zeichnet sich Ähnliches ab. Beide Male versuchten Gesundheitsdirektion und Regierungsrat, den Schaden im Nachhinein zu begrenzen. Doch statt den zu kleinen Kreis der Bezüger:innen zu erweitern, wurden die Pro-Kopf- Zuschüsse der bereits Bezugsberechtigten erhöht. Dass eine Systemumstellung unbeabsichtigte Schwierigkeiten mit sich bringt, kann ich nachvollziehen. Dass die zuständigen Stellen aber nicht proaktiv informieren, macht mich wütend. Es gibt nämlich die Möglichkeit, bis Ende März des Folgejahres nachträglich eine IPV zu beantragen, aber das weiss kaum jemand. Darum ist die AL aktiv geworden: Auf www.praemienverbilligung-zh.ch kann man prüfen, ob für 2022 ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, und erfahren, wie man einen nachträglichen Antrag einreichen kann. Die AL fordert die kantonalen Stellen auf, umgehend zu handeln und die circa 20 % der Haushalte, die ihren Antrag 2022 nicht retourniert haben, nochmals anzuschreiben und auf die Nachtragsfrist bis Ende März aufmerksam zu machen. Für den Fall, dass auf Ebene Kanton nichts passiert, verlangt die AL-Fraktion mit einem dringlichen Postulat im Gemeinderat, dass der Stadtrat aktiv wird. Aus unserer Sicht sind ausserdem substanzielle Korrekturen bei der praktischen Umsetzung nötig. Dazu hat die AL zusammen mit Grünen und SP eine dringliche Anfrage im Kantonsrat eingereicht.
Prämienverbilligung? Züri pennt!
AL-Kantonsrätin Melanie Berner kritisiert im "Forum der Parteien" die Umsetzung der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien (IPV).