Die Arbeitsgruppe ‘Wohnen & Planung’ der AL hat sich mit der Testplanung, dem Werkstattbericht und nun mit der öffentlichen Auflage der Pläne, den Sonderbauvorschriften und den Richtlinien zu den neuen Hochhausgebieten intensiv befasst.
Das Amt für Städtebau legt eine detaillierte und notwendige Überarbeitung der Hochhausrichtlinien von 2001 vor. Die Anforderungen werden geschärft und die Gebiete differenziert. Es wird erkannt, dass weite Teile der Stadtkreise 3, 4 und 5 von Hochhäusern verschont werden müssen. Neu wird eine 60m-Zone eingeführt. Auf Hanglagen, Hügelkuppen, Siedlungsränder, Kernzonen, Quartiererhaltungszonen, Aussichtslagen und Blickbeziehungen soll Rücksicht genommen werden, indem an diesen Lagen auf Hochhäuser verzichtet wird.
Die Arbeitsgruppe kommt zu folgenden Schlussfolgerungen: Die neuen Hochhausrichtlinien sind differenziert angedacht. Aber in der Ausdehnung der
Hochhausgebiete, v.a. in den Stadtrandquartieren inklusive Oerlikon, und der Möglichkeit, Hochhäuser von mehr als 80 m zu errichten, zu ausufernd. Zudem sind die Qualitätsanforderungen zu wenig verbindlich formuliert.