(Bild: Solothurner Zeitung)
Nach den letzten Gemeinderatswahlen konnten wir in der Sachkommission endlich die Tagesschulverordnung unter Dach und Fach bringen. Nach zähem Ringen und Nachbessern ist aus der stadträtlichen Vorlage eine Verordnung geworden, die den Grundstein für eine Tagesschule legt, die diesen Namen auch verdient.
Was konnte im Vergleich zu den Pilotschulen verbessert werden? Drei gewichtige Anliegen – notabene von uns, der AL, beantragt – haben in die Verordnung Eingang gefunden:
1. Wir konnten die ungebundenen Mittage in der Verordnung verankern. Das ermöglichte uns, die Tarife der ungebundenen Mittage einkommensabhängig zwischen 4.50 und 18 Fr. zu fixieren.
2. Wir haben sichergestellt, dass bei der Betreuung am Mittag nicht weiter gespart werden kann. Neu stehen den Schulen für die Mittagsbetreuung mindestens 28 Fr. pro Schülerin und Schüler für eine Mittagszeit von 80 Minuten zur Verfügung (Kostenstand 2021), davon mindestens 19 Fr. für Personalkosten.
3. Zudem konnte der Mittagstarif dank einem Zusammenschluss von Grünen, GLP und AL bei 6 Fr. erhalten bleiben.
Leider sind aber auch einige AL-Anträge auf der Strecke geblieben – etwa die Einbindung der Nachmittagsbetreuung. Diese wird noch immer in der Verordnung «Kinderbetreuung» geregelt. Ebenso haben wir es noch nicht geschafft, dafür zu sorgen, dass Schulassistent:innen in der gleichen Lohnstufe wie FaBes entlöhnt werden. Damit könnten FaBes endlich auch an Schulen arbeiten und ihre miserablen Pensen – 30 Prozent, auf 4 Tage verteilt – aufbessern. Diese beiden wichtigen Punkte werden die nächsten grossen Schritte sein, die es anzugehen gilt, um den in der Verordnung postulierten Lebensraum Schule überhaupt zu ermöglichen. Für eine funktionierende Tagesschule ist es zentral, dass die Betreuung mit der Schule zusammenwächst. So können alle Beteiligten – das heisst Heilpädagog:innen, Lehrpersonen, FaBes oder Sozialpädagog:innen – ein Team bilden.
Stadtrat legt sich quer
Doch zunächst gilt es eine ganz andere grosse Hürde zu überwinden: Der Stadtrat hat beschlossen, dem Volk bei der Abstimmung im September beide Verordnungen vorzulegen. Das heisst: die Verordnung des Stadtrats («Tagesschule Superlight») vs. die Tagesschulverordnung des Gemeinderats. In der stadträtlichen Verordnung wird die Mittagsbetreuung auf eine reine Aufsichtsaufgabe reduziert: Ein:e Sozialpädagog:in, drei FaBes und sechs Betreuungsassistent:innen sollen dafür sorgen, dass 100 Kinder im knappen Zeitraum des Mittags «nur» essen und spielen – ohne Beziehungsarbeit. Zudem würde ein Mittagessen 9 Fr. kosten. Für die ungebundenen Mittage müssten maximal 27 Fr. bezahlt werden. Diese wären aber nicht Teil der Tagesschulverordnung, sondern würden weiterhin in der Verordnung «Kinderbetreuung» geregelt.
Die AL wird sich mit aller Kraft für die Tagesschulverordnung des Gemeinderats einsetzen und hofft, dass sich diese gegen die Sparvariante des Stadtrats durchsetzt.