(Bild: Markus Frieauff / Unsplash)
Gab es früher doppelt so viele Hausärzt:innen als Spezialärzt:innen, ist das Verhältnis heute genau umgekehrt. So ist es heute oft schwierig, eine hausärztliche Betreuung zu finden, was viele Menschen in Notfallstationen ausweichen lässt – keine gute Entwicklung!
In langjährigen hausärztlichen Beziehungen entsteht ein Vertrauensverhältnis, das auch das Ansprechen schwieriger Themen wie Verschuldung oder Angst ermöglicht. Von der Behebung solcher Probleme profitiert nicht nur das Individuum, sie senkt auch die Gesundheitskosten.
Die hausärztliche Betreuung verhindert teure spezialärztliche Mehrfachuntersuchungen. Gerade hypochondrische Menschen missbrauchen spezialärztliche, vor allem bildgebende Untersuchungen zur Angstbekämpfung. Kardiologe X veranlasst bei einer Herzstörung eine teure Abklärung, ohne zu wissen, dass die Kardiologin Y bei der gleichen Störung vor vier Monaten diese Abklärung schon durchführte.
Seit vielen Jahren bestehen die bewährten Hausarztmodelle: Patient:innen konsultieren bei Beschwerden zuerst die hausärztliche Praxis, ausser für Gynäkologie, Ophthalmologie und Notfälle. Durchgesetzt wird das Prinzip durch Zurückweisung der Rechnungen nicht genehmigter spezialärztlicher Behandlungen. Wird die Rechnung später doch noch hausärztlich legitimiert, wird danach wenigstens noch ein Untersuchungsbericht für eine vollständige Krankengeschichte nachgeliefert.
Ein Grundversicherungsmodell entsprechend dem Hausarztmodell, soll der obligatorische Standard sein. Dabei besteht die freie Wahl der hausärztlichen Bezugsperson. Die uneingeschränkt freie Arztwahl ist nicht grundsätzlich verboten. Sie hat jedoch einen Aufpreis im Sinn einer Zusatzversicherung. Dies führt zu Kostensenkungen und verbessert die Gesundheitsversorgung ohne Qualitätseinbusse.