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Der Prämienschock bei der Krankenkasse, explodierende Energiekosten, drohende Mieterhöhungen belasten Single- und Familienhaushalte bis weit in den Mittelstand massiv. In der Stadt Zürich müssen sie heute 75 bis 100 Prozent mehr für Krankenkassenprämien entrichten als für die Steuern.
AL kämpft mit Erfolg für wirkungsvolle Prämienverbilligung
Wie AL-Kantonsrätin Melanie Berner ausführte, kämpft die Alternative Liste seit über 20 Jahren hartnäckig und mit Erfolg für eine Stärkung der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien (IPV). Dank einer vom Volk angenommenen AL-Initiative konnten ab 2001 ein höherer Kantonsbeitrag, die Bezugsberechtigung für mindestens 30 Prozent der Versicherten sowie die volle Übernahme der Kinderprämien bei den Anspruchsberechtigten durchgesetzt werden. Diese Errungenschaften – vor allem das Sozialziel von mindestens 30 Prozent Anspruchsberechtigten – hat die AL auch bei der Totalrevision des Einführungsgesetzes zum KVG (EG KVG) 2019 gegen Abbaupläne der Regierung mit Erfolg verteidigt. Ebenso entschieden bekämpft sie Tendenzen im Vollzug, die Umverteilungswirkung der IPV zu schwächen und potenziell Bezugsberechtigten ihre Ansprüche vorzuenthalten.
Gesundheitsdirektion und Regierung pfuschen bei der praktischen Umsetzung
Das 2019 einstimmig beschlossene und ab 2021 umgesetzte EG KVG sollte eine möglichst stufengerechte Prämienverbilligung im bisherigen Umfang bringen. Doch bereits 2021 – so Kantonsrätin Nicole Wyss – wurde aufgrund von falsch berechneten Parametern, namentlich einem zu hoch angesetzten Eigenanteil, das vom Kantonsrat gesetzte Sozialziel von 30 Prozent der Versicherten mit IPV massiv verfehlt. Bloss 25 Prozent kamen in Genuss einer Prämienverbilligung. Knapp 80’000 potenziell Anspruchsberechtigte gingen leer aus, 42.7 Mio Franken budgetierte IPV-Gelder – 8 Prozent des Totals – blieben ungenutzt liegen. Für 2022 zeichnet sich ein ähnliches Debakel ab. Beidemal versuchten Gesundheitsdirektion und Regierungsrat durch eine Senkung der Eigenanteilssätze den Schaden im Nachhinein zu begrenzen. Doch statt den viel zu kleinen Kreis der Bezüger:innen zu erweitern, wurden bloss die Pro-Kopf-Zuschüsse der bereits Bezugsberechtigten erhöht.
Nachmeldungen bis 31. März 2023 möglich – AL fordert Sofortmassnahmen für 2022
Die AL weist darauf hin, dass bisher nicht berücksichtigte Personen noch bis am 31. März 2023 ein nachträgliches IPV-Gesuch für 2022 stellen können. Vom Regierungsrat verlangt sie für das Anspruchsjahr 2022 umgehende Korrekturen. So soll die mit dem Vollzug beauftragte Sozialversicherungsanstalt (SVA) sofort die rund 20 Prozent der Haushalte, die ihren IPV-Antrag 2022 bisher nicht retourniert haben, nochmals anschreiben und allen für 2023 Bezugsberechtigten, die im Vorjahr wegen behördlicher Fehlkalkulationen leer ausgingen, rückwirkend eine Prämienverbilligung für 2022 ausrichten.
Skandalös tiefer Rücklauf der IPV-Anträge: AL verlangt Gegenmassnahmen
Im bisherigen System mussten die von der SVA Angeschriebenen bloss das zugestellte Antragsformular unterschrieben zurückschicken, was jeweils 90 bis 92 Prozent taten. Seit dem Systemwechsel müssen die Betroffenen ein grösseres Formular analog oder online ausfüllen. Prompt sank 2021 der Anteil der retournierten Anträge auf nur noch 80 Prozent und dürfte auch für 2022 und 2023 auf diesem skandalös tiefen Niveau verharren.
Offenbar – so AL-Kantonsrätin und Regierungsratskandidatin Anne-Claude Hensch – wurde das neue System überstürzt eingeführt. Es wurde nicht antizipiert, dass das deutlich aufwendigere und komplexere Antragsprozedere einen beträchtlichen Teil der Anspruchsberechtigten überfordern könnte. Betroffen sind vorab Migrantinnen und Migranten mit ungenügenden Deutschkenntnissen, aber auch Personen mit Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden oder digitalen Eingabetools. Hier verlangt die AL eine bessere Kommunikation des Change-Prozesses sowie gezielte Sensibilisierungsmassnahmen und Sprachangebote für einzelne Anspruchsgruppen.
Das fordert die AL:
- Der Regierungsrat soll die Sozialversicherungsanstalt (SVA) anweisen, alle Personen, die das Antragsformular für die Prämienverbilligung 2022 nicht retourniert haben, umgehend nochmals anzuschreiben und sie darauf hinzuweisen, dass sie noch bis Ende März 2023 ein nachträgliches Verbilligungsgesuch für 2022 stellen können.
- Alle Personen, die für 2023 einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, 2022 jedoch wegen der Fehlkalkulationen der Gesundheitsdirektion leer ausgingen, sollen rückwirkend für 2022 eine Prämienverbilligung erhalten, ohne Antrag stellen zu müssen.
Dringliche Anfrage von AL-Kantonsrätin Nicole Wyss (KR 1/2023)
Dringliches Postulat von AL, Grünen und SP im Gemeinderat (GR 2023/9)
Melanie Berner: Kaufkraft sichern – IPV-Schwindsucht stoppen!
Nicole Wyss: IPV: Fehlkalkulationen und willkürliche Entscheide
Anne-Claude Hensch: Leistungen müssen bei den Betroffenen ankommen