AL-Kritik zeigt durchschlagende Wirkung: Wie der Regierungsrat in der Antwort auf die dringliche Anfrage Nicole Wyss (KR 1/2023) mitteilt, schickt die Sozialversicherungsanstalt (SVA) bis Ende Februar allen Personen, die aufgrund der im Oktober 2022 korrigierten Eigenanteilssätze neu anspruchsberechtigt sind, ein Antragsformular für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2022.
SVA erfüllt Forderung der AL
Am 6. Januar kritisierte die Alternative Liste an einer Medienkonferenz scharf die absolut unzureichende Umsetzung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) im Kanton Zürich und forderte umgehende Korrekturmassnahmen. Aufgrund des Systemwechsels haben für 2021 nur noch 80% und für 2022 nur noch 72% der von der SVA Angeschriebenen das Prämienverbilligungsformular retourniert. Als Korrektur verlangte die AL, dass die SVA allen Personen, die nicht reagiert hatten, nochmals ein Antragsformular für die IPV 2022 zustellt, bevor die Frist für Nachmeldungen am 31. März 2023 abläuft. Dieser Forderung ist die SVA jetzt vollumfänglich nachgekommen.
Am 6. Oktober 2022 hat der Regierungsrat nachträglich den sogenannten Eigenanteilssatz für die Prämienverbilligung 2022 massiv gesenkt. Einerseits haben damit die bereits berücksichtigten IPV-Empfänger:innen mehr Zuschüsse zu gut. Anderseits vergrössert sich damit der Kreis der Anspruchsberechtigten um mehrere zehntausend Personen. Dies wurde von Regierung und SVA bisher aber nur zurückhaltend kommuniziert. In einer Medienmitteilung wies die SVA darauf hin, dass Interessierte einen allfälligen IPV-Anspruch für 2022 mit dem Online-Rechner auf der SVA-Webseite prüfen und gegebenenfalls Antrag stellen könnten. Damit hätten nur aufmerksame Insider:innen profitiert, die Prämienverbilligung wäre zur Jekami-Lotterie verkommen. Unterm Druck der AL-Kritik musste die SVA jetzt nachbessern: Bis Ende Februar erhalten alle neu Anspruchsberechtigten von Amtes wegen ein Nachmeldeformular für die IPV 2022.
Anspruch auf Prämienverbilligung 2022 prüfen mit dem Online-Rechner der SVA