Nach dem 20. September ist es zu spät für die Briefwahl per Post. Auch wenn Du am Abstimmungswochenende verhindert bist, hast Du bis am Freitag verschiedene Möglichkeiten zum Abstimmen:
Briefwahl
Zustellung erfolgt in der Regel per B-Post, zu spät eingetroffene Kuverts werden nicht mehr berücksichtigt. Die Post garantiert Zustellung innert drei Arbeitstagen. Darum:
- spätestens Dienstag, 20. September der Post übergeben
- ab 21. September: bei Stadt-/Gemeindeverwaltung vorbeibringen oder in speziellen Briefkasten Stadthaus/Gemeindeverwaltung einwerfen (in der Regel bis Samstag 12h)
- Stadt Zürich: Briefkasten Stadthaus, Stadthausquai 17, bis Sonntag 7h
- Winterthur: Briefeinwurf bei der Einwohnerkontrolle, Pionierstrasse 7, bis Samstag 12h
Persönliche Stimmabgabe Stadt Zürich
- Kreisbüro 1+8: Mi – Fr 08h00-16h30
Übrige Kreisbüros: Mi – Fr von 08h00-11h30 und 13h30-16h30 (Do bis 18h30)
Kreis 12, Kreisschulbehörde, Schwamendingerplatz 1: Mi + Fr 9h30-11h30, Do 9h30-11h30 und 16h30-18h30 - Stadthaus: Samstag 07h00– 17h00, Sonntag 07h00 – 12h00 (für alle städtischen Wahlkreise)
- Wahllokale: Sonntag 10h00 – 12h00
Persönliche Stimmabgabe Stadt Winterthur
- Donnerstag/Freitag: Einwohnerkontrolle, Pionierstrasse 7, zu Bürozeiten
- Hauptbahnhof: Samstag 10h00 – 18h00
- Wahllokale: je nach Lokal Sonntag 10h00/10h30 – 11h30/12h00
Übrige Gemeinden
- Angaben auf dem Stimmrechtsausweis beachten
Stellvertretung
Jede(r) kann im Wahlbüro neben dem eigenen noch zwei weitere Stimmzettel für den gleichen Wahlkreis abgeben. Voraussetzung ist, dass
- er/sie selber stimmen geht (keine Briefwahl vorher!)
- die Stimmrechtsausweise der vertretenen Personen von diesen persönlich unterschrieben sind.
In der Stadt Zürich ist Stellvertretung auch bei der vorzeitigen Stimmabgabe in den Kreisbüros möglich. Wer seine Stimme im Wahllokal Stadthaus abgibt, kann auch zwei Stimmberechtigte aus anderen städtischen Wahlkreisen vertreten.