(Bild: Stadt Zürich)
Zwei Jahre später als anfänglich angekündigt, hat der Stadtrat am 15. Dezember die aktualisierten Hochhausrichtlinien zusammen mit der entsprechenden Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) öffentlich aufgelegt. Bis am 26. Februar 2023 kann sich die Bevölkerung mit schriftlichen Einwendungen zur Vorlage äussern.
Die Arbeitsgruppe ‘Wohnen & Planung’ der Alternativen Liste (AL) hat sich intensiv mit der Testplanung, dem Werkstattbericht und nun mit der öffentlichen Auflage der aktualisierten Hochhausrichtlinie befasst.
Als wesentliche Änderung im Vergleich mit der Hochhausrichtlinie von 2001 werden die Hochhausgebiete und -höhen geschärft und differenziert. Neu sind die Quartiererhaltungszonen – insbesondere in den Kreisen 3, 4 und 5 – von den Hochhauszonen ausgenommen. Beim Vergleich der alten und der aktualisierten Richtlinien fällt auf, dass insbesondere die Zone für 40m Hochhäuser in Zürich Nord und Zürich West zum Teil massiv ausgedehnt wurde, d.h. in Quartieren wie Affoltern, Seebach, Schwamendingen und Altstetten. Mit ihren Forderungen will die AL dazu beitragen, dass auch diese Quartiere bei der Hochhausplanung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden.
Die aktualisierte Richtlinie präzisiert und erweitert die Leistungsanforderungen nach dem Motto “je höher das Hochhaus, desto höher die Leistungsanforderungen”. Diese Anforderungen werden verbindlich in der BZO festgelegt. Ausserdem soll es mehr Mitwirkung und Qualitätssicherung geben.
Die Alternative Liste (AL) begrüsst die Aktualisierung der Hochhausrichtlinie, fordert aber in zwei Punkten wesentliche Verschärfungen:
- Der Leistungskatalog muss für Hochhäuser aller Höhen gleichermassen verbindlich sein und darf nicht nach dem Motto “je höher, desto mehr Leistungen” ausgestaltet sein. Dabei stehen für die AL Leistungsmerkmale im Vordergrund wie die langfristig ausgeglichene CO2-Bilanz, mindestens ein Drittel preisgünstige Wohnfläche oder Publikumsnutzungen in den Erdgeschossen.
- Hochhäuser müssen richtig positioniert sein, d.h. an gut erschlossenen Orten oder dort, wo sie städtebauliche Akzente setzen. Um dies sicherzustellen, sind in der überarbeiteten Richtlinie städtebauliche Prinzipien wie “Landmarks im Talboden darstellen”, “Cluster und Gruppen bilden” oder eben “Akzente setzen” definiert. Mit flächigen Hochhauszonen allein kann die Verbindlichkeit dieser Prinzipien nicht sichergestellt werden. Um dies zu ermöglichen, fordert die AL eine Gestaltungsplanpflicht für alle Hochhäuser.
Im Rahmen von zwei öffentlichen Veranstaltungen am Donnerstag, 26. Januar in Zürich Nord und am Montag, 30. Januar in Albisrieden erläuterte die Alternative Liste (AL) der interessierten Quartierbevölkerung die neuen Hochhausgebiete und deren Richtlinien. Sie hat ihren Standpunkt dargelegt und Rückmeldungen aus den Quartieren abgeholt.