#kindersindkindersindkinder… sie brauchen Fürsorge, Geborgenheit, Sicherheit, Verlässlichkeit und noch Vieles mehr. Gerade wenn sie so verletzlich sind, wie unbegleitete minderjährige Flüchtende (MNA).
Erschütternde Zustände
Im Juni 2022 ist in den Medien über die unhaltbaren Zustände im MNA-Zentrum Lilienberg berichtet worden. Seit Mitte 2021 ist die Zahl der zu betreuenden unbegleiteten Minderjährigen auf der Flucht so stark angestiegen, dass keine adäquate Betreuung gewährleistet ist. 90 bis 100 Teenager zwischen 12 und 17 Jahren leben auf engstem Raum. Sie teilen sich elf Duschen und elf Toiletten. In normalen Jugendheimen bräuchte es für 90 Plätze mindestens 23 Duschen, Toiletten und Lavabos.
AOZ erbringt vertraglich zugesicherte Arbeit nicht
Die Betreiberin Asylorganisation Zürich (AOZ) kann die vertraglich zugesicherte intensive und gezielte Arbeit bei der Betreuung sowie der beruflichen und sozialen Integration der Jugendlichen nicht gewährleisten. Die Grundsätze der UNO-Kinderechtskonvention werden nicht eingehalten, obwohl die AOZ «langjährige Erfahrung in der spezialisierten Betreuung von MNA nachweisen kann (…).» (RRB-2019-0636, S.4).
Stadt und Kanton ebenfalls in der Verantwortung
Verantwortlich für diese Situation sind aber auch Stadt und Kanton Zürich. Von Gesetzes wegen werden MNAs nicht dem Kinder- und Jugendhilfegesetz unterstellt, sondern der Asylfürsorgeverordnung und dem Sozialhilfegesetz. Das kantonale Sozialamt unter Sicherheitsdirektor Mario Fehr vergibt den Betrieb der MNA-Unterkünfte im Submissionsverfahren. Eine qualitativ gute Betreuung steht dabei leider nicht im Vordergrund, sondern eher eine Kostenminimierung. Dass der Stadtrat als Aufsichtsorgan jahrelang darüber hinweggesehen hat, stellt ihm kein gutes Zeugnis aus.
Vieles muss sich ändern
Die eklatanten Missstände bei der Unterbringung und der Betreuungen minderjähriger geflüchteter Jugendlicher muss nun rasch und nachhaltig beseitigt werden. Sicherheitsdirektor Mario Fehr darf sich nicht mehr länger hinter mangelhaften Verträgen verstecken und muss mehr Ressourcen für diesen sensiblen Bereich bereitstellen. Bei der Neuausschreibung für den Ende Februar 2024 auslaufenden Vertrag müssen die seit langem bekannten Missstände zwingend berücksichtigt werden. Und es braucht eine neue gesetzliche Grundlage für die AOZ, wie sie eine linke Mehrheit im Zürcher Gemeinderat in der dringlichen Motion 2020/273 vom Stadtrat eingefordert hat.
Kinder sind Kinder
Kinder sind Kinder. Ausser Rassismus gibt es keinen Grund, geflüchtete Kinder und Jugendliche schlechter zu behandeln als andere Kinder und Jugendliche. Darum dürfen für MNA’s keine schlechteren gesetzlichen Vorgaben gelten als für alle anderen Kinder und Jugendlichen in Heimen. Gerade diese hochvulnerablen jungen Menschen brauchen eine angemessene fachliche Betreuung in geeigneten Räumlichkeiten. Der Regierungsrat muss darum endlich Mindeststandards für MNA-Zentren definieren, und zwar gleichwertig zur Kinder- und Jugendheimverordnung des Kantons Zürich.
Denn #kindersindkindersindkinder, wenn auch nicht für die bürgerliche Mehrheit im Zürcher Kantonsrat. Sie hat nämlich das dringliche Postulat von AL, Grünen und SP mit obiger Forderung am 11. Juli mit 113:54 Stimmen abgelehnt. Zum Glück sind bald Wahlen…