Die Sozialbehörde setzt sich zusammen aus acht vom Gemeinderat gewählten Mitgliedern sowie der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Sozialdepartements, welche*r den Vorsitz hat.
Die Aufgaben der Mitglieder in der Sozialbehörde:
- sie erlassen auf Antrag des Vorstehers oder der Vorsteherin des Sozialdepartements Richtlinien übe die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe
- entscheiden direkt über Sonderfälle gemäss den von ihr festgelegten Kriterien
- legen auf Antrag des Vorstehers oder der Vorsteherin des Sozialdepartements die Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der Sozialen Dienste bei der Durchführung der Sozialhilfe fest
- erlassen ein internes Organisations- und Kompetenzreglement
- behandeln als einzige gemeindeinterne Instanz Wiedererwägungsgesuche für in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Verfügungen der Sozialen Dienste
- überprüfen auf Antrag von Klient*innen von den Sozialen Diensten verfügte Auflagen
- erstatten dem Gemeinderat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit
- erhalten eine regelmässige Berichterstattung über die Erkenntnisse aus den Kontrollen
- beteiligen sich an Vernehmlassungen in ihrem Zuständigkeitsbereich
Interessierte schicken bitte eine schriftliche Bewerbung bis am 6. März 2021 an: sekretariat@al-zh.ch.
Die AL-Fraktion des Gemeinderats wird aufgrund der eingegangenen Bewerbungen einen Wahlvorschlag unterbreiten. Hast du noch Fragen? Du kannst sie uns hier stellen.