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Regierung soll Verbilligungsgelder herausrücken

Pfusch bei der Verteilung der Prämienverbilligungsgelder für 2021 und 2022: Jetzt lanciert die AL die Kampagne «Hol Dir Deine Prämienverbilligung!» und schaltet die Webseite www.praemienverbilligung-zh.ch auf.

19. Januar 2023 von AL Sekretariat

So holst du deine Prämienverbilligung!

Seit 2021 werden die Gelder für die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien (IPV) nach einem neuen System berechnet und verteilt. Im ersten Jahr sind wegen Fehlkalkulationen der Gesundheitsdirektion grobe Mängel bei der Umsetzung aufgetreten:

  • Nur 80 Prozent der Angeschriebenen haben das IPV-Antragsformular retourniert; beim alten System waren es 90 bis 92 Prozent. Gesundheitsdirektion und Regierung haben offenbar nicht antizipiert, dass das aufwändigere Antragsprozedere einen beträchtlichen Teil der Anspruchsberechtigten überfordern und abschrecken könnte.
  • Statt der vom Kantonsrat als Ziel vorgegebenen 30 Prozent der Bevölkerung haben nur 25 Prozent eine Verbilligung erhalten: Damit sind rund 80’000 potenziell Anspruchsberechtigte leer ausgegangen.
  • 42.7 Millionen Franken budgetierte IPV-Gelder – 8 Prozent der Gesamtsumme – sind ungenutzt liegen geblieben.

Für 2022 sieht es nicht besser aus.

AL stellt Forderungen an die Regierung

Angesichts dieses Umsetzung-Debakels stellt die Alternative Liste (AL) zwei Forderungen an den Regierungsrat:

  1. Die mit dem Vollzug beauftragte Sozialversicherungsanstalt (SVA) soll sofort die rund 20 Prozent der Haushalte, die ihren IPV-Antrag 2022 bisher nicht retourniert haben, nochmals anschreiben und darauf hinweisen, dass sie noch bis Ende März 2023 eine IPV für 2022 beantragen können.
  2. Alle für 2023 Bezugsberechtigten, die im Vorjahr wegen behördlicher Fehlkalkulationen leer ausgingen, sollen rückwirkend eine Prämienverbilligung für 2022 erhalten, ohne dass sie einen Antrag einreichen müssen.

«Hol Dir Deine Prämienverbilligung»

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, lanciert die AL die Kampagne «Hol Dir Deine Prämienverbilligung» und hat dazu die Webseite www.praemienverbilligung-zh.ch aufgeschaltet. Interessierte finden dort Hintergrund-Infos zum Verbilligungs-Debakel der Gesundheitsdirektion. Und sie können vor allem überprüfen, ob für 2022 ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, und erfahren, wie sie bis spätestens 31. März 2023 einen nachträglichen Antrag für die IPV 2022 einreichen können.

Kategorie: Aktuell, Gesundheit, Sozial Stichworte: Krankenkassenprämien, Prämienverbilligung

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